Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Studien zur Militarisierung EUropas 32/2007

EUropas erste Kolonie

Der Ahtisaari-Bericht zur Kosovo-Statusfrage und der völkerrechtliche Amoklauf der "internationalen Gemeinschaft"

Jürgen Wagner (19.11.2007)

https://www.imi-online.de/download/EU-Studien-32-2007.pdf [Die Fußnoten dieses Textes finden sich nur in der PDF-Version]

In den letzten Jahren hat sich eine grundlegend neue Qualität westlicher Kriegspolitik herauskristallisiert. Denn inzwischen werden renitente Staaten nicht mehr nur per Strafaktion militärisch gemaßregelt, sondern darüber hinaus im Rahmen anschließender Besatzungsregime deren Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung tief greifend entlang westlicher Interessen re-strukturiert. Gerade der Kosovo ist in vielerlei Hinsicht das Pilotprojekt dieses Neoliberalen Kolonialismus, der mittlerweile auch in anderen Ländern durchexerziert wird. „Protektorate sind in“, erläutert Carlo Masala vom NATO Defense College. „Von Bosnien über Kosovo, nach Afghanistan bis in den Irak, das Muster westlicher Interventionspolitik ist immer dasselbe. Nach erfolgreicher militärischer Intervention werden die ‚eroberten‘ Gebiete in Protektorate umgewandelt und die westliche Staatengemeinschaft ist darum bemüht, liberale politische Systeme, Rechtsstaatlichkeit und freie Marktwirtschaft in diesen Gebieten einzuführen.“[1]

Seit dem NATO-Krieg 1999 wird der Kosovo, obwohl formal weiterhin integraler Bestandteil Jugoslawiens bzw. seines Rechtsnachfolgers Serbien, von den Vereinten Nationen verwaltet. Die hiermit beauftragte Besatzungsbehörde UNMIK verfügt dabei über nahezu uneingeschränkte Vollmachten, die sie dazu nutzte, den Kosovo entlang neoliberaler Vorgaben „aufzubauen“. Nachdem lange unklar war, wie mit der Provinz weiter verfahren werden sollte, übergab der Sondergesandte der Vereinten Nationen, Martti Ahtisaari, Belgrad und Pristina im Februar 2007 den von ihm erarbeiteten Vorschlag zur „Lösung“ der Kosovo-Statusfrage. Schon früh zeichnete sich dabei die paradoxe Situation ab, dass der Ahtisaari-Bericht nicht nur von serbischer, sondern auch von großen Teilen der kosovo-albanischen Seite abgelehnt wird, er jedoch gleichzeitig von den westlichen Staaten – der selbst ernannten „internationalen Gemeinschaft“ – volle Rückendeckung erhält: „Deutschland unterstützt den Ahtisaari-Plan hundertprozentig“, betonte schon frühzeitig der deutsche UNO-Botschafter Thomas Matussek.[2] Folgerichtig wurde der Ahtisaari-Bericht am 26. März dem UN-Sicherheitsrat mit dem Ziel einer baldestmöglichen Verabschiedung vorgelegt, eine endgültige Entscheidung soll am 10. Dezember 2007 erfolgen.[3]

Obwohl der eigentliche Bericht das Wort „Unabhängigkeit“ noch bewusst vermied, sieht Ahtisaaris Vorschlag dennoch de facto die Herauslösung des Kosovo aus Serbien vor, wie dieser schließlich auch in seinen Ende März dem UN-Sicherheitsrat übergebenen Empfehlungen offen aussprach: „Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass die einzige praktikable Lösung für den Kosovo die Unabhängigkeit ist.“[4] Dies wird aber vom kompletten politischen Spektrum in Serbien kategorisch abgelehnt: So verwehrte sich Ministerpräsident Vojislav Kostunica gegen den „Raub von 15 Prozent serbischen Territoriums.“[5] Dennoch wird unmissverständlich klar gemacht, dass diese Pläne zur Not auch ohne die Zustimmung Belgrads durchgepeitscht werden.

Doch auch auf albanischer Seite finden Ahtisaaris Vorschläge keineswegs ungeteilte Zustimmung, denn tatsächlich wird der Kosovo hiermit kein souveräner Staat, sondern bleibt weiterhin eine Kolonie, die in Zukunft aber nicht mehr von den Vereinten Nationen, sondern von der Europäischen Union verwaltet wird, wie im ersten Teil dieser Studie beschrieben werden soll. „Unabhängigkeit unter internationaler Überwachung“ nennt sich das Konzept, das de facto bedeutet, dass es einen vollständig souveränen Staat Kosovo, in dem die Bevölkerung über die Geschicke des Landes entscheidet, niemals geben wird. Der zweite Teil beschreibt anschließend, wie die Besatzungsbehörde ihre weit reichenden Kompetenzen für eine umfassende neoliberale Umstrukturierung missbrauchte, die maßgeblich für die katastrophale wirtschaftliche Situation im Land verantwortlich ist. Während sich die serbische Seite kategorisch gegen jegliche Form der Unabhängigkeit des Kosovo – ob mit oder ohne internationale Überwachung – ausspricht, stößt in der kosovo-albanischen Bevölkerung vor allem der anvisierte Kolonialstatus und die neoliberale Zurichtung durch die westlichen Staaten auf immer größeren Widerstand. Deshalb bereiten sich Europäische Union und NATO derzeit auf bewaffnete Auseinandersetzungen mit beiden Konfliktparteien vor, wie in Kapitel drei beschrieben werden soll.

Abschließend soll hier argumentiert werden, dass die eigentliche Tragweite des Ahtisaari-Plans weit über die Region hinausreicht, da mit ihm eine neue „völkerrechtliche Unterklasse“ (Ulrich Preuß) eingeführt werden soll. Denn die offizielle Herauslösung des Kosovos aus Serbien wäre ein völkerrechtlich präzedenzloser Vorgang: Erstmalig würde mit UNO-Plazet die territoriale Integrität und damit Souveränität eines Mitgliedslandes ohne dessen Einverständnis beschnitten, was pikanterweise ohne den völkerrechtswidrigen NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien im Jahr 1999 nicht möglich gewesen wäre. Nachdem Russland aber mittlerweile ankündigte, nur einer einvernehmlich mit Belgrad erarbeiteten Lösung zuzustimmen, wird es bis zur festgelegten Deadline am 10. Dezember wohl keine vom Sicherheitsrat formal autorisierte Lösung der Statusfrage geben. Dass Washington und Brüssel deshