IMI-Aktuell 2019/127

EVF: Einigung

von: 21. Februar 2019

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Mit dem „Europäischen Verteidigungsfonds“ (EVF) sollen im nächsten EU-Haushalt (2021 bis 2027) 13 Mrd. Euro (und über nationale Hebel bis zu 48,6 Mrd.) für die Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern zum Ausbau eines deutsch-französisch dominierten Rüstungskomplexes bereitgestellt werden (siehe IMI-Analyse 2018/25). Aus diesem Grund soll der Fonds unbedingt noch vor den Europawahlen Ende Mai endgültig auf den Weg gebracht werden. Zuvor mussten sich allerdings Europäisches Parlament, Rat und Kommission in den sogenannten Trilogverhandlungen auf die endgültige Architektur des Fonds einigen. In einer gestrigen Pressemitteilung teilte die Kommission mit, dass dies nun geschehen sei, nun werde nur noch die eher als formal geltende abschließende Zustimmung von Rat und Parlament benötigt: „Der Fonds wird während des gesamten Verlaufs der industriellen Entwicklung – von der Forschungsphase über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Zertifizierung – Unterstützung bieten.“

Strittig waren zuvor unter anderem, wie viele Unternehmen aus wie vielen Ländern mindestens beteiligt sein müssen, damit eine EVF-Förderung möglich ist. Während Rat und Kommission lediglich zwei Länder als Mindestbeteiligung festlegen wollten, strebte das Parlament drei an und konnte sich – auf den ersten Blick – damit durchsetzen: „Im Normalfall sind ausschließlich Kooperationsprojekte förderfähig, an denen mindestens drei förderfähige Einrichtungen aus wenigstens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligt.“ Was allerdings eine „Ausnahme“ gegenüber dem formulierten „Normalfall“ darstellen würde, wird aus der Pressemitteilung nicht ersichtlich.

Ähnlich unklar ist die Formulierung im Falle des „Aufschlags“ für PESCO-Projekte ausgefallen, auch hier ist unklar, was genau „nicht automatisch“ bedeutet: „Für förderfähige Projekte im Kontext der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) ist – allerdings nicht automatisch – ein zusätzlicher Kofinanzierungsbonus von 10 % vorgesehen.“

Vor wenigen Tagen berichtete zudem euractiv, es gebe im Parlament noch Bedenken wegen diverser ethischer Fragen, erwähnt wird u.a. die Sorge, dass aus dem Fonds die Forschung und Entwicklung autonomer Waffensysteme finanziert werden könnte. Was aus diesen Bedenken geworden ist, wie – bzw. ob überhaupt – sie adressiert wurden, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.

Jedenfalls scheint die abschließende Zustimmung von Parlament und Rat nun nur noch eine Formsache zu sein. Die einzige Hoffnung, den Fonds, der eine zentrale Säule der im Aufbau befindlichen Europäischen Verteidigungsunion (sprich: Rüstungsunion) werden soll, noch zu verhindern, ist der Klageweg, nachdem ein Gutachten von Andreas Fischer-Lescano im Auftrag der Linksfraktion im EU-Parlament zu dem Ergebnis gelangte, es gäbe „keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF).“ (siehe IMI-Standpunkt 2019/004) (jw)