IMI-Aktuell 2017/023

Datenweitergabe: Widerspruch

von: 18. Januar 2017

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Die Bundeswehr erhält Daten, um damit Jugendlich anzuschreiben, um sie für den Dienst an der Waffe zu gewinnen. Wie die Badische Zeitung schreibt, ist es möglich, gegen diese Datenweitergabe Widerspruch einzulegen: „Wer im Jahr 2000 geboren ist und keine Datenübermittlung an die Bundeswehr wünscht, kann jetzt bei der städtischen Meldebehörde Widerspruch einlegen. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Einmal jährlich übermitteln die deutschen Städte der Bundeswehr die Daten jedes deutschen Staatsangehörigen, der oder die demnächst volljährig wird.“ (jw)