IMI-Aktuell 2014/556
Rüstungsexporte: Keine Transparenz
(21.10.2014)
Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass die Bundesregierung die Anbahnung wichtiger Waffenexportdeals im stillen Kämmerlein betreiben kann: „Die Bundesregierung darf weiterhin brisante Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten.“ (jw)