Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2018/216

SZ zum Völkerrecht

(16.04.2018)

In seiner heutigen (16.4.2018) „Presseschau aus deutschen Zeitungen“ zitiert der Deutschlandfunk auch eine völkerrechtliche Einschätzung der Bombardierung Syriens durch die USA, Frankreich und Großbritannien in einem Kommentar von Stefan Cornelius: „Nach der strengen Auslegung der UN-Charta war der Luftschlag nicht vom Völkerrecht gedeckt. Weder diente er der Selbstverteidigung noch gab es ein UN-Mandat. In einer breiteren, humanitären und politischen Lesart war der Schlag indes sehr wohl möglich. Das Leid der Zivilbevölkerung in Syrien darf gemildert werden, die humanitäre Verpflichtung zum Schutz besteht gerade in dieser Extremsituation des Krieges. Außerdem senden Staaten die Botschaft aus, dass der völkerrechtswidrige Einsatz von Giftgas nicht widerspruchslos akzeptiert und der Ächtung der chemischen Waffen durch die Weltgemeinschaft Geltung verschafft wird. Das ist ein starkes Argument.“ Hier wird, wie an vielen anderen Stellen wiedereinmal vorgeschlagen, das Völkerrecht durch eine „breitere, humanitäre und politischen Lesart“ zu ersetzen, nach der erlaubt ist, was möglich ist. Bemüht wird auch wieder die „Schutzverantwortung“, die als Argument bereits für die Zerschlagung Libyens herhalten musste.

Auf die auch hier vorgetragenen Argumente zur Legalität bzw. Legitimität des Angriffs geht der Lawfareblog in einem aktuellen Beitrag („Bad Legal Arguments for the Syria Airstrikes“) ein: „The ‚illegal but legitimate‘ defense has been tossed around since Kosovo. It is often presented as a legal argument, but it is not. It is a claim that illegal behavior can nonetheless, in some circumstances, be legitimate. But legitimacy is in the eye of the beholder. If ‚illegal but legitimate‘ becomes an accepted principle, then the Charter’s limits become meaningless. Nations that do not share Western conceptions of legitimacy could justify uses of force based on their own conceptions of legitimacy. In short, ‚illegal but legitimate‘ implies no legal limits on the use of force.“

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de