Dokumentation

Verweigern Sie den Kriegseinsatz in Afghanistan!

Aufruf an die Soldatinnen und Soldaten der Panzerbrigade 21

von: Informationsstelle Militarisierung | Veröffentlicht am: 23. Mai 2008

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Über 50 Friedensgruppen und rund 100 Einzelpersonen aus der Friedensbewegung
werden am morgigen Samstag, den 24.5.2008, in der Lippischen Landeszeitung die Soldaten der Panzerbrigade 21, die für die Quick Reaction Force für Afghanistan vorgesehen sind, dazu aufrufen, diesen Einsatz zu verweigern. Der Aufruf ist im Umfeld des Komitee für Grundrechte und Demokratie entstanden.

Im Folgenden ist der Anzeigentext dokumentiert. Eine solche Anzeige kostet viel Geld und die Beiträge der Erstunzeichner (darunter die IMI) haben den Preis noch nicht gedeckt. Wer sich an den Ausgaben beteiligen möchte, kann sich an das Komitee für Grundrechte und Demokratie wenden:
Aquinostr. 7-11,
50670 Köln
martinsinge@grundrechtekomitee.de
Tel.: 0221-97269-20 / -30

Verweigern Sie den Kriegseinsatz in Afghanistan!

Quick-Reaction-Force der Bundeswehr ab Juli 2008 in Afghanistan

Im Frühjahr 2008 hat die Bundesregierung beschlossen, ab Mitte 2008 eine „Quick Reaction Force“ nach Afghanistan zu entsenden. Diese Truppe soll im Kern von der Panzerbrigade 21, also von Ihnen, gestellt werden. Die Bundesrepublik unterstützt mit dieser Entscheidung noch stärker als bisher einen desaströsen Krieg, in dem bislang bereits zahllose Menschen getötet worden sind.

Ihr Gewissen ist gefragt

Eine große Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung lehnt diesen völkerrechtlich höchst umstrittenen Krieg ab. Auch im Parlament nimmt bei den jährlichen Abstimmungen die Zahl der Abgeordneten, die die Kriegsmandate ablehnen, kontinuierlich zu. Eine politische Ent-scheidung gegen diesen Krieg ist überfällig. Deshalb setzen wir, die Unterzeichnenden dieses Aufrufs, uns dafür ein, dass die Bundeswehreinsätze bei der nächsten Abstimmung im Okto-ber / November 2008 vom Bundestag nicht mehr verlängert werden.

Wir appellieren in dieser Situation auch direkt an Sie als konkret betroffene Soldatinnen und Soldaten, sich diesem Krieg zu verweigern! Sie sollten vor jedem Einsatz prüfen, ob das von Ihnen verlangte Handeln mit Ihrem Gewissen in Einklang steht. Das Bundesverwaltungsge-richt hat im Juni 2005 einen degradierten Major, der dienstliche Befehle im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg verweigert hatte, rehabilitiert und grundsätzlich bestätigt, dass jede Soldatin / jeder Soldat das Recht auf eine eigene Gewissensentscheidung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz hat, auch wenn sie / er generell kein Kriegsdienstverweigerer ist (BVerwG 2 WD 12.04). Im Falle der Ablehnung eines Einsatzes aus Gewissensgründen muss der Soldatin / dem Soldaten eine Einsatzalternative angeboten werden.

ISAF ist Bestandteil der Gesamtstrategie im völkerrechtswidrigen Afghanistan-Krieg

Die Operation Enduring Freedom (OEF) wurde unter Führung der USA am 7.10.2001 als Reaktion auf die Anschläge vom 11.9.2001 begonnen. Diese „Operation“ ist der zentrale Be-standteil des von den USA unbegrenzt ausgerufenen weltweiten „Krieges gegen den Terror“.

Doch dieser Krieg ist in mehrfacher Hinsicht völkerrechtswidrig:

1. Die von der UN-Charta definierten Bedingungen für den Fall der kollektiven Selbstvertei-digung sind nicht erfüllt: Es war von Anfang an umstritten, ob die Anschläge vom 11.9. über-haupt als kriegerische Akte im völkerrechtlichen Sinne gewertet werden können. Auf jeden Fall gilt, dass die USA gegenwärtig keinem kriegerischen Angriff eines anderen Staates aus-gesetzt sind, gegen den sie sich militärisch verteidigen dürften. Außerdem hat die UN selbst Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus ergriffen, womit das Recht einzelner Staaten auf Selbstverteidigung erlischt.

2. Kriegseinsätze und Art der Kriegführung stehen in Gegensatz zu den Genfer Konventionen: Gefangene werden in Folterlagern interniert; gezielte Tötungen und Flächenbombardements gehören zur Kriegsstrategie; die unverhältnismäßige Kriegführung nimmt auf Zivilisten keine Rücksicht; Splitterbomben und uranhaltige Munition kommen zum Einsatz.

Auch NATO und Bundeswehr beteiligen sich an diesem völker- und grundgesetzwidrigen Krieg: Die NATO hat am 12.9.2001 den Bündnisfall festgestellt und diesen bis heute nicht für beendet erklärt. Die Bundesregierung unterstützt den Krieg u.a. mit dem KSK und der Wei-tergabe von Zieldaten durch Tornado-Flugeinsätze. US-Verteidigungsminister Gates sprach bei der Münchener Sicherheitskonferenz Klartext, als er deutsche Bodentruppen für den Sü-den forderte: Es handele sich um den ersten Bodenkrieg in der Geschichte der NATO.

