IMI-Analyse 2009/039 - in: FriedensJournal 5/2009

Üben für den Krieg – Bundeswehr ohne Bombodrom


von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 2. September 2009

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Als am 9. Juli 2009 Militärminister Franz-Josef Jung das Aus für das in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock geplante Bombodrom bekannt gab, durfte einen jahrelange Widerstandsbewegung endlich mal wieder einen entscheidenden Erfolg feiern. Doch was bedeutet dieses „Aus“ des Bombodroms militärisch? Was war die militärisch zugedachte Funktion des Bombodrom und wie soll sie jetzt ersetzt werden? Und was ist mit den anderen – schon bestehenden – Bombenabwurfplätzen in Deutschland?

Das entscheidende Papier, in dem die militärische Rolle des Bombodroms beschrieben wird ist das vom Führungsstab der Luftwaffe erlassene „Konzept für die Nutzung der Luft/Boden- Schießplätze in der Bundesrepublik Deutschland“ (L/BSchPl Konz 2008) vom 29.08.2008. Darin wird beschrieben, wie die Luft- Boden Schießplätze militärisch genutzt werden sollen. Das Konzept umfasst die bestehenden Luft-Boden Schießplätze, also das niedersächsische Nordhorn-Range und niederbayrische Siegenburg und den damals noch geplanten Luft-Boden Schießplatz Wittstock sowie die Truppenübungsplätze (Bergen, Munster, Heuberg, Grafenwöhr, Baumholder, Klietz und Oberlausitz), die ebenfalls für Bombenabwürfe genutzt werden können und die von der Bundeswehr im Ausland genutzten Plätze.

Grundgesetzwidrig: „Luftangriffskräfte“

Zentral ist das politische Grundcredo des Konzeptes: „Die Luftangriffskräfte der Bundeswehr und der NATO müssen in der Lage sein, ihren Auftrag in engem Zusammenwirken mit anderen Luft- sowie Land- und Seestreitkräften zu erfüllen.“ Wohl gemerkt, es geht um „LuftANGRIFFSkräfte“ der Bundeswehr. Mit dem Konzept soll die „Anpassung der qualitativen und quantitativen Vorgaben für die Nutzung der Übungseinrichtungen an die geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der kontinuierlichen und realitätsnahen Ausbildung und Übung der unterschiedlichen Einsatzrollen und Waffeneinsatzverfahren in anspruchsvollen und komplexen Einsatzszenarien“ erfolgen.

Der Bedarf der „Übungs/Ausbildungseinrichtungen“ wird begründet damit, dass bis zum Jahr 2017 177 Eurofighter (70 als Kampfflugzeuge für Bodenkrieg „Luft-Boden-Rolle“ plus 36 weitere auch für Boden- und Luftkrieg) und 85 Tornados für gelenkte und ungelenkte Munition (auch atomare Bewaffnung [!]) ihre Bombenabwürfe üben müssten. Dazu kämen der „Bedarf der Partner-Nationen“. Außerdem sei geplant (gewesen), dass alle in Deutschland stationierten Verbände den Bombenabwurfplatz Wittstock nutzen können sollten.

Geübt werden soll nichts anderes als Kriegsführung: „Gegenüber der Befähigung zum Einsatz ungelenkter Abwurfmunition, deren Erhalt in erster Linie durch das häufige Üben von Standardverfahren mit dem Einsatz von Übungsmunition sichergestellt wird (Quantität), erfordert der Erhalt der Befähigung zum Einsatz von gelenkter, abstandsfähiger Munition das Üben komplexer Einsatzverfahren in unterschiedlichen taktischen Szenarien (Qualität). Aktuelle Einsatzszenarien zeigen, dass diese Verfahren insbesondere im Zusammenwirken mit den Landstreitkräften sowie mit Kräften und Mitteln der bodengebundenen Luftverteidigung geübt werden müssen. Darüber hinaus zeichnet sich in Folge der technischen Weiterentwicklung sowie der Entwicklung im Bereich der vernetzten Operationsführung für die Zukunft die Tendenz hin zu qualitativ hochwertigen Übungsszenarien mit einem daraus resultierenden Bedarf an geeigneten Übungsräumen ab.“

Kriegsszenerien wie in Afghanistan

„Im Rahmen vernetzter Operationsführung und vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung Streitkräftegemeinsamer Taktischer Feuerunterstützung (STF) gewinnen streitkräftegemeinsame Übungen, insbesondere die Integration von Land- und Luftoperationen, an Bedeutung.“ Bei den geplanten Übungen in Wittstock ging es um Flächenbombardements mit ungelenkter Munition und um taktische Einsatzübungen „im gesamten Einsatzspektrum“ zur gezielten Ausschaltung gegnerischer Ziele.

Ein offener Bruch des Grundgesetzes (Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges, Artikel 26.1 GG) ist damit einkalkuliert: Mit Luftangriffskräften vernetzte Operationsführung durchführen wie Luft- und Landoperationen. Konkret entspricht dies z.B. dem Kriegsszenario in Afghanistan.

