[0311] Frontex-Broschüre / AUSDRUCK (August 2009) / Begleitgesetz Lissabon-Vertrag

von: 12. August 2009

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Online-Zeitschrift „IMI-List“
Nummer 0311 ………. 13. Jahrgang …….. ISSN 1611-2563
Hrsg.:…… Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Christoph Marischka / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos)…….. IMI-List-subscribe@yahoogroups.com
Archiv: ……. https://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in der letzten IMI-List haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir dringend auf neue Mitglieder zur Unterstützung unserer Arbeit angewiesen sind. Deshalb hier zunächst einmal herzlichen Dank an all diejenigen, die daraufhin in die IMI eingetreten sind!

Die Mitgliederkampagne geht allerdings weiter. Wie Ihr uns unterstützen könnt, erfahrt ihr hier: https://www.imi-online.de/2009.php3?id=1991

Nun aber zum Inhalt dieser IMI-List, in der Ihr folgendes findet:

1.) Eine neue Broschüre zur EU-Grenzschutzagentur FRONTEX

2.) Die aktuelle Ausgabe des IMI-Magazins mit vielen neuen Texten

3.) Ein IMI-Standpunkt zur Debatte um das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon

1) FRONTEX-Broschüre: Widersprüche im erweiterten Grenzraum

Eine neue Broschüre der Informationsstelle Militarisierung e.V. informiert über Arbeitsweise, Einsätze, Probleme bei und Widerstände gegen die europäische Grenzschutzagentur.

Wir freuen uns, dass wir viele AktivistInnen und WissenschaftlerInnen dafür gewinnen konnten, eigens für diese Broschüre Beiträge zu verfassen. Diese geben u.a. einen Überblick über die bisher erfolgten Einsätze der Agentur, über ihre Rolle bei Abschiebungen, ihre Zusammenarbeit mit Geheimdiensten und deren teilweise fehlenden Rechtsgrundlagen. In der Broschüre werden aber auch Ansatzpunkte für eine Kritik geliefert werden, die weit über juristische und menschenrechtliche Argumentationen hinausgeht und sie dokumentiert Aktionen, die gegen die Agentur stattgefunden haben oder geplant sind.

Die Broschüre umfasst 54 Seiten, steht im Internet zum kostenlosen Download bereit und kann für 2,- Euro zzgl. Porto bei der Informationsstelle Militarisierung bestellt oder in der Buchhandlung „Schwarze Risse“ in Berlin erworben werden. Ab zehn Exemplaren können Organisationen und Weiterverkäufer die Broschüre für 1,50 Euro pro Stück bei der IMI bestellen.

Weiter Informationen, Inhaltsverzeichnis und kostenloser Download:
https://www.imi-online.de/2009.php3?id=2002

2.) AUSDRUCK – Das IMI-Magazin (August 2009)

Mit dieser Ausgabe der IMI-List stellen wir wieder sämtliche soeben im IMI-Magazin veröffentlichten Artikel auf die Internetseite. Die gesamte Ausgabe kann unter folgender Adresse wie immer kostenlos heruntergeladen werden:
https://www.imi-online.de/download/Ausdruck-August2009.pdf

IMI-Mitglieder erhalten den AUSDRUCK auch als Printpublikation zugeschickt.

INHALTSVERZEICHNIS

EU-MILITARISIERUNG

— Tobias Pflüger
BVG-Urteil zum Vertrag von Lissabon: Alles unter Parlamentsvorbehalt
http://imi-online.de/download/TP-Lissabon-4-09.pdf

— Malte Lühmann
Vernetzte Sicherheit von oben: Zur Rolle der Satellitenüberwachung in der EU
http://imi-online.de/download/ML-GMES-4-09.pdf

— Jürgen Wagner
EUropas Östliche Partnerschaft: Neoliberales Expansionsprojekt mit Energiedimension
http://imi-online.de/download/JW-ENP-O-4-09.pdf

— Christoph Marischka
RABITs: EU-Polizei für den chronischen Ausnahmezustand?
http://imi-online.de/download/CM-RABITS-4-09.pdf

DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR

— Christoph Marischka
Die privatwirtschaftliche Basis einer Armee im Einsatz
http://imi-online.de/download/CM-Krieg-PPP-4-09.pdf

— Andreas Seifert
Lesetipp: Krieg als Popkultur: Die neu gestaltete „Y“
http://imi-online.de/download/AS-Y-4-09.pdf

— Michael Schulze von Glaßer
Wehrpflichtigen oder Berufsarmee?
http://imi-online.de/download/MSG-Wehrpflicht-4-09.pdf

NEUE KRIEGE

— Christoph Marischka
Schuss vorn Bug oder Schlag ins Wasser Eskalation am Golf von Aden
http://imi-online.de/download/CM-Piraterie-4-09.pdf

US-KRIEGSPOLITIK

— Joachim Guilliard
Irak: Im Clinch ums Öl
http://imi-online.de/download/JG-Irak-oelclinch-4-09.pdf

3) Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon

Die Versuche, im Zuge der Neuverhandlung des für verfassungswidrig erklärten Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon das Grundgesetz gleich völlig außer Kraft zu setzen werden immer unverschämter. Neben nachfolgendem Text soll hierzu auf eine weitere, soeben erschienene IMI- Analyse (https://www.imi-online.de/2009.php3?id=2007) verwiesen werden.

