IMI-Aktuell 2016/460

Repression gegen Thomas H.

von: 16. August 2016

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Ein Friedensaktivist wurde kürzlich zu einer Geldstrafe für die Teilnahme an Protesten gegen Bundeswehr-Werbemaßnahmen verurteilt. Die Beobachternews veröffentlichten nun einen ausführlichen Artikel, in der die reichlich seltsam anmutenden Begrünungen von Amtsrichterin Broß ausführlich dargestellt werden. Da der Fall nun in Berufung geht, entstehen hier eine Menge Kosten, weshalb ein Spendenkonto, Stichwort „Prozess Thomas“, eingerichtet wurde (DFG-VK Stuttgart, IBAN: DE32 4306 0967 4006 1617 40): „[Amtsrichterin] Broß verurteilte am Dienstag, 26. Juli, den Friedensaktivisten Thomas H. wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Thomas H. soll sich an Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse ‚Nacht der Unternehmen‘ in der Liederhalle am 17. November 2015 beteiligt haben. Nach Auffassung der Richterin handelte es sich hierbei zwar um eine Versammlung im rechtlichen Sinn. Aber die Veranstalterin, eine Stuttgarter Marketingfirma, müsse sich nicht an die Grundrechte halten. Der Angeklagte kündigte umgehend Berufung an.“ (jw)