IMI-Aktuell 2014/556

Rüstungsexporte: Keine Transparenz

von: 21. Oktober 2014

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Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass die Bundesregierung die Anbahnung wichtiger Waffenexportdeals im stillen Kämmerlein betreiben kann: „Die Bundesregierung darf weiterhin brisante Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten.“ (jw)