Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2009/070 - in: AUSDRUCK (Dezember 2009)

Stockholmer Programm, für Deutschland nicht ambitioniert genug

Christoph Marischka (16.12.2009)

Nach den Programmen von Tampere 1999 und Den Haag wird Anfang Dezember auf dem Rat der Staats- und Regierungschefs der EU ein neuer Fünfjahresplan für die Innere Sicherheit der EU, das so genannte Stockholmer Programm, verabschiedet werden. Obwohl das deutsche Innenministerium (BMI) bereits über die Gründung einer informellen „Future Group“ während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007, welche das Programm ausarbeiten sollte, massiven Einfluss auf dessen Ausgestaltung nahm, kritisierte das BMI den Entwurf der Kommission vom 10. Juni 2009 als unzureichend. In einem Schreiben des BMI an die Kommission heißt es u.a.: „Es gibt Bereiche, in denen wir unsere Ziele konkreter und ambitionierter fassen wollen“. So kritisiert die Bundesregierung u.a., dass es in der Mitteilung der Kommission „keine grundsätzliche Positionierung zu der JI-­Außendimension [außenpolitischen Komponenten der EU- Innen und Justizpolitik] durch ein separates Kapitel“ gibt: „Wir sprechen uns für ein eigenständiges Kapitel aus, denn die Bedeutung der externen Dimension der europäischen Innenpolitik ist stetig gewachsen und auch zu einem wichtigen Bestandteil der gesamten EU­-Außenpolitik geworden. Diese Entwicklung muss sich in den kommenden Jahren in der EU-­Ratspolitik widerspiegeln … Zu denken ist etwa an die Anknüpfung an Migrationsrouten für die Zusammenarbeit im Bereich Migration“. Damit sind Bemühungen gemeint, Herkunfts- und Transitstaaten u.a. durch Polizei- und Militärausbildung sowie durch die Weitergabe von Aufklärungsdaten dazu zu bewegen, bei der Abschiebung ihrer eigenen Bürger mit der EU zu kooperieren, TransitmigrantInnen festzusetzen und ihre Grenzen abzuschotten. Konkret bedeutet dies, dass sich die EU­-Außenpolitik nicht etwa an Fragen der Menschenrechte, sondern – eher im Gegenteil – an einer möglichst effektiven Unterbrechung der Fluchtrouten orientieren soll. Diese Verquickung innenpolitischer Zielsetzungen mit der Außenpolitik ist ein klarer Hinweis auf den imperialen Charakter der EU.

Konkreter heißt es hierzu später: „Daher sollten wir die Vorschläge zur Bekämpfung der illegalen Migration im Stockholmer Programm noch ergänzen“. Benannt werden hierzu die „verstärkte Einbindung und Ausbau von Frontex als Steuerungsinstrument, Ausbau der EU-Vorverlagerungsstrategie durch Einsatz von Dokumenten­- und Visaberatern, Erhöhung zielgerichteter Ausbildungs-­ und Ausstattungshilfe, sowie Schaffung eines Netzwerks von Verbindungsbeamten in Herkunfts-­ und Transitstaaten; hierzu abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedsstaaten.“ Gleichzeitig solle sich die EU „für qualifizierte Migranten aus Drittstaaten attraktiver machen“. Diese „gezieltere Steuerung der Migration“ erfolgt letztendlich durch die Illegalisierung und Abschiebung unerwünschter MigrantInnen, insbesondere also von Flüchtlingen.

Weiter fordert die Bundesregierung: „Die Europäische Union sollte [daher] eine noch engere Verbindung und stärkere gegenseitige Nutzung des Fachwissens in den Bereichen Außenpolitik; Militär; Innenpolitik, insbesondere Sicherheit, Polizei, Bevölkerungsschutz und Entwicklungszusammenarbeit gewährleisten“. Dass diese Forderung ausgerechnet von der deutschen Regierung stammt, der eine Zusammenarbeit zwischen Militär und Polizei verfassungsrechtlich untersagt ist, macht deutlich, dass die Exekutiven der Mitgliedsstaaten versuchen, sich über den Umweg der Europäischen Innen- und Sicherheitspolitik aller legislativen Schranken ­ und den Lehren aus dem deutschen Faschismus ­zu entledigen.

Die abweisende Haltung gegenüber Flüchtlingen, deren Fingerabdrücke beim Stellen eines Asylantrags in der Datenbank EURODAC gespeichert werden, kommt an weiteren Stellen zum Ausdruck: „Eine weitere Priorität sollte die Verabschiedung der Rechtsgrundlagen für einen polizeilichen Zugriff auf EURODAC sein, um über EURODAC verfügbare Fingerabdrücke zur Gefahrenabwehr oder zur polizeilichen Identifizierung von terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftätern nutzen zu können.“ Hiermit werden Asylbewerber nicht nur per se mit Terrorismus in Verbindung gebracht, sondern es soll eine ohnehin rechtlich benachteiligte Bevölkerungsgruppe unabhängig von Vorstrafen o.ä. insgesamt dem polizeilichen biometrischen Zugriff eröffnet werden.

Doch auch auf anderen Gebieten sollen die Spielräume der europäischen Sicherheitskräfte ausgeweitet werden: „Wir unterstützen die Kommissionsvorschläge zur besseren Nutzung des Potentials von EUROPOL in Bezug auf die internationale Dimension oder die verstärkte Einbeziehung beim Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen, die wir noch konkretisieren und formalisieren wollen“. Schlimm genug, dass es diese „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ auch ohne Formalisierung längst gibt. Die systematische Vermengung geheimdienstlicher und polizeilicher Befugnisse und Strukturen, für die EUROPOL als europäisches Polizeiamt steht, wirft ein bezeichnendes Licht auf den sich unter reger deutscher Beteiligung herausbildenden „Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“.

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