Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

[0492] Rüstungsatlas BaWü / Schlacht um Mossul / Texte zu G20

(13.07.2017)

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Online-Zeitschrift „IMI-List“
Nummer 0492 ………. 20. Jahrgang …….. ISSN 1611-2563
Hrsg.:…… Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
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Archiv: ……. https://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List finden sich

1.) der Hinweis auf die kürzlich erschienene Aktualisierung des Rüstungsatlas Baden-Württemberg;

2.) eine Studie zur Schlacht um Mossul und den Perspektiven für den Irak;

3.) zwei kurze Texte zum G20-Gipfel in Hamburg und der dort beschlossenen Afrika-Partnerschaft.

1.) Rüstungsatlas Baden-Württemberg

Mit erfreulicher Presseresonanz (hier z.B. der Südwestpresse: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/neuer-ruestungsatlas_-ersteller-monieren-versteckspiel-15379214.html) wurde am vergangenen Donnerstag ein aktualisierter Rüstungsatlas zu Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Atlas kann mit einer kurzen Zusammenfassung hier eingesehen und heruntergeladen werden:

IMI-Mitteilung
Rüstungsatlas Baden-Württemberg
https://www.imi-online.de/2017/07/06/ruestungsatlas-baden-wuerttemberg/
IMI (6. Juli 2017)

An die Veröffentlichung schließt eine Aktionswoche schließt eine Aktionswoche „Grenzen öffnen für Menschen – Grenzen schließen für Waffen“ an, deren Termine hier aufgelistet sind:
https://www.ohne-ruestung-leben.de/mitmachen/aktionswoche-gegen-ruestungsexporte.html#c2406

2.) Studie zur „Schlacht um Mossul“

Bereits bevor offiziell der Sieg über den IS in Mossul verkündet wurde, hat die IMI eine Studie zum Krieg um die Stadt und den absehbaren weiteren Entwicklungen veröffentlicht:

IMI-Studie 2017/11
Die Schlacht um Mossul
Der Irak zerrissen durch den Krieg gegen den „Islamischen Staat“, interne Konflikte und äußere Intervention
https://www.imi-online.de/2017/07/03/die-schlacht-um-mossul/
Joachim Guilliard (3. Juli 2017)

3.) Texte zum G20-Gipfel in Hamburg

IMI-Standpunkt 2017/19
Das G20 – Gipfeltreffen 2017 in Hamburg
https://www.imi-online.de/2017/07/13/das-g20-gipfeltreffen-2017-in-hamburg/
Markus Pflüger (13. Juli 2017)

Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem G-20 sowie dem Alternativgipfel wurde nahezu vollkommen durch Berichte über Krawalle und Polizeigewalt überlagert und ausgeblendet. Dazu bleibt festzuhalten, dass viele Medien, neben dem Ermittlungsausschuss und dem Anwaltlichen Notdienst, von provozierter Eskalation und unverhältnismäßige Aktionen durch teils militarisierte Polizeikräfte berichten, und das nicht nur bei der Auftaktdemonstration. Die Versammlungsfreiheit in Hamburg wurde Gerichtsurteilen zum Trotz massiv eingeschränkt, hinzu kamen Angriffe auf Journalist*inn*en und die Aberkennung von Akkreditierungen, hinzu kommen Übergriffe auf die Gruppen, die den Protest funktional unterstützen, insbesondere die Rechtsanwält*innen und Demonstrations-Sanitäter*innen. Vielerorts wurde die Polizeistrategie für gescheitert erklärt, es bleibt die Frage, ob die Eskalation nicht politisch gewollt war, manche sagen aber aber auch, dieser Ausnahmezustand könnte eine bewusste polizeistaatliche Aufstandsbekämpfungsübung gewesen sein.