IMI-Standpunkt 2009/046
Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag: Aushebelung des Parlamentsvorbehalts
https://www.imi-online.de/2009.php3?id=1996
10.8.2009, Tobias Pflüger

In seinem Urteil vom 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht das Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon einkassiert. Die Versuche, die Entscheidungsbefugnis des Bundestags über die Entsendung deutscher Soldaten in Kriegseinsätze (Parlamentsvorbehalt) auszuhebeln, seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, so die Kernbotschaft des BVG-Urteils. In aller Deutlichkeit wird dort festgehalten: „Der deutsche Vertreter im Rat wäre in diesem Fall (EU-Ratsentscheidung über einen Militäreinsatz, T.P.) von Verfassungs wegen verpflichtet, jeder Beschlussvorlage die Zustimmung zu verweigern, die den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt des Grundgesetzes verletzen oder umgehen würde.“ Nun versucht die Bundesregierung jedoch offenbar mit einer Neufassung „nachzubessern“ – ohne aber die zentralen Kritikpunkte auszuräumen, im Gegenteil.

Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass jetzt bei den Verhandlungen der Fraktionen zum Begleitgesetz ohne jede öffentliche Diskussion Fakten geschaffen werden sollen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen liegt bereits vor. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in vielen Punkten grob missachtet. Der Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz deutscher Soldaten wie auch das Verbot des Angriffskriegs (Art. 26 GG) wird nicht gesetzlich gegenüber europäischen Rechtsakten abgesichert. Der Bundestag erhält also keinesfalls mehr Rechte und zwar deshalb, weil die Bundesregierung auch künftig Militär- und Kriegseinsätzen im Rat zustimmen können will, ohne an ein hierfür eigentlich erforderliches Bundestagsmandat gebunden zu sein.

Wichtig ist hier festzuhalten, dass der Bundestag nicht nur über die Entsendung deutscher Soldaten entscheiden können sollte. Denn auch wenn sich Deutschland nicht mit Soldaten an einem EU-Einsatz beteiligen, diesem jedoch zustimmen würde, würden hierfür von deutscher Seite mitfinanzierte Institutionen und Strukturen genutzt. Auch in solchen Fällen müsste der Bundestag prüfen, inwieweit ein solcher Einsatz mit dem Verbot der Führung oder Unterstützung eines Angriffskrieges vereinbar wäre. Deshalb bedarf es einer umfassenden Stärkung der Rechte des Bundestages. Der Bundestag muss in allen Belangen die Position der Bundesregierung im EU-Rat frühzeitig festlegen können. Dies muss selbstverständlich auch für alle so genannten Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, sprich EU-Polizei- und Militäreinsätze, gelten.

Statt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, betreiben insbesondere CDU und SPD in diesem Zusammenhang ein demokratie- und verfassungsfeindliches Spiel. Es ist zu verurteilen, dass sie sich dabei mitunter auch noch einer deutschnationalen Argumentation bedienen, frei nach dem Motto, eine Stärkung des Bundestages würde die deutschen Interessen in Brüssel gefährden: „Eine Bindung der Regierung an das Parlament, wie sie die österreichische Verfassung vorsieht und von der CSU für das Begleitgesetz als Vorbild genannt wurde, könnte Deutschlands Rolle in der EU ‚marginalisieren‘, sagte Röttgen im Gespräch mit der F.A.Z. [09.08.2009]. ‚Um Europa in unserem Sinne und nach unseren hohen Standards mitgestalten zu können, braucht die deutsche Bundesregierung ein Höchstmaß an Flexibilität‘, sagte Röttgen.“

Doch auch hier ist das BVG-Urteil eindeutig: „Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt kann auch nicht aufgrund von sekundärrechtlich begründeten Handlungspflichten der Mitgliedstaaten umgangen werden.“ Wir brauchen jetzt eine breite öffentliche Diskussion über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Parlamentsvorbehalt muss völkerrechtlich abgesichert werden. Dazu muss die Bundesregierung einen völkerrechtlichen Vorbehalt erklären.

Offensichtlich geht es CDU und SPD nur darum, vor dem Referendum am 2. Oktober in Irland über den Vertrag von Lissabon das neue Begleitgesetz schnell über die Bühne zu bringen, um die JA-Stimmen zu unterstützen. Das ist absolut unwürdig und schlicht antidemokratisch. Ich fordere in diesem Zusammenhang dazu auf, das progressive NEIN in Irland zu unterstützen, u.a. durch eine Mitgliedschaft in der „Campaign Against the EU Constitution“ (CAEUC): www.caeuc.org/