IMI-Standpunkt 2008/012

Frontex simuliert den Notstand

RABITs werden aufgrund fiktiver Szenarien aktiviert

von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 19. Februar 2008

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Am 11. Juli 2007 hatten der Rat der Innen- und Justizminister sowie das Europäische Parlament die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, so genannte Rapid Border Intervention Teams (RABITs), beschlossen. In der entsprechenden Verordnung Nr. 863/2007 heißt es, dass „[d]ie Entsendung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, die für einen begrenzten Zeitraum Unterstützung leisten sollen, … in Ausnahme- und Notsituationen erfolgen [sollte]. Derartige Situationen würden entstehen, wenn ein Mitgliedstaat sich einem massiven Zustrom von Drittstaatsangehörigen gegenübersieht, die versuchen, illegal in sein Hoheitsgebiet einzureisen, was unverzügliches Handeln erfordert, und wenn die Entsendung eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke zu einer angemessenen Reaktion beitragen würde.“ Außerdem sollte „die Effizienz von der Agentur koordinierter gemeinsamer Operationen dadurch weiter erhöht werden, dass abgestellte Beamte anderer Mitgliedstaaten vorübergehend ermächtigt werden, Aufgaben im Zusammenhang mit der Personenkontrolle an den Außengrenzen und der Überwachung der Außengrenzen wahrzunehmen.“ Konkret hieß das, und das war auch der eigentliche Zweck der RABIT-Verordnung, die Beamten aus Drittstaaten bei ihrer Verwendung im Rahmen der Soforteinsatzteams dem Strafrecht des jeweiligen Einsatzlandes zu unterstellen und sie mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten. Wohlgemerkt gibt es hierfür auf nationaler Ebene bislang nur in Deutschland eine Rechtsgrundlage, nun wurde sie schlicht auf EU-Ebene geschaffen.

Die Beamten tragen bei den Einsätzen die Uniform und die Waffen ihres Herkunftslandes sowie eine Armbinde mit dem Logo der EU und dem der Grenzschutzagentur Frontex. Sie dürfen die Datenbanken des Einsatzlandes abfragen sowie in Anwesenheit von „einheimischen“ Beamten „gemäß dem nationalen Recht des Einsatzmitgliedstaats Gewalt anwenden, einschließlich des Einsatzes von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung“, so die Verordnung. „Zum Zwecke der Notwehr und der Nothilfe für abgestellte Beamte oder andere Personen“ dürfen sie ihre Waffen und sonstige Ausrüstungsgegenstände jedoch auch unter anderen Umständen einsetzen.

Wohlgemerkt – und dies war vermutlich Voraussetzung dafür, dass der Verordnung zugestimmt wurde – sollten die RABITs nur „in Ausnahme- und Notsituationen“ zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund war es bereits verdächtig, dass die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2008 plante, „insbesondere auf der Grundlage einer Evaluation“ der ersten RABIT-Einsätze, Erwägungen zu einem Europäischen System des Grenzschutzes durchzuführen – also Schritte zu einer gemeinsamen EU-Grenzpolizei und damit zu ersten gemeinsamen Polizeieinheiten überhaupt. Entsprechende Pläne gibt es schon lange, insbesondere aus dem deutschen Innenministerium. Bislang wurden sie gebremst von anderen Mitgliedsstaaten, die diesen Kernbereich staatlicher Souveränität nicht an die EU abgeben wollten. Gebremst wurden sie aber auch von rechtlichen Hindernissen, denn eine solche gemeinsame Polizeieinheit wäre kaum rechtsstaatlich zu legitimieren oder zu kontrollieren. In den Protektoraten auf dem Balkan wurden bereits erste Versuche gemacht – allerdings in einem Kontext, der weniger an Rechtsstaatlichkeit erinnert, als an Kriegsrecht. Nun fanden mit den RABITs erste Vorstöße innerhalb der EU statt, die freilich nur in „Ausnahme- und Notsituationen“ zur Anwendung kommen sollten. Die Kommission rechnete offensichtlich in ihrem Ende 2007 verabschiedeten Programm bereits mit ersten solchen „Ausnahme- und Notsituationen“.

Doch was, wenn eine solche erwartete „Ausnahme- und Notsituationen“ ausbleibt. Es wird eine erfunden! Dies ist genau so geschehen ab dem 5. November 2007 auf dem Flughafen der portugiesischen Hauptstadt, als eine erste Übung der RABITs mit Beamten aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Estlands, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei und Spanien stattfand. Die Übung basierte auf folgendem Szenario:

„Viele Bewohner des fiktiven Inselstaats ´Zentralamerikanische Republik (CAR)´ kommen am Flughafen von Porto an, mit sehr guten gefälschten Dokumenten, die sie von einem Fälscherring in ihrem Heimatland erhalten. Seit Anfang Oktober wurde eine neue Fluglinie zwischen CAR und Porto eingerichtet, die zweimal täglich frequentiert wird. Der Anbieter benutzt Flugzeuge des Typs Boeing 747, was auf etwa 450 Passagier pro Flug hinweist. Es ist bekannt, dass die schlechte ökonomische Situation in CAR die Menschen bewegt, das Land zu verlassen. Wegen der strengen Visa-Bestimmungen der EU benutzen sie die gefälschten Ausweise krimineller Netzwerke. Porto ist der einzige Flughafen im Schengenraum, der von der CAR aus angeflogen wird… Am 15. Oktober kündigte die Fluglinie an, aufgrund der großen Nachfrage zwei weitere Flüge täglich anzubieten… Die portugiesischen Behörden verfügen nicht über ausreichend ausgebildetes Personal und haben deshalb [Frontex] um Unterstützung gebeten.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Grenzschutzagentur: „Die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke wurden an den Flughafen Porto verlegt und führten die üblichen Grenzkontrollen gemeinsam mit ihren portugiesischen Partnern durch, der einzige Unterschied war das fiktive Szenario, das im Frontex-Hauptquartier entwickelt wurde.“ An anderer Stelle wird jedoch klargestellt, dass der Einsatz „im Rahmen der RABIT-Verordnung stattfand“. Entsprechende Befugnisse hatten also die eingesetzten Beamten.

Parlament und Rat haben also zugestimmt, dass die Grenzschutzagentur eine Spezialeinheit für „Ausnahme- und Notsituationen“ aufstellt, die für diese mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist. Die Kommission erhofft sich darauf erste Einsätze und die Leitung von Frontex beschließt daraufhin, die „Ausnahme- und Notsituation“ schlicht zu simulieren, um die Beamten mit ihren Befugnissen zum Einsatz zu bringen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Beamten es nicht ihren Vorgesetzten gleichtun und unter dem Vorwand einer fiktiven „Notwehr oder Nothilfe“ von der Schusswaffe Gebrauch machen.