IMI-Aktuell 2014/580

EU: Stimmengewicht & Machtverschiebung

von: 4. November 2014

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Über viele Jahre hinweg wurde vor der Machtverschiebung gewarnt, die mit der bereits in den EU-Verfassungsvertrag von 2003 eingeschriebenen Neuverteilung der Stimmgewichtung einhergehen würde (siehe etwa IMI-Studie 2004/04). Sie wurde nach zähem Ringen schließlich auch in den Vertrag von Lissabon übernommen, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Nach einer Übergangsfrist gilt die Neuverteilung nun seit dem 1. November 2014. Andreas Wehr, der hiervor als erster am deutlichsten und fundiertesten gewarnt hat, kommentierte dies in der jungen Welt (31.10.2014) folgendermaßen: „Dadurch verschieben sich die Gewichte in der EU erheblich, denn durch die Einführung des Kriteriums der Bevölkerungsgröße verlieren nicht weniger als 23 der 28 Mitgliedsländer an Einfluss in der Union. Relativ gewinnen die großen Staaten Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Rumänien dazu. Der eigentliche Gewinner ist aber das mit Abstand bevölkerungsreichste Land der Union: die Bundesrepublik Deutschland. […] Das neue Abstimmungsverfahren ist ein weiterer Schritt der EU weg von einer Gemeinschaft souveräner und gleichberechtigter Staaten hin zu einer hierarchisch strukturierten Union mit dem Hegemon Deutschland an der Spitze.“ (jw)