Nicht im Fokus standen die vielfältigen, friedlichen Proteste, die phantasievollen Blockaden und bunten Aktionen, genauso wenig wie die eindrucksvolle Großdemonstration mit 76.000 TeilnehmerInnen. Stattdessen dominierten Meldungen über Auseinandersetzungen der Polizei mit dem sog. „schwarzen Block“ oder „Autonomen Linksradikalen“ die Berichterstattung: Die verschiedenen Gewaltaktionen wurden von teilnehmenden Gruppen in verschiedener Weise kritisiert, so von attac, der roten Flora und auch von der Demoleitung der Demo „Welcome to Hell„. Gewalttätige und zerstörerische Handlungen wurden nicht von einer homogenen Gruppe verübt. Berichten (von vor Ort) zufolge nutzen auch insbesondere „erlebnishungrige Jugendliche sowie Voyeure und Partyvolk“ die Situation. Auch Rechtsextreme wurden vor Ort gesichtet. Der Anteil von „agents provocateurs“ wird ebenfalls zu klären sein. Eine große, bunte Demonstration mit 76.000 Teilnehmer*innen für die inhaltliche Kritik an den G-20 Staaten ist und bleibt beeindruckend.

Zu den politischen Ergebnissen des G20 Gipfel

Selbst das Handelsblatt fragt: „Soll man den im Hamburger Abschluss-Kommuniqué durch nächtelange Verhandlungen erreichten Minimalkonsens ernsthaft als ein Gesprächsergebnis bezeichnen?“ Dieses „Ergebnis“ rechtfertigt kaum die offiziellen (und noch zu niedrig bezifferten) Kosten von 130 Millionen Euro, die zur dringend notwendigen Bekämpfung von Hunger und Armut hätten verwendet werden können. Die Abschlusserklärung des Gipfels entbehrt handfester Lösungsansätze. So fehlen Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen: Weder das Abkommen von Paris, noch die Nachhaltigkeitsziele, noch der Klimafonds der Vereinten Nationen werden konkret unterstützt. Das Abschlussdokument zementiert lediglich die ungerechte neoliberale Wirtschaftspolitik, Hauptursache der globalen Probleme. Deutschland hat sich nicht von seiner aggressiven Exportüberschusspolitik verabschiedet. Kohle u.a. fossile Energien und ihr Raubbau sollen weiterhin das Klima schädigen. Die Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen und Migranten wird festgeschrieben, ebenso wie die Wachstumsideologie und weltweite Kriegspolitik. Geschadet hat der millionenteure Gipfel nicht nur der Stadt Hamburg, dem Klima und der Demokratie, sondern auch den Vereinten Nationen – wo wenigstens ein Mindestmaß an Demokratie und Transparenz einen sinnvolleren Austausch ermöglicht hätte, ohne Ausschluss vieler armer Länder und der Öffentlichkeit. Attac verbucht die Gipfelergebnisse als Desaster für eine gerechte Globalisierung: „Die G20 setzt weiter auf ungerechte Welthandelsregeln und die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur. Eine echte Regulierung der Finanzmärkte wird nicht einmal mehr angestrebt. Und der angebliche klimapolitische Gipfel-Erfolg Merkels besteht aus einem Lippenbekenntnis von 19 der G20-Mitglieder zu einem längst beschlossenen Abkommen. Die G20 gehört abgeschafft. Sie wird ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht – und wo sie etwas hinbekommt, ist es gegen die Interessen der Mehrheit der Menschen rund um den Globus.“ Beim ”Gipfel der globalen Solidarität“ wurde Kritik an der herrschenden Politik formuliert und Alternativen zur neoliberalen Globalisierung diskutiert.

Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen und noch laufenden Auswertungen zum Gipfel(protest) bleibt es entscheidend, die inhaltliche Kritik am Gipfel und der herrschenden Kriegs-Politik zu bekräftigen, der Protest gegen Grundrechteabbau, Sicherheitswahn und Militarisierung ist wichtiger denn je.

IMI-Analyse 2017/32
G20 und Afrika
Eine vorauseilend historische Perspektive
https://www.imi-online.de/2017/07/13/g20-und-afrika/
Christoph Marischka (13. Juli 2017)

Wer weiß, ob zeitgenössischen Beobachter_innen der Berliner Afrika-Konferenz im Winter 1884/85 die Tragweite der damals in der sog. Kongoakte festgehaltenen Beschlüsse klar war. Wer hat damals schon vermutet, dass die Konferenz noch über hundert Jahre später als zentrales Ereignis und Symbol des Kolonialismus und Imperialismus bewertet werden würde? Auch auf der damaligen Afrika-Konferenz wurde um den Freihandel gerungen und auch damals wurden Ansprüche der „zivilisierten“ Staaten humanitär verbrämt, etwa wenn im Abschlussdokument die „Hebung der sittlichen und materiellen Wohlfahrt der eingeborenen Völkerschaften“ in Aussicht gestellt wurde.[1] Zwar wurden damals nicht, wie oft zugespitzt behauptet, die Grenzen zwischen den kolonialen Besitztümern mit dem Lineal gezogen, wohl aber die Regeln formuliert, unter denen entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden konnten und sollten. Damit wurde eine Weltordnung, quasi ein Völkerrecht kodifiziert, in dem „nur westliche Nationen als souveräne Staaten und damit gleichsam als souveräne Mitspieler“ anerkannt wurden.[2]

