IMI-Aktuell 2015/611

Rückzahlung

von: 29. Oktober 2015

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Eine Gericht entschied nun, die Ausbildungskosten bei der Bundeswehr müssten im Falle einer Verweigerung zurückgezahlt werden, berichtet u.a. die Welt: „Soldaten müssen der Bundeswehr die Kosten für ihre Ausbildung zurückzahlen, wenn sie auf ihren Antrag hin vorzeitig bei der Armee aufhören. Dies gilt auch dann, wenn sie aussteigen, weil sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind. Die Kosten der Rückforderung der Bundeswehr belaufen sich in der Regel auf mehrere Zehntausend Euro und werden auch nicht um die Gelder verringert, die die Soldaten als Lehrlingsentgelt erhalten hätten, wenn sie die gleiche Ausbildung in der zivilen Wirtschaft gemacht hätten. Dies alles ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mittwoch (Az.: 2 C 40.13).“ (tp/jw)