Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2018/222

Syrien: Völkerrechtsbruch

(18.04.2018)

Selbst die FAZ räumt freimütig ein, die jüngsten Luftschläge in Syrien hätten das Völkerrecht gebrochen – aber andererseits scheint Kommentator Frankenberger es so zu sehen, dass der Westen sich nur daran gebunden fühlen muss, solange die anderen Vetomächte nicht dazwischenfunken: „Der Vorwurf, die Vereinigten Staaten und ihre beiden Bündnispartner hätten Völkerrecht gebrochen, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber dieses Recht hängt in der Praxis ganz wesentlich davon ab, dass der UN-Sicherheitsrat funktioniert, dass also die Ständigen Mitglieder, drei Demokratien sowie ein autoritär geführtes Land und eine Parteidiktatur, bei Zielen und Mitteln übereinstimmen. Wenn ein Veto eingelegt wird, ist der Rat handlungsunfähig.“ (jw)

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