Obwohl sich die Kolonialmächte bei der Kontrolle der Kolonien auch damals auf lokale Herrschaftsstrukturen stützten und ihre Gebietsansprüche durch Schutzverträge mit lokalen Potentaten begründeten, liegt hierin ein entscheidender Unterschied zwischen der historischen Afrika-Konferenz und der im Juni in Berlin vorbereiteten und im Juli in Hamburg verabschiedeten G20-Afrika-Partnerschaft. Eine Unabhängigkeit und staatliche Souveränität wurde den lokalen Partnern damals nicht in Aussicht gestellt, während deren Souveränität heute zumindest formal unangetastet bleibt. Dieser Unterschied ist relevant, auch wenn die Formulierungen in den Abschlussdokumenten gerade vor diesem Hintergrund reichlich unverblümt wirken. So wird im Annex des Abschlussdokuments des Gipfels zur G20-Afrika-Partnerschaft die „Verbesserung der makroökonomischen Rahmenbedingungen durch nachhaltigen Umgang mit öffentlicher Verschuldung, Mobilisierung nationaler Einkünfte durch ein investitionsfreundliches Steuersystem, Bündelung einzelstaatlicher Steuerreformen, Begrenzung der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und von Gewinnverlagerungen, Gewährleistung eines soliden öffentlichen Investitionsmanagements und Verbesserung der Leistungen öffentlicher Versorgungsdienste“ angekündigt. Unverhohlen wird dabei als Ziel ausgegeben, „die makroökonomischen, unternehmerischen und finanziellen Rahmenbedingungen für private Investitionen (aus dem In- und Ausland) zu verbessern“. Hierzu gehört auch der „verbesserte Investorenschutz“ durch die „Entwicklung von anreizkompatiblen Risikominderungsinstrumenten“.[3]

Umgesetzt werden sollen diese neoliberalen Programme von „Länderteams, […] die in jedem Compact-Land gebildet werden. Die Teams bestehen aus Regierungsvertretern des jeweiligen afrikanischen Landes sowie Vertretern von internationalen Organisationen, interessierten G20-Mitgliedern und anderen Partnerländern oder -institutionen. Koordinierung und Monitoring der Initiative erfolgen durch den Finanzministerprozess der G20, der auch über Fortschritte, künftige Ambitionen und messbare Ziele in jedem Compact-Land berichten werden [sic]“.[4] Zunächst soll dies in Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien umgesetzt werden. Der Aufbau von uni- und multilateralen Programmen zur Förderung von Investitionen der jeweiligen Industrien in Afrika, zur risikoarmen Durchführung von Megaprojekten als öffentlich-private Partnerschaft und die Umwidmung der sog. „Entwicklungshilfe“ in offene Außenwirtschaftsförderung wird jedoch weitere Länder des Kontinents betreffen und unter den G20 einen neuen Wettlauf um Afrika befördern, der diesmal die Souveränität der „Partnerländer“ formal unangetastet lässt, sie ökonomisch und sozialpolitisch jedoch vollkommen unterwirft.

