IMI-Aktuell 2017/360

Drohnen-Entscheidung vertagt

von: 21. Juni 2017

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Die für den heutigen Mittwoch geplante Vorlage der Beschlussfassung über das Leasing der ersten bewaffnungsfähigen MALE-Drohnen für die Bundeswehr über den Hauptauftragnehmer Airbus im Haushaltsausschuss ist vertagt worden. Und zwar zunächst auf unbestimmte Zeit. Eine Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf untersagt es der Bundesregierung den Vertrag abzuschließen. Grund dafür ist die Verfahrensrüge des amerikanischen Rüstungskonzerns General Atomics (siehe IMI-Aktuell 2017/345). Das Unternehmen beanstandete davor in einer Klage vor dem OLG Düsseldorf die Vergabe des Auftrags an den Konkurrenten Israel Aerospace Industies (IAI), unterlag aber vor Gericht.

Die Streitparteien sollen nun, laut Tagesschau, bis zum Freitag, den 23. Juni, Stellung nehmen. Ob das Gericht dann bis zum 28. Juni zu einer Entscheidung kommt, ist fraglich. Der Tag wäre wohl der letzte in dieser Legislaturperiode, um noch über die Anschaffung im Haushaltsausschuss des Bundestages zu befinden.

Laut Augengeradeaus wäre der Termin so oder so auf den 28. Juni verlegt worden. Grund hierfür waren wohl Bedenken der SPD darüber, wie der Bundestag über a) die Beschaffung der (geheimen) Bewaffnung und b) deren möglichen Einsatz im Kampf entscheiden soll. Die zusätzliche Zeit sollte dazu dienen, diese Fragen mit der Unionsfraktion zu klären.(mp)