IMI-Aktuell 2014/381

Drohnenpflicht?

von: 11. Juli 2014

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Aus der Universität Bonn, die sich bereits bei der Frage der Kissinger-Professur als reaktionäre Vorreiterin auszeichnete (siehe IMI-Aktuell 2014/356), kommt nun von einem weiteren Lehrstuhlinhaber eine bemerkenswerte Aussage. Nach Auffassung von Stefan Talmon, Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Bonn, habe die Bundesregierung die Pflicht zur Anschaffung und ggf. zum Einsatz von (Kampf-)Drohnen: „Man stelle sich vor, die Bundesregierung entsende Soldaten, die mit Karabinern aus dem Ersten Weltkrieg ausgerüstet sind, in den Kampfeinsatz. Der Verstoß gegen die Schutzpflicht wäre offensichtlich. Der bewusste Verzicht auf Drohnen erscheint aber in militärtechnischer Sicht als Entscheidung für eine Kriegführung im 21. Jahrhundert mit den Mitteln des 20. Jahrhunderts. […] Sollte die bewusste Entscheidung für die Nichtbeschaffung bewaffneter Drohnen zum Tod deutscher Soldaten im Auslandseinsatz führen, insbesondere wenn Soldaten verbündeter Nationen in vergleichbaren Einsatzsituationen durch Drohnen geschützt werden konnten, wären erfolgreiche Klagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wegen Verletzung der Schutzpflicht aus Artikel 2 EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention] nicht auszuschließen.“ Soweit Herrn Talmons juristische Einschätzung, mit der sich nahezu jedes Rüstungsvorhaben zum Pflichtprogramm umdeklarieren ließe. (FAZ, 10.07.2014) (jw)