Der historische Kontext

Sollte in einhundert Jahren oder früher eine kritische Aufarbeitung der G20 erfolgen, so werden einige Zusammenhänge womöglich viel deutlicher zutage treten, als aus zeitgenössischer Perspektive. Nicht zu ignorieren wird dann etwa sein, dass die beteiligten Staaten sich zugleich in einer Kaskade von Stellvertreterkriegen auf der Arabischen Halbinsel unter völliger Missachtung des Völkerrechts gegenseitig bekämpfen, wie etwa die Regionalmächte Saudi Arabien und Türkei oder die Großmächte USA und Russland. Zur Vorgeschichte des Gipfels wird dann gehören, wie die USA in den vergangenen zehn Jahren ein umfassendes Netzwerk von Militärbasen auf dem afrikanischen Kontinent errichtet haben[5] und Frankreich mit Unterstützung der EU seine ehemaligen Kolonien zwischen der westafrikanischen Küste und dem Sudan als G5 Sahel zusammengefasst und einem „Krieg gegen den Terror“ unterworfen hat, der es seiner Fremdenlegion mit Unterstützung lokaler Armeen erlaubt, grenzüberschreitend und ohne Kontrolle der jeweiligen Regierung tätig zu werden.[6] Im Übrigen hat der Gipfel in einem Deutschland stattgefunden, das erst vor verhältnismäßig kurzer Zeit, nun wieder als Berliner Republik, unter der Parole „neue Macht, neue Verantwortung“ unverhohlen seinen Führungsanspruch in Europa geltend machte und diesen an einem in die Schuldenfalle geratenen und getriebenen Griechenland vorexerzierte. Letzteres wird v.a. deshalb zur Vorgeschichte gehören, weil auch hier unter formaler Anerkennung seiner Souveränität das Land von einer in keiner Weise legitimierten Troika aus Europäischer Zentralbank, IWF und Europäischer Kommission zum Ausverkauf öffentlicher Güter, Reform des Steuer- und Finanzwesens und Öffnung für „Investitionen“ gezwungen wurde.

In ihrer Zusammensetzung erinnert diese Troika zwar nur grob an die nun anvisierten „Länderteams“, die praktische Umsetzung, wie sie in der G20-Afrika-Partnerschaft vorgesehen ist, scheint jedoch auf den Erfahrungen der Austeritätsprogramme und v.a. ihrer Umsetzung in Griechenland aufzubauen: „In einem ersten Schritt“ sollen die afrikanischen Länder „mit den beteiligten internationalen Organisationen in Kontakt zu treten, um die Ziele der Initiative und mögliche nationale Prioritäten und Beiträge zu besprechen“. „In einem zweiten Schritt legen die Länder in Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen in einzelnen Investitionspapieren ihre jeweiligen prioritären Bereiche für Reformen und Maßnahmen fest, um besser private Investitionen mobilisieren zu können… Auf der Grundlage dieser prioritären Bereiche konzentrieren sich die Compact-Länder in Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen in einem dritten Schritt auf konkret durchzuführende Reformschritte. Interessierte G20-Mitglieder und andere Partnerländer und -institutionen sind eingeladen, das Abkommen mit ihren eigenen Instrumenten und Maßnahmen zu unterstützen.“[7]

Die lokalen „Partner“

Ein weiterer, mit der formalen Anerkennung der Souveränität jedoch zusammenhängender Unterschied zur Berliner Afrika-Konferenz von 1884/85 besteht darin, dass Vertreter des afrikanischen Kontinents damals so gut wie keine Rolle gespielt haben, am G20-Gipfel mit Südafrika jedoch zumindest ein afrikanisches Land und beim vorangegangenen Afrika-Gipfel in Berlin weitere zumindest eingeladen waren. Gekommen sind jedoch recht wenige, genannt werden im betreffenden Anhang des Abschlussdokuments „die Staats- und Regierungschefs von Ägypten, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea, Mali, Niger, Ruanda, Senegal und Tunesien“. Auch diese sind einer kritischen Betrachtung wert. Wesentlich dazu beigetragen, dass der Afrika gewidmete Gipfel einen Hauch „afrikanischer Ownership“ für sich reklamieren konnte, war die Präsenz des ägyptischen Militärdiktators Al-Sisi, wodurch zumindest ein bevölkerungsreicher Flächenstaat des Kontinents repräsentiert war. Sein Kollege aus der Côte d’Ivoire, der ehemalige IWF-Mitarbeiter Ouattara, wurde 2011 im Schatten des Libyenkrieges durch ein EU-Embargo und eine französische Militärintervention an die Macht gebracht und erweist sich seither als verlässlicher Statthalter EUropäischer und französischer Interessen. Der malische Präsident Ibrahim Boubacar Keïta, ehemaliger Mitarbeiter des Entwicklungsfonds der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wurde im Kontext einer französischen Militärintervention gewählt und lässt französischen und deutschen Truppen und Unternehmen – wie sein Kollege im Niger – mittlerweile fast freie Hand. Ruanda wurde von Paul Kagame vertreten, der im Kontext des Völkermordes 1994 an die Macht kam und diese seither mithilfe eines auf ihn zentrierten Sicherheitsapparates und unfreier Wahlen sichert. Er gilt v.a. als Statthalter US-amerikanischer Außenpolitik und wesentlich mitverantwortlich für den anhaltenden Bürgerkrieg im Osten der DR Kongo.

