Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2014/173

Parlamentsbeteiligung

(17.03.2014)

Legal Tribune Online (15.03.2014) geht auf die jüngsten Versuche ein, den Parlamentsvorbehalt des Bundestages bei Bundeswehreinsätzen noch weiter zu schleifen, wobei dies ohnehin bereits gängige Praxis sei: „Die Erfahrungen zeigen nämlich leider, dass die Bundesregierung den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt nur ungenügend beachtet.“ Interessant ist, dass laut dem Artikel die permanenten Verweise auf Bündnisverpflichtungen nicht mit rechtlichen Bestimmungen zu begründen seien: „Aus juristischer Sicht konfligiert der Parlamentsvorbehalt im Übrigen nicht mit den Bündnisverpflichtungen Deutschlands. Art. 11 des NATO-Vertrages regelt nämlich ausdrücklich, dass das nationale Verfassungsrecht den Verpflichtungen aus dem NATO-Vertrag vorgeht. Ähnliches gilt für die Beistandspflicht nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union.“ (jw)

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