Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2014/265

Psychotherapie von Soldaten (2)

(07.05.2014)

In IMI-Aktuell 2014/157 wurde über die Kritik der „Neuen Gesellschaft für Psychologie“ (NGfP) berichtet, die sich dagegen verwahrte, dass eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer festlegt, dass wenn Soldaten von zivilen Therapeuten behandelt werden, dies unter der Regie der Bundeswehr erfolgen muss. Daraufhin reagierte Rainer Richter, der Präsident der
Bundespsychotherapeutenkammer, mit einer geharnischten Erwiderung, in der er von „Missverständnissen“ sprach, die im Gespräch aber ausgeräumt werden könnten. Die NGfP lehnte dies in einem Antwortschreiben ab, weil sie „weiter öffentlich über diese Kooperation debattieren“ will: „Die Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit der Bundeswehr wurde im Namen der Kammermitglieder abgeschlossen. PsychotherapeutInnen sind Zwangsmitglieder der Kammer. Eine öffentliche Diskussion unter den Mitgliedern über die Vereinbarung gab es aber nicht. Wie viele andere PsychotherapeutInnen sehen wir in der Vereinbarung ein Bekenntnis der Kammer zu einer kriegerischen deutschen Außenpolitik. Wir fühlen uns in diesem Punkt von der Kammer nicht vertreten.“ (jw)

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