IMI-Analyse 2018/21 - in: AUSDRUCK (August 2018)

Heron TP für die Bundeswehr – erstmal überwachen, töten später?

von: Marius Pletsch | Veröffentlicht am: 31. Juli 2018

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Es hat deutlich länger gedauert, als das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) eingeplant hatte, doch seit dem 13. Juni 2018 ist klar: die Bundeswehr wird ab 2020 erstmals Drohnen einsetzen können, die grundsätzlich auch bewaffnet werden können.[1] Dieser Entscheidung geht eine mindestens vierjährige Geschichte voraus, die zu diesem Punkt geführt hat. Und eine entscheidende Frage bleibt vorläufig ungeklärt: die der Bewaffnung.

Wie es zu der Entscheidung kam – Ein Rückblick

Die grundsätzliche Entscheidung wurde bereits vor vier Jahren gefällt. Am 2. Juli 2014 hatte sich die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zum einen für die Entwicklung einer eigenen europäischen (Kampf)Drohne und zum anderen für das Leasing einer neuen Drohne als Überbrückungslösung ausgesprochen. Da keine unbewaffneten Drohnen marktverfügbar wären, so von der Leyen, stünde also auch die Option der Bewaffnung für Bundeswehreinsätze im Raum.[2] Zwar existieren durchaus auch MALE-Drohnen, die sich in mittlerer Flughöhe mit weiter Reichweite bewegen können und nicht bewaffnungsfähig sind, diese wurden allerdings vom BMVg nie in die nähere Auswahl genommen. Die Bewaffnungsfähigkeit war also stets das gewünschte Feature und kein nebensächliches Beiwerk der seitdem im Raum stehenden geplanten und nun beschlossenen Beschaffung.

An diesem Punkt macht es Sinn, den Unterschied zwischen unbewaffneten und bewaffneten Drohnen zu erläutern. Dieser besteht darin, dass erstere als Plattform für verschiedene Sensoren dienen. Je nach installierter Technik kann eine Drohne dann z.B. zur Bild-, Radar- oder Signalaufklärung eingesetzt werden. Diese Aufklärungsergebnisse fließen dann in militärische Entscheidungen ein. Z.B. können mit Hilfe der gesammelten Informationen definierte Ziele von dritten Systemen aus angegriffen werden, also von Kampfflugzeugen, Helikoptern, Schiffen, Artilleriegeschützen. Bewaffnete Drohnen jedoch sind nicht nur Plattform für die Sensoren, sondern auch für die Waffen selbst, also meist Raketen und Bomben. Sowohl unbewaffnete wie auch bewaffnete Drohnen können also letztlich zum gleichen Resultat – toten Menschen – führen, bei bewaffneten Drohnen geschieht dies aber unmittelbarer und von derselben Plattform aus. Beim Einsatz einer bewaffneten Aufklärungsdrohne steht die Option des Waffeneinsatzes grundsätzlich und unabhängig von weiteren verfügbaren Wirkmitteln zur Verfügung, was Handlungsdruck erzeugt und Entscheidungswege tendenziell verkürzt.

Der Koalitionsvertrag von 2013 hatte dabei noch festgehalten, dass „[v]or einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme […] alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig“[3] geprüft werden sollten. Ob die Bedingung der sorgfältigen Prüfung der Fragen durch eine Sachverständigenanhörung im Verteidigungsausschuss ausreichend erfüllt wurde, darf bezweifelt werden. Im Januar 2016 legte sich das BMVg auf das Leasing der israelischen Drohne Heron TP fest. Das amerikanische Rüstungsunternehmen General Atomics, welches das Konkurrenzprodukt Certifiable Predator B (CPB) herstellt, sah sich in der Vergabe benachteiligt und ging zunächst den Weg über die Vergabekammer des Bundes und später über das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Das OLG untersagte eine Vertragsunterzeichnung für das Leasing der Heron TP, bis das Gericht über die Sache entscheiden hätte. Der Rechtsweg endete (vorläufig) mit der Entscheidung, die Vergabeentscheidung sei gerechtfertigt gewesen, da – neben anderen Gründen – auch eine zeitnahe Integration des präferierten Waffensystems in das amerikanische System nicht möglich sei. Doch nach der Entscheidung des Gerichts entzündete sich ein politischer Streit zwischen den Koalitionären. Die SPD wollte (kurz vor der anstehenden Bundestagswahl) dem Kauf von 60 Raketen vermutlich zu Zulassungs- und Übungszwecken nicht zustimmen. Die Vorlage wurde von der Tagesordnung gestrichen und somit war das Vorhaben in der vergangenen Legislaturperiode vom Tisch.[4]