Die ISAF-Mission, ursprünglich von der UN beauftragt, wird immer noch als „Schutztruppe“ verharmlost. Sie wird jedoch inzwischen von der NATO geführt und ist in die Gesamtkriegs-strategie eng eingebunden. ISAF muss deshalb als Beihilfe zum OEF-Krieg in Afghanistan gewertet werden und ist damit ebenfalls völker- und grundgesetzwidrig. Spätestens seit der Mandatsausweitung von ISAF auf ganz Afghanistan und der Einbeziehung der Bekämpfung „Aufständischer“ in das Mandat kann man nicht mehr von einer OEF-unabhängigen Stabili-sierungsmission sprechen. Die Unterscheidung ist inzwischen ein künstliches Konstrukt, das in der europäischen Öffentlichkeit den Krieg akzeptabel erscheinen lassen soll. Real kämpfen beide Truppen Hand in Hand; die Kommandostrukturen sind eng aufeinander abgestimmt und überschneiden sich zum Teil direkt. Die ISAF zugeordnete Quick Reaction Force selbst wird auch zu Kampfeinsätzen benötigt, wie der Einsatz von Harakate Yolo II im Herbst 2007 be-wiesen hat. Damit werden durch die QRF die kriegerische Komponente in ISAF und die di-rekte Verbindung zu OEF verstärkt.

Afghanistan steht am Abgrund – Alternativen sind möglich

Der 2001 begonnene „Krieg gegen den Terror“ ist untauglich. Er ist gescheitert und wird selbst zum Terror, der immer neuen Terrorismus gebiert. In Afghanistan dreht sich die Ge-waltspirale nach oben, die Taliban erstarken, terroristische Anschläge nehmen zu. Hilfsorga-nisationen sehen durch die Militärpräsenz ihre Aufbauprojekte mehr gefährdet als geschützt. Während sich die Lage der Zivilbevölkerung verschlimmert, bestimmen Warlords und Dro-genbarone das Geschehen. Alternativen sind längst ausgearbeitet: Truppenreduzierungen bis zum vollständigen Abzug und parallele Verhandlungen mit allen am Konflikt beteiligten regi-onal relevanten Gruppen, eine massive Förderung ziviler Projekte und umfassende Wirt-schaftshilfe, die Einrichtung einer regionalen Konferenz für Sicherheit, Zusammenarbeit und Entwicklung. Es mangelt jedoch am politischen Willen, diese Alternativen umzusetzen. Sie werden vor allem von den USA blockiert, die mit dem Krieg geostrategische Interessen wie die Einrichtung einer dauerhaften Militärpräsenz in der Region und die Absicherung von Res-sourcenzugängen bzw. Transportwegen zur Rohstoffversorgung verfolgen.

Soldatinnen und Soldaten können diesen Kriegseinsatz verweigern

Als Soldatinnen und Soldaten der QRF müssen Sie selbst prüfen, ob Sie sich an diesem rechtswidrigen Krieg beteiligen wollen. Sie haben Ihren Eid / Ihr Gelöbnis nur für Einsätze abgelegt, die der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland dienen. Wer darüber hinaus Auslandseinsätze befürwortet, darf sich nicht von der Propaganda-Lüge „humanitärer Inter-ventionen“ täuschen lassen. Sie müssen die Legitimität eines jeden Kriegseinsatzes genau prüfen. Von Seiten der Friedensforschung und der Kirchen werden für eine solche Prüfung meist folgende Gesichtspunkte genannt: gerechter Grund, gerechte Absicht, Aussicht auf Er-folg, Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, Schonung von Zivilisten, keine unverhältnis-mäßigen Einsätze, Schadensminimierung. Ihre Gewissensprüfung kann sich an diesen Krite-rien orientieren. Unserer Meinung nach sind alle diese Kriterien im Afghanistan-Krieg nicht erfüllt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom 21.6.2005 festge-stellt: Bereits aus dem Wortlaut der Grundregelung zur Gehorsamspflicht eines Soldaten in § 11 Abs. 1 S. 2 SG (Soldatengesetz) ergibt sich, dass ein Soldat einen ihm erteilen Befehl „gewissenhaft“ (nach besten Kräften vollständig und unverzüglich) auszuführen hat. (…) Vom Soldaten verlangt wird also keine „gewissen-lose“, sondern eine „gewissen-hafte“ Ausführung eines Befehls. Dies bedeutet, dass ein Soldat insoweit mit aller ihm möglichen Sorgfalt und Verantwortung vorzugehen und sich entsprechend zu verhalten hat. Ein „un-bedingter“ oder „bedingungsloser“ Gehorsam ist mit diesem normativen Imperativ nicht vereinbar. Gefordert ist vielmehr ein „mitdenkender“ (…) und insbesondere die Folgen der Ausführung des Befehls – gerade auch im Hinblick auf die Schranken des geltenden Rechts und die ethischen „Grenzmarken“ des eigenen Gewissens – „bedenkender“ Gehor-sam. (BVerwG 21.6.2005, 4.1.3.1.1)

Wir appellieren daher an Sie: Folgen Sie nicht bedenkenlos den Ihnen erteilten Befehlen, son-dern prüfen Sie Ihr Gewissen!

Eine Entscheidung gegen die eigene Truppe zu fällen, ist auch psychisch nicht leicht zu ver-kraften. Teilen Sie Ihre Bedenken oder Ihre Entscheidung gegen eine Kriegsteilnahme recht-zeitig Ihren Vorgesetzten mit. Wenn Sie Unterstützung oder rechtliche Beratung suchen, nehmen Sie Kontakt zu uns oder zum Darmstädter Signal auf, in dem sich kritische Soldaten zusammengeschlossen haben.

Dieser Aufruf richtet sich nicht nur an die in Augustdorf stationierten Soldatinnen und Solda-ten, sondern an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die Unterstützungsleistungen für den Afghanistan-Krieg erbringen!