Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2015/138

Protest = Schulverweis (2)

(17.03.2015)

Bereits vor einiger Zeit hatten wir über den Fall eines Bamberger Schülers berichtet, der für seine Kritik an Werbung der Bundeswehr in seiner Schule mit einem Verweis bestraft wurde (siehe IMI-Aktuell 2015/097). Nun hat es die Angelegenheit auch auf Spiegel Online geschafft: „In einer Vortragspause geht er zu seinen Freunden, die vor der Schule gegen die Armee demonstrieren, ‚kein Werben fürs Sterben‘, fordert ein Banner. Als Simon zurück in die Schule will, halten ihn zwei Hausmeister auf. Sie wollen seinen Rucksack nach politischen Aufklebern durchsuchen, er weigert sich. Minuten später steht die Polizei vor der Schule, erteilt die Schulleitung ihm Hausverbot. Aufkleber finden die Polizisten nicht. Sechs Tage danach gibt seine Klassenlehrerin ihm den verschärften Verweis, der ihm seine linke Einstellung vorwirft. Der letzte Absatz ist eine Drohung: ‚Um einen erfolgreichen Abschluss (…) zu erhalten, muss er zukünftig darauf achten, Äußerungen bezüglich seiner extremistischen politischen Meinung zu unterlassen.‘ […]Wenige Tage später zieht die Schule den Verweis auf Druck aus dem Rathaus zurück. Er sei falsch begründet gewesen, gibt Direktor Mattausch in einer Pressemitteilung zu, und er sagt: ‚Es bleibt dennoch Fakt, dass der Schüler sich nicht an die Regeln des Schulbetriebs gehalten hat.‘“ (jw)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de