Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2017/631

Libyen-Bericht: Unter Verschluss

(13.10.2017)

Ende Januar 2017 zitierte die Welt aus einem Drahtbericht der Deutschen Botschaft im Niger, welcher „das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt sowie mehrere andere Ministerien über ‚allerschwerste, systematische Menschenrechtsverletzungen‘ gegen Flüchtlinge in Libyen unterrichtet.“ In dem Bericht mit dem Titel „Rückkehr aus der Hölle“ wird die Situation von Geflüchteten in libyschen Gefangenenlager geschildert. Laut der Welt ist darin von „KZ-ähnlichen Verhältnissen“ die Rede.

Unter Verweis auf besagten Artikel in der Welt berichtete netzpolitik.org Anfang dieser Woche: „Nach dem Willen des Auswärtigen Amts soll der Bericht jedoch geheim bleiben. Der Grund: Das Amt befürchtet bei einer Veröffentlichung des Berichts nach einer Anfrage per Informationsfreiheitsgesetz ‚nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen‘ zu den Machthabern in Libyen sowie der Regierung in Niger.“ Weiterhin heißt es dort „Eine Abwägungspflicht zwischen öffentlichen Interesse und Auswirkungen auf auswärtige Politik gibt es nicht – der Erhalt von Beziehungen zu anderen Staaten übertrumpft damit regelmäßig das Recht auf Zugang zu Informationen.

So können die Diplomaten inzwischen recht willkürlich Dokumente zurückhalten. De facto hat sich das Auswärtige Amt eine Bereichsausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz für die Außenpolitik geschaffen. Transparenz über den diplomatischen Dienst gibt es kaum.“ (cs)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de