IMI-Aktuell 2014/014

Heckler & Koch

von: 17. Januar 2014

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In IMI-Aktuell 2013/516 berichteten wir vom Prozessauftakt zweier Angerstellter von Heckler & Koch (H&K) gegen ihre Kündigung. Das Unternehmen begründete die Entlassungen damit, die beiden hätten „eigenmächtig, ohne Wissen und Wollen anderer Personen im Unternehmen“ Waffenlieferungen in nicht genehmigte mexikanische Bundesstaaten veranlasst. U.a. die taz (16.01.2014) berichtet nun, dass das Gericht diesem offensichtlichen Versuch, sich mittels zweier Bauernopfer aus der Affäre zu stehlen, zum Glück nicht auf den Leim ging: „Das lässt sich aus einem Urteil schließen, das am Mittwoch vom Arbeitsgericht Villingen/Schwenningen gefällt wurde. […] Das Gericht erklärte die Kündigung nun für rechtswidrig.“ Das Beste daran: Die Angelegenheit wird nun für &K ein Nachspiel haben: „Für die Geschäftsführung hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Denn die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der illegalen Ausfuhr der Sturmgewehre gegen die Waffenbauer. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz.“ (jw)