Neben der Einbindung afrikanischer Staats- und Regierungschefs am Berliner Katzentisch wird die „afrikanische Ownership“ in Fortsetzung des deutschen Marshallplans für Afrika u.a. mit der Bezugnahme auf die Agenda 2063 der Afrikanischen Union simuliert. Hier stellt sich die Frage, ob die vertretenen Regierungen bzw. ihre Sherpas das entsprechende Dokument überhaupt angesehen haben und zeigt sich die Verlogenheit der vollmundigen Versprechungen, mit denen das Gipfeldokument garniert ist. So heißt es in diesem AU-Dokument u.a.: „Bis 2020 werden alle Erbschaften des Kolonialismus Geschichte und alle besetzten afrikanischen Gebiete vollständig befreit sein“. Konkret genannt werden das von Mauritius beanspruchte Chagos-Archipel, welches die britisch-amerikanische Militärbasis Diego Garcia beherbergt, die Insel Mayotte und die Westsahara. In keinem der drei Fälle ist eine nennenswerte Initiative zur Dekolonialisierung der Gebiete durch die G20 erkennbar oder absehbar.[8] Noch am 22. Juni 2017 hatte ein Großteil der G20 gegen einen Antrag der Gruppe der afrikanischen Staaten in der UN-Generalversammlung gestimmt oder sich enthalten, mit dem der Konflikt um das Chagos-Archipel auf Bitten Maritius‘ vor den internationalen Gerichtshof gebracht werden sollte.[9]

Vehikel einer neuen Weltordnung

Rückblickend wird auch zu den Teilnehmer_innen des G20-Gipfels selbst das Urteil eindeutig ausfallen. Dann werden nicht nur Trump und Putin, Erdogan und Xi Jinping als Protagonisten eines – mit Kolonialismus und Imperialismus Hand in Hand gehenden – Autoritarismus am Pranger stehen, sondern die Anmaßung der G20 selbst. Vielleicht wird der Gipfel in Hamburg letztlich nur eine Randnotiz sein bei der Entfaltung eines ohnehin längst ausgerufenen Wettlaufs um Afrika einerseits und der Marginalisierung der UN und des Völkerrechts andererseits. Dass die mächtigsten Staaten – sich zugleich in Drittstaaten auf der Arabischen Halbinsel und Afrika gegenseitig bekriegend – versuchen, jenseits der UN ein Parallelgremium zur Erörterung globaler Fragen zu etablieren, beinhaltet die implizite gegenseitige Versuchung und Versicherung, dem Völkerrecht keine Relevanz mehr zuzubilligen. In der Praxis, das wurde auf den Straßen Hamburgs deutlich, scheint dasselbe auch für die Menschenrechte zu gelten.

Vielleicht liegt hierin – mehr noch, als in den tatsächlichen oder vermeintlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten auf dem afrikanischen Kontinent – die (bereits bei den G7/G8 wiederkehrende) Schwerpunktsetzung auf Afrika begründet. Denn dort ist die Souveränität als Erbe des Kolonialismus, durch anhaltende politische Morde, auch von Regierungsvertretern, und von außen induzierte Putsche schon lange eine eher formale, häufig verhandelbare Angelegenheit. Die Anerkennung der militärisch von EU und NATO abhängigen Afrikanischen Union als Regionalorganisation, die auch ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates in Mitgliedsländern intervenieren kann, ist nur ein Beispiel dafür, dass der ganze Kontinent fortgesetzt als eine Art völkerrechtlicher Sonderzone gesehen wird.[10] Er dient den konkurrierenden Großmächten, die sich trotz ungelöster und mit großer Gewalt ausgehandelter Konflikte untereinander treffen wollen, als Vehikel, um eine neue Weltordnung zu konstituieren und sich jenseits von Recht und UN an ihre Spitze zu setzen. Auch das allerdings ist nicht neu, war schon bei den G7/G8-Treffen zu beobachten.

