Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2015/357

Japan: Auslandseinsätze

(16.07.2015)

Die Regierung Japans hat ein Gesetz verabschiedet, das in eklatantem Widerspruch zum Artikel neun der Nachkriegsverfassung der japanischen Armee Kampfeinsätze im Ausland erlauben soll. Die Opposition boykottierte die Abstimmung im Parlament, landesweit demonstrierten Zehntausende gegen die neue japanische Militärdoktrin, wie auch u.a. der Tagesspiegel berichtet. Artikel neun der japanischen Verfassung lautet wörtlich:

„Im aufrichtigen Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten Internatinalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeit auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und die Androhung oder Ausübung von militärischer Gewalt als ein Mittel zur Regelung internationaler Streitigkeiten.“

Bereits seit Jahren versucht die japanische Regierung mit tatkräftiger Unterstützung ihrer Verbündeten – v.a. der USA und auch Deutschlands – diese an sich klare Verpflichtung aufzuweichen und zu umgehen und setzt dabei verstärkt auf nationalistische Mobilmachung. Demgegenüber existiert jedoch auch eine globale Artikel-9-Kampagne, welche sich für den Erhalt des Artikels in der ursprünglichen Bedeutung und für die Übernahme entsprechender Passagen in den Verfassungen weiterer Länder engagiert. (cm)

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de