Im Koalitionsvertrag 2018 entschieden sich CDU/CSU und SPD für folgenden faulen Kompromiss: Die Heron TP wird geleast, bis die europäische Drohne verfügbar ist, die man gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien entwickeln möchte. Ob es zu einer Bewaffnung kommt oder nicht, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.[5] Das bedeutet, bevor geklärt ist, ob die Bundeswehr überhaupt über bewaffnete Drohnen verfügen soll, werden Drohnen beschafft, die dazu grundsätzlich fähig sind. Und diese Befähigung kostet bereits 50 Mio. €.[6] Haushaltspolitisch macht dies wenig Sinn. Denn sollte das Ergebnis der Debatte nicht schon längst feststehen, sondern offen sein, ist ja auch die Entscheidung noch denkbar, dass Deutschland den Schritt der Bewaffnung von Drohnen nicht mitgeht. Anders als die Bundesverteidigungsministerin stets behauptet hat, werden MALE-Drohnen, die nicht bewaffnungsfähig sind, hergestellt, auch zu einem niedrigeren Preis als jener, der jetzt für die Heron Drohnen gezahlt wird. Fällt die SPD also in dieser Frage nicht um und schließt die CDU/CSU keine Allianz, um mit AfD und FDP für eine Bewaffnung zu stimmen, was auch ein Bruch des Koalitionsvertrags bedeuten würde, dann hätte man Geld unnötig ausgegeben.

Die Verträge

Eigentlich war geplant, bis zum 31. Mai 2018 den Vertrag zu unterzeichnen, doch die lange Regierungsbildung verzögerte dies. Für diesen Tag galt eigentlich eine Angebotsfrist der Industrie, sie wurde aber aufgrund der verzögerten Regierungsbildung kurzerhand bis zum 15. Juni 2018 verlängert. Am 13. Juni 2018, dem Tag, an dem sich der Verteidigungs- und der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages mit der Vorlage befasste, wurde der Vertrag letztlich unterzeichnet. Die Vorlage musste auch vom Haushaltsausschuss angenommen werden, da es sich um ein Auftragsvolumen über 25 Mio. € handelt. Das Leasing der Drohnen und deren Stationierung in Israel wird 897 Mio. € kosten. Werden sie in ein Einsatzgebiet verlegt, kostet das je Gebiet 30 Mio. € pro Jahr. Wären die Drohnen also von 2020-2027 durchgehend in zwei Gebieten im Einsatz, würde das zusätzlich 480 Mio. € kosten. Insgesamt könnten sich also die Kosten auf ca. 1,380 Mrd. € belaufen. Der Kauf von Raketen und auch die Waffenausbildung von Bundeswehrpersonal sind aus dem Vertrag gestrichen worden. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage. Abgelehnt wurde sie von der Linksfraktion und den Grünen. FDP und AfD enthielten sich.

