IMI-Aktuell 2017/542

BND: rechte Sprüche

von: 6. September 2017

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Die Badische Zeitung berichtet über eine Gerichtsverhandlung wegen einer Disziplinarstrafe gegen einen BND-Angehörigen, die dieser nicht akzeptieren will. Der Regierungsdirektor, der zuletzt in einer Dienststelle in Mainz gearbeitet habe, sei immer wieder durch „rechte bis rechtsradikale Äußerungen“ aufgefallen. „Wegen dieser fast täglichen Ausfälle gegenüber Politikern und dem Islam mieden Mitarbeiter … die Besprechungen“, so die Badische Zeitung. Diese hätten jedoch die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschritten. Ein tatsächliches Dienstvergehen sei jedoch das wiederholte Abhängen des Portraits des Bundespräsidenten gewesen, was der BND-Mann mit dessen Äußerung, der Islam gehöre zu Deutschland, begründete. Die Kürzung der Bezüge um bis zu zehn Prozent sei deshalb für einen begrenzten Zeitraum rechtens gewesen. Später wurde der Mann wegen einer „BND-Phobie“ krankgeschrieben, so der Artikel, der zahlreiche weitere Skurilitäten andeutet.