IMI-Aktuell 2015/240

Kundus: Freispruch für Klein

von: 1. Mai 2015

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Augengeradeaus berchtet, Obrst Klein, der mit der Anordnung eines Luftschlages im afghanischen Kundus für den Tod von wohl 142 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten, im Jahr 2009 verantwortlich war, sei gestern vom Oberlandgericht Köln freigesprochen worden. „Der 7. Zivilsenat des Gerichts bestätigte nach Angaben einer Sprecherin die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Bonn, der Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus, der damalige Oberst Georg Klein (Foto oben), habe mit der Anordnung des Luftschlags seine Amtspflichten nicht verletzt. Zugleich ließ der Senat die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die Einschätzung, dass Klein mit dem Angriffsbefehl nicht schuldhaft gegen die Regeln des Völkerrechts verstoßen habe, hatte das Oberlandesgericht schon bei der mündlichen Verhandlung im März erkennen lassen.“ (jw)