IMI-Aktuell 2014/350

Gezielte Tötung: Rechtfertigung

von: 27. Juni 2014

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Die US-Rechtsprechung gesteht – idealtypisch – jedem Bürger ein ordentliches Gerichtsverfahren vor (due process) vor – offensichtlich ist dies im Fall der Tötung des US-Bürgers Anwar al-Awlaki 2011 im Jemen nicht geschehen. Grundlage hierfür war ein Papier des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2010, das die Tötung von US-Bürgern im Ausland unter bestimmten – schwammigen – Bedingungen für rechtmäßig erklärte: „Die US-Regierung kann eigene Bürger im Ausland durch Drohnen aus der Luft töten, wenn die Person einen Angriff auf Amerikaner plant und nicht festgenommen werden kann. Das geht aus einem Papier der Obama-Regierung hervor. Demnach haben die USA diese Logik etwa beim Töten des mutmaßlichen Terroristen Anwar al-Awlaki im Jemen im Jahr 2011 angewandt. […] Das Papier, das das US-Justizministerium am Montag veröffentlichte, nennt den Gebrauch tödlicher Waffen ‚mindestens‘ dann als hinnehmbar, ‚wenn hohe Regierungsvertreter sichergestellt haben, dass eine Gefangennahme im Ausland unrealistisch ist, und dass die Zielperson Teil einer gefährlichen gegnerischen Kraft ist und in Aktivitäten verstrickt ist, die eine anhaltende und unmittelbare Bedrohung für US-Bürger oder –interessen darstellen.‘“ (Wall Street Journal Deutschland, 24.06.2014) Wenn also hohe Regierungsvertreter – sprich: die Exekutive – festgestellt haben, es sei OK einen US-Bürger (Ausländer kommen nicht einmal in den Genuss dieses Schrittes) abzuschießen, dann ist es auch OK, die Gewaltenteilung auszusetzen und der Regierung einfach einmal Glauben zu schenken – so sieht er aus, der US-amerikanische due process im Falle gezielter Tötungen. (jw)