IMI-Aktuell 2018/116

Bayern: Neues Polizeiaufgabengesetz

von: 1. März 2018

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

In Bayern soll in den kommenden Wochen ein neues Polizeiaufgabengesetz verabschiedet werden. Dieses sieht ähnliche Änderungen wie das kürzlich verabschiedete neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg vor (vgl. IMI-Analyse 2017/47). Die neuen Befugnisse für die bayerische Polizei gehen jedoch deutlich weiter. Das Gesetz ist möglicherweise verfassungswidrig.
Das Filmen auf Demonstrationen soll künftig erleichtert werden. Dabei könnte die Polizei künftig auch auf Technologien, die aus der militärischen Forschung stammen, zurückgreifen. So könnten die Kameraaufnahmen in Echtzeit mit „intelligenter“ Videoüberwachung und biometrischer Gesichtserkennung ausgewertet werden. Außerdem könnten Bürger_innen präventiv durch den Einsatz eines Staatstrojaners ausgeforscht werden, wodurch der bayerischen Polizei geheimdienstähnliche Befugnisse zugeteilt würden. Kommunikation könnte darüber hinaus unterbrochen oder manipuliert werden. Sogenannte „Gefährder“ könnten zukünftig präventiv (!) mit Aufenthaltsverboten belegt werden, zur Anlegung einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden und praktisch unendlich lange in Haft genommen werden, ohne eine Straftat begangen zu haben. Darüber hinaus soll die bayerische Landespolizei mit Sprengstoff und Granaten ausgerüstet werden.
Das Ergebnis wäre eine Polizei, die noch militarisierter auftreten würde als bisher und zudem wie ein Geheimdienst agieren könnte. (ak)