IMI-Aktuell 2016/006

EU: Kein System kollektiver Sicherheit

von: 12. Januar 2016

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Die Legal Tribune Online widmet sich nochmal der Frage nach den rechtlichen Grundlage der Bundeswehr-Einsätze in der Türkei und in Syrien. Dabei geht sie unter anderem auch noch einmal auf die fragwürdige Argumentation ein, bei der Europäischen Union handele es sich um ein System kollektiver Sicherheit: „So ist – erstens – schon fraglich, ob die von der Bundesregierung in Anspruch genommene Resolution des UN-Sicherheitsrats tatsächlich ein militärisches Eingreifen gegen den IS deckt. Die Anti-IS-Koalition, der sich Deutschland angeschlossen hat, ist – zweitens – wohl zu wenig strukturiert, um als System kollektiver Sicherheit zu gelten. Und zur EU, in deren Rahmen Frankreich um Beistand gegen den IS gebeten hat, hatte das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem Lissabon-Urteil (2 BvE 2/08 u.a, Rz 255 und 390) ausdrücklich erklärt, dass diese noch kein System kollektiver Sicherheit sei.“ (jw)