Insofern ist noch nicht abzusehen, ob der Gipfel in Hamburg für Afrika und die Welt zum historischen Ereignis wird oder nur eine von vielen Etappen bei der Ersetzung von internationalem Recht durch das reine Recht der Stärke. So oder so ist gut, dass es, anders als beim Afrikagipfel 1884/85, nennenswerte und sichtbare Proteste gab – und im Übrigen ein Maß an Repression, das des Kaiserreichs würdig gewesen wäre. Ob dabei rückblickend noch zwischen den verschiedenen Protestformen unterschieden wird und ob der Riot im Schanzenviertel als Aufstand gegen die kommende Weltordnung oder perfides Mittel der Aufstandsbekämpfung gewertet werden wird, mag sich jeder selbst ausmalen.

Anmerkungen

[1] Zitiert nach: Andreas Eckert: 125 Jahre Berliner Afrika-Konferenz – Bedeutung für Geschichte und Gegenwart, GIGA Focus 12/2009.

[2] Ebd.

[3] Bundesregierung / G20-Ratspräsidentschaft: Annex zur Abschlusserklärung G20-Gipfel – G20-Afrika-Partnerschaft.

[4] Ebd.

[5] Nick Turse: America’s War-Fighting Footprint in Africa, www.tomdispatch.com vom 27.4.2017.

[6] Christoph Marischka: Sahel: völkerrechtsfreie Zone per UN-Resolution, IMI-Standpunkt 2017/18.

[7] Bundesregierung / G20-Ratspräsidentschaft: Annex zur Abschlusserklärung G20-Gipfel – G20-Afrika-Partnerschaft.

[8] Mayotte wurde erst 2011 zum französischen Departement erklärt und 2014 in das Territorium der EU eingegliedert. Großbritannien will das Chagos-Archipel v.a. wegen der gemeinsam mit den USA genutzten Militärbasis Diego Garcia nicht aufgeben und versuchten erst im Juni 2017, zwischen dem Partnerschaftsgipfel in Berlin und dem G20 in Hamburg in der UN-Generalversammlung die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs auf Bitten Mauritius zu verhindern. Mit einer Mehrheit von 94 zu 15 Stimmen bei 65 Enthaltungen wurde der Antrag angenommen – die meisten G20-Staaten hatten wie die USA, Großbritannien und Australien dagegen gestimmt oder sich wie Deutschland gegen das fast einhellige Votum der afrikanischen Staaten enthalten. Dass viele EU-Staaten nicht an der Seite Großbritanniens abgestimmt, sondern sich „nur“ enthalten haben, wurde v.a. als Retourkutsche für den Brexit interpretiert. Vgl: Somini Sengupta: U.N. Asks International Court to Weigh In on Britain-Mauritius Dispute, www.nytimes.com vom 22. Juni 2017.

[9] „General Assembly Adopts Resolution Seeking International Court’s Advisory Opinion on Pre-independence Separation of Chagos Archipelago from Mauritius“, Pressemitteilung (GA/11924) vom 22. Juni 2017.

[10] Artikel 4 (h) der Gründungsakte der Afrikanischen Union sieht Entsprechendes in bestimmten Fällen vor. Dies steht im Widerspruch zu Artikel 53 (1) der UN Charta, was aber selten thematisiert wird. Ganz im Gegenteil sind v.a. die EU und ihre Mitgliedstaaten intensiv bemüht, entsprechende Entscheidungsstrukturen auf Ebene der EU und ihrer subregionalen Organisationen zu schaffen. So sind – von der EU und USA finanzierte und unterstützte – Interventionen afrikanischer Staaten in ihren Nachbarstaaten mittlerweile in Ost-, Zentral- und Westafrika im wörtlichen Sinne Alltag. Falls die Legalität des entsprechenden Absatzes der AU-Gründungsakte infrage gestellt oder diskutiert wird, so gilt die – nicht in der UN-Charta verankerte – „Verantwortung zum Schutz“ meist als Vehikel, um das Sonder-Völkerrecht auf dem afrikanischen Kontinent zu legitimieren. Vgl. beispielhaft: Stephanie Anne Fogwell: The legality of the African Union’s right to intervention, University of Pretoria 2013.

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