Eigentlich geht es um zwei Verträge. Zum einen wäre da der Industrievertrag mit Airbus Defense & Space. Airbus kauft von dem Rüstungsunternehmen Israel Aerospace Industries (IAI) fünf Drohnen (plus optional zwei weitere), vier Bodenkontrollstationen und zwei Trainingssimulatoren, je einer soll in Israel und Deutschland stehen. Außerdem ist Airbus mit der Sicherstellung der Datenverbindung und -verteilung beauftragt.[7] Keine leichte Aufgabe, wie ein Bericht der Online-Publikation The Intercept zeigte: Geheimdiensten der USA und des Vereinigten Königreichs war es gelungen, sich in den Videofeed einer Heron Drohen einzuschalten.[8] Die Sensorik, also z.B. die Kameras, soll von dem israelischen Unternehmen Elbit geliefert werden.[9] Des Weiteren soll sich Airbus, wie auch schon bei der bereits seit 2010 in Afghanistan und seit 2016 in Mali eingesetzten Drohne Heron 1, um die Wartung, Instandhaltung und auch um Start und Landung der Drohnen kümmern. Der zweite Vertrag ist eine Vereinbarung der Regierungen von Deutschland und Israel. Dieser umfasst die Stationierung auf der israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof und das Training, beides wird vom israelischen Staat bereitgestellt. Für die Stationierung außerhalb Deutschlands gibt es mehrere Gründe, u.a. die weiterhin bestehenden Unsicherheiten über die Zulassung der Drohnen für den zivilen Luftraum in der EU. Geplant ist bislang, die Drohnen bis zum Jahr 2027 zu leasen. Spätestens dann sollen die Heron TP Drohnen mit der europäischen Eigenentwicklung ersetzt werden. Ein erster Entwurf wurde bereits auf der diesjährigen Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) von den drei Unternehmen präsentiert, die mit der Definitionsstudie beauftragt sind: Airbus Defence and Space, Dassault und Leonardo. Bis Ende des Jahres soll die Phase der Definitionsstudie abgeschlossen sein. Geplant ist, die Drohne auch mit EU-Geldern zu finanzieren. Bislang ist das Projekt das einzige von insgesamt 46, das Chancen hat durch den neu geschaffenen europäischen Rüstungsfond bewilligt zu werden.[10] Noch ist unklar, wie viele europäische Staaten sich den Kauf der europäischen Drohne vorstellen könnten. Um wirtschaftlich zu sein, wird man auch dieses Rüstungsgut voraussichtlich exportieren müssen.

Warum Heron TP? Eine industriepolitische Zukunftsinvestition

Einer der Hauptgründe für die Entscheidung für die Heron TP war, dass die beteiligten Rüstungsunternehmen Erfahrung und Wissen aufbauen können. Dieses soll dann in das Eurodrohnenprojekt einfließen. Dies wäre so bei der Entscheidung für das amerikanische Konkurrenzprodukt nicht möglich gewesen, da hier die Dokumentation deutlich restriktiver gehandhabt wird. Ein weiterer Grund war, wie bereits erwähnt, die vom BMVg präferierte Bewaffnung. Dabei soll es sich laut netzpolitik um „Whip-Shot“-Raketen der Firma Israel-Military-Industries (IMI) handeln.[11] Aus der Entscheidung des OLG-Düsseldorf geht hervor: „Heron TP kann im Gegensatz zu CPB mit […] skalierbarer und abstandsfähiger Präzisionsmunition ausgestattet werden und entspricht damit eher dem Bewaffnungskonzept der Luftwaffe […]. Die mögliche Bewaffnung mit geringer Wirkkraft ermöglicht […] ‚chirurgische‘ Angriffe unter weitest gehendem Schutz nicht beteiligter Dritter […]. Sie ist daher auch im urbanen Gebiet einsetzbar“.[12] Also wird bereits ein Einsatz dieser Waffen in dicht besiedeltem Gebiet angedacht. Selbst wenn die Raketen wie beworben funktionieren sollten, ist das Risiko, Zivilist_innen zu töten, keineswegs geringer, da man den Waffeneinsatz nicht mehr länger in der Peripherie, sondern auch in Städten einplant.

Deutschland ist nur noch eine Entscheidung des Bundestages vom Eintritt in den Club von Staaten entfernt, der über bewaffnete Drohnen verfügt. Laut dem US-Think Tank NewAmerica gehören bereits mindestens 28 Staaten dieser Gruppe an.[13] Und diese Gruppe wächst schnell. Elf Staaten haben Drohnen bereits mit tödlichen Konsequenzen eingesetzt, auch zu sogenannten extralegalen Tötungen oder zur Aufstandsbekämpfung. Die Bundesregierung wiederholt im Koalitionsvertrag von 2018 zwar: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen“,[14] und ein eigenes Programm für „gezielte Tötungen“ scheint (derzeit) nicht politisch gewollt. Trotzdem muss sich die Bundesregierung hier Kritik gefallen lassen, da sie solche Praktiken bei Partnern duldet und womöglich durch die Weitergabe von Daten unterstützt. Amnesty International veröffentlichte kürzlich einen Bericht, in dem die Rolle einiger europäischer Staaten im amerikanischen Drohnenkrieg scharf kritisiert wird.[15]

