Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2017/711

Cyber-Grundgesetzänderung

(30.11.2017)

Obwohl gegenwärtig im Grunde nur kommissarisch im Amt, werden von der Bundesregierung offensichtlich bereits dicke Bretter gebohrt. So berichtet das Handelsblatt (online) über aktuelle Pläne im Bundesinnenministerium, möglicherweise das Grundgesetz zu ändern, um den Behörden größere Spielräume bei der Manipulation von IT-Systemen zu geben. Es müsse möglich sein, in Systeme (und damit sind Systeme in Deutschland gemeint) einzudringen, wenn diese für Cyber-Angriffe genutzt würden, so die zugrundeliegende Argumentation. Der Verfassungsschutz träumt offenbar bereits vom direkten Zugang zu Bundestagsrechnern: „‚Wenn wir als Inlandsnachrichtendienst erkennen, dass (…) der Bundestagsserver gehackt ist und die Daten abfließen auf einen ausländischen Server, muss es im Sinn einer Nacheile möglich sein, diese Daten löschen zu können, bevor sie weiterverbreitet werden‘, erklärte er [Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen] im Oktober“.

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de