IMI-Aktuell 2017/715

Franco A.: frei

von: 1. Dezember 2017

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Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen Oberleutnant Franco A. aufgehoben und ihn damit auf freien Fuß gesetzt. Das Verteidigungsministerium erklärte aus diesem Anlass, er wäre bereits während der Untersuchungshaft vorläufig des Dienstes enthoben worden und dass ein Uniformtrageverbot gegen ihn vorliege. Bundeswehrnahe Kreise sehen sich trotzdem in ihrer Kritik an der „Hysterie“ über rechtsextreme Umtriebe und Wehrmachtsdevotionalien bei der Bundeswehr bestätigt. So meint auch das Bundeswehr-Journal, das an anderer Stelle auch schon ausgewogener berichtet hatte, dass „der gesamte Fall … für lange Zeit von einer gewissen öffentlichen Hysterie getragen“ gewesen sei. „So bezeichneten die Medien Franco A. wenig vorurteilsfrei als ‚terrorverdächtigen Bundeswehroberleutnant‘, nach und nach schlichen sich auch Begriffe wie ‚Rechtsterrorist‘ oder ‚deutscher Terror-Offizier‘ in die Berichterstattung ein. Viele Beiträge verbanden Information und Emotion – so warnte beispielsweise das Westfalen-Blatt seine Leser: ‚Wer die Bundeswehr schon immer für einen Hort rechtsextremer Gesinnung gehalten hat, fühlt sich durch den Fall Franco A. bestätigt. In der Tat kann dieser Fall gar nicht ernst genug genommen werden.'“

Die rechtsextreme Gesinnung von Franco A. scheint jedoch weiterhin außer Frage zu stehen. Der „dringende“ Tatverdacht wurde auch nur hinsichtlich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, also des geplanten Terroranschlags, auf einen Anfangsverdacht heruntergestuft. Weiterhin wird jedoch davon ausgegangen, dass Franco A. Waffen und Munition tw. bei der Bundeswehr entwendet und gehortet habe und dass er unter falscher Identität Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz – zusätzlich zum Sold – bezogen habe. Außerdem hatten Ermittlungen in seinem Umfeld offenbar zur Gruppe „Nordholz“ (siehe IMI-Aktuell 2017/570) geführt. Rechtsextreme Gesinnung, falsche Identität, gestohlene Bundeswehr-Waffen – durchaus weiterhin ein Grund zur Beunruhigung, auch wenn dies das Bundeswehr-Journal offenbar nicht wahrhaben will.

Deutlich sachlicher als dort mal wieder der Blogeintrag bei Augengeradeaus.net, wo auch der entsprechende Beschluss des BGH verlinkt ist. Die Kommentare sind aber auch hier vielsagend bis beunruhigend.