Ob die Heron TP und die Eurodrohne auch bewaffnet von der Bundeswehr eingesetzt werden, hängt sehr davon ab, wie die angekündigte Debatte verläuft. Hier nochmal vermehrt zu mobilisieren, Kampagnen zu starten, Abgeordnete zu kontaktieren und Petitionen zu starten, kann einen Einfluss auf den Verlauf haben. Noch 2013 lehnten in einer Befragung des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) 50 Prozent der Befragten bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr ab, 26 Prozent hatten noch keine Meinung zu dem Thema oder wollten nicht antworten. Seitdem wurde diese Frage in keiner weiteren Umfrage des ZMSBw gestellt – auf Anweisung des BMVg.[16] Leider sind die meisten Umfragen zu dieser Fragestellung aus dem Zeitraum um 2013, sodass sich ein verlässliches Bild über die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung nicht zeichnen lässt. Die Frage der „gezielten Tötungen“ und die Praxis der USA sollten dabei nicht zu sehr mit der Frage der deutschen Bewaffnung von Drohnen vermischt werden. Vielmehr sollten der Effekt der Präsenz solcher Waffensysteme in den betroffenen Gebieten, die Auswirkung auf die Psyche der auf den Bildschirmen erfassten Personen wie auch derer, die am Joystick sitzen und eine zunehmende Automatisierung der Datenverarbeitung problematisiert werden. Zu erörtern wäre auch, ob nicht alleine die Verfügbarkeit (bewaffneter) Drohnen Handlungsdruck erzeugt und zu einer weiteren Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr führt bzw. führen kann. Für eine Kritik sind vielfältige Ansätze denkbar: antimilitaristische, kapitalismuskritische, neokoloniale, antirassistische, feministische oder gendertheoretische. Und sollte die Entscheidung doch für die Bewaffnung fallen, bleibt die Aufgabe, sich für möglichst strenge Einsatzregeln, Kontrolle und größtmögliche Transparenz einzusetzen und einen Export dieser Systeme zu unterbinden.

Die Bundeswehr plant nicht nur die Beschaffung von Heron TP Drohnen. Eine Übersicht über derzeit eingesetzte Drohnen und geplante Anschaffungen findet sich hier:

 

Anmerkungen

[1] Zu der Entscheidung vom 13.6. siehe: Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 13.6.2018): Bundestag billigt neue Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu: Vertrag); Thiels, Christian (tagesschau.de, 13.6.2018): Bundeswehr bekommt waffenfähige Drohnen.

[2] Nico Fried, Christoph Hickmann (Süddeutsche Zeitung, 2.7.2014): „Das Gefühl von Sicherheit ist eine Momentaufnahme“, S. 6.

[3]Bundesregierung (bundesregierung.de, 17.12.2013): Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 178.

[4] Siehe dazu: Pletsch, Marius (IMI-Standpunkt 2017/17b, 8.8.2017): Heron TP: Diese Legislatur nicht mehr.

[5]Bundesregierung (bundesregierung.de, 14.3.2018): Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 159.

[6] Thiels, Christian (tagesschau.de, 13.6.2018): Bundeswehr bekommt waffenfähige Drohnen.

[7] Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 13.6.2018): Bundestag billigt neue Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu: Vertrag).

[8] Currier, Cora/Moltke, Henrik (theintercept.com, 29.1.2016): Spies in the sky.

[9] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 14.4.2018): Eine Milliarde für bewaffnungsfähige Drohnen: Vertragsschluss steht bevor.

[10] Riedel, Donata/Hoppe, Till (Handelsblatt.de, 13.6.2018): Das EU-Zukunftsprojekt Verteidigungsfond ist in Gefahr.

[11] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 5.9.2017): Wunderwaffe für Drohnen der Bundeswehr kommt aus Israel.

[12] OLG Düsseldorf (justiz.nrw.de, 31.5.2017): VII-Verg 36/16.

[13] New America (newamerica.org, laufend aktualisiert): The World of Drones.

[14] Bundesregierung (bundesregierung.de, 14.3.2018): Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 159.

[15] Amnesty International (2018): Deadly assistance: The role of European states in US drone strikes.

[16] Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 15.11.2015): Mehr internationales Engagement Deutschlands gewünscht – aber vor allem Diplomatie.