IMI-Aktuell 2016/248

Nicht klagebefugt

von: 29. April 2016

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So lautete das Fazit des Verwaltungsgerichts Köln. Der Sohn eines in Somalia 2012 fälschlicherweise durch eine US-Drohne getöteten Menschen hatte gegen Deutschland geklagt, weil „die US-Air-Base Ramstein offenkundig die Datendrehscheibe für Drohneneinsätze in Afrika ist“ wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Hierzu meinte die Zeitung weiter, es sei eine jener „Wendungen“ gewesen wie sie „wirklich nur Juristen einfallen“ würden. (mh)