IMI-Aktuell 2019/137

Rüstungsexporte: Bahn frei! (II)

von: 25. Februar 2019

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Kürzlich würde über ein Zusatzabkommen zum Aachener-Vertrag berichtet, in dem Deutschland Frankreich bei Rüstungsexporten gemeinsamer Projekte freie Hand gegeben hätte (siehe IMI-Aktuell 2019/117). Augengeradeaus liegt nun der Wortlaut der Vereinbarung vor, aus der auch ausführlich zitiert wird. Kern ist, dass Bedenken nur in schweren Ausnahmefällen geltend gemacht werden können: „The parties will not oppose a transfer or export to a third country proposed by one of the cooperating States, except on an exceptional basis, where their direct interests or national security are compromised.“ (jw)