Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2013/353

Syrien: R2P als Kampfbegriff

(29.08.2013)

Ein ums andere Mal melden sich in Deutschland Politiker und Strategen zu Wort, die kolportieren, die sog. „Schutzverantwortung“ (R2P) gebe das Recht Syrien sogar unter Umgehung des UN-Sicherheitsrates anzugreifen. Exemplarisch äußerte sich etwa der Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer: „[W]enn wir anfangen wollen, über das Völkerrecht zu diskutieren, dann müssen wir darüber diskutieren, dass dieses Regime in Syrien eine völkerrechtlich-verbindliche Verpflichtung hat, solche Chemiewaffen nicht einzusetzen. Und dann müssen wir auch diskutieren, dass im Rahmen der Vereinten Nationen seit der Kosovo-Zeit eine Diskussion sich entwickelt hat und auch international Konsequenzen daraus gezogen wurden, die sagt, das Prinzip der völkerrechtlich normierten Nicht-Einmischung kann nicht so weit gehen, dass wir Bürger eines Landes, in dem ein völlig zynisches Regime an der Macht ist, hilflos unter allen Bedingungen diesen Machthabern überlassen. Das ist die berühmte Schutzverantwortung der internationalen Staatengemeinschaft, das ist ja eine Diskussion, die sich gerade aus der Kosovo-Erfahrung ergeben hat.“ (Deutschlandfunk, 27.08.2013 via bpb-9-11-newletter) Das ist vollkommener Unfug! Weder handelt es sich bei der R2P um eine völkerrechtliche Norm, die ein Eingreifen legitimieren würde, noch weniger wird durch sie ein Mandat des UN-Sicherheitsrates zur Autorisation von Angriffen obsolet, wie u.a. Peter Rudolf von der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ untermauert: „Befürworter eines Militäreinsatzes berufen sich auf die sogenannte Schutzverantwortung, die Responsibility to protect. Dabei handelt es sich aber um ein moralisch-politisches Prinzip, nicht um eine feste, völkerrechtliche Norm. […] Ohne ein Mandat des Sicherheitsrates ist die völkerrechtliche Grundlage fragwürdig, und es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutzprinzip und dem Völkerrecht.“ (Berliner Zeitung, 26.08.2013) Siehe hierzu auch die ausführliche IMI-Analyse zur „Schutzverantwortung“.

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de