IMI-Aktuell 2016/526

Uni Bemen: Militär-Verfriedlichung

von: 6. September 2016

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Gegen die enge Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr beim internationalen Frauenstudiengang Informatik (IFI) regte sich einiger Protest (siehe IMI-Analyse 2016/015). Auf die Frage, wie sich dieses Agieren mit der Bremer Zivilklausel deckt, wartete der Senator für Justiz und Verfassung Bremen im „Gutachten zur Vereinbarkeit der Zivilklausel mit der Kooperation der Hochschule Bremen und der Bundeswehr“ mit folgendem argumentativen Klimmzug auf: „Nach § 4 Abs. 1 S. 2 BremHG verfolgen die Hochschulen in Forschung, Lehre und Studium ‚ausschließlich friedliche Zwecke‘ […] Legt man die Bedeutung des Begriffes „friedlich“ in Art. 24 II und 26 I GG zugrunde, kann eine Kooperation mit der Bundeswehr von vornherein keine ‚unfriedlichen‘ Zwecke verfolgen. Denn ‚unfriedlich‘ in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit ‚militärisch‘.“ (tp/jw)