Zentral ist folgende Festlegung in dem Konzept: „Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Ausbildung müssen qualitativ und quantitativ geeignete Schießplatzkapazitäten in DEU vorgehalten werden. Die Nutzung der L/BSchPl im Inland steht dabei im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit einer einsatzorientierten Ausbildung zum Erhalt der insbesondere
für internationale Verpflichtungen (laufende Einsätze, NATO Response Force, EU Battle Groups, UN Standby Arrangement System) erforderlichen hohen Einsatzbereitschaft und der politischen Vorgabe, die mit dem Übungsbetrieb der Bundeswehr einhergehenden Belastungen für die Bevölkerung gleichmäßig und solidarisch zu verteilen. Darüber hinaus gebietet die Solidarität im Bündnis, unter dem Gesichtspunkt der Reziprozität auch den Luftstreitkräften der NATO-Partner Ausbildungsmöglichkeiten in DEU zur Verfügung zu stellen.“

Konkret heißt das: Einsatznahe Kriegs- Ausbildung, auch um die eingegangenen Verpflichtungen innerhalb der NATO, der Europäischen Union und der UN zu erfüllen. Und die Luft/Boden- Schießplätze wie Wittstock auch für die Partnerländer zur Verfügung stellen. Daraus ergibt sich dann der Übungsbedarf: „Vor diesem Hintergrund ist es politisch geboten und Operationen unumgänglich, einen gegenüber früheren Jahren deutlich größeren Anteil der insgesamt erforderlichen L/BSchPl-Einsätze der Luftwaffe im Inland, auf den L/BSchPl WITTSTOCK, NORDHORN und SIEGENBURG durchzuführen.“

Interessant in diesem Zusammenhang ist die geplante massive Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten, wie aus der beigefügten Grafik hervorgeht. Die räumliche Ausdehnung des geplanten Bombenabwurfplatzes Wittstock (12.000 ha) wäre um ein vielfaches größer gewesen als von den beiden bestehenden Nordhorn-Range (2.200 ha) und Siegenburg (275 ha). Selbst im Bundeswehr-Konzept wird festgestellt, dass bei Nordhorn-Range und Siegenburg die Belastung der Bevölkerung jeweils „hoch“ sei. Zu Wittstock hieß es: „WITTSTOCK bietet auf Grund seiner Größe und Lage sowie der Anbindung an die ED-R 206/306 in qualitativer Hinsicht, insbesondere im Verbund mit bodengebundenen Kräften, in Teilen einzigartige Ausbildungsmöglichkeiten für taktische Einsätze im Inland. Er ist daher für die Herstellung und den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe weiterhin notwendig.“

Nach Polen oder in der Wüste?

„Wir sind in eine gewisse Zwickmühle geraten und müssen schnell eine Alternative für den Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide finden“, sagten Luftwaffenoffiziere in Berlin. Und: „Die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe hat auch in Zukunft höchsten Stellenwert“, so Franz-Josef Jung. (Hannoverische Allgemeine, 14.07.2009) Die Bundeswehr gibt natürlich ihre Pläne zum Kriegüben nicht auf. Nun stellt sich also die Frage, wie diese Kriegsübungen ohne das Bombodrom stattfinden sollen?

Die Erhöhung der Nutzung von Nordhorn- Range und Seigenburg ist eher unwahrscheinlich, da diese Plätze an der Kapazitätsgrenze sind und die bisherigen Belastung der Anwohner/innen schon jetzt „hoch“ sind.

Eine sehr konkrete Idee ist die Nutzung von Bombenabwurfplätzen in Polen. Dies hätte für die Bundeswehr den Vorteil, dass Polen NATO- und EU-Land ist und insofern bündnispolitisch wenig Rücksicht genommen werden müsste. Nachteil ist, für die dortige Nutzung muss gezahlt werden und Deutschland kann sich nicht profilieren innerhalb der EU und der NATO als Vorreiter mit dem größten Bombenabwurfplatz innerhalb des Bündnisses. Die Ausweitung der bisherigen Übungen in Italien ist ebenfalls geplant, am Standort Decimomannu gebe es „unumschränkte Möglichkeiten zum Luft-Luft- beziehungsweise Luft- Boden-Kampf. Auf der „Frasca Range“ können die deutschen Piloten über See ohne Einschränkungen untereinander und auch mit ihren alliierten Kameraden üben.“ Auch eine Auslagerung in weiter entfernte befreundete Ausland ist möglich: So gab es eine Luftwaffenübung, zu der die Bundeswehr eingeladen worden war in die Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE): „Über 61 000 Quadratkilometer großer Übungsraum, hundert Kilometer freier Luftraum, dünn besiedeltes Wüstengebiet.“

Mit dem Sieg gegen das Bombodrom wurde die Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock als Bombenabwurfplatz verhindert. Eine anderweitige militärische Nutzung des großen Geländes hat die Bundeswehr ausdrücklich nicht ausgeschlossen! Auch dagegen gilt es zu kämpfen. Denn die Kriegsübungen der Bundeswehr sind mit der Aufgabe des Bombodrom nicht verhindert. Das heißt für die Antikriegs- und Friedensbewegung: Gegen Krieg aktiv sein, heißt auch gegen die Kriegsvorbereitungen und Kriegsübungen an sich kämpfen. Eine Verlagerung der Kriegsübungen ins europäische oder nichteuropäische Ausland verlagert das Problem nur, es löst es nicht. Deshalb ist das Problem der Bombenabwurfplätze und Kriegsübungen friedenspolitisch noch nicht gelöst. Europaweiter und internationaler vernetzter Protest und Widerstand ist notwendig. Wir müssen das Üben von Krieg verunmöglichen, um Krieg als Mittel der Politik – in Deutschland durch die Bundeswehr – zu verunmöglichen.

Mehr Infos unter: www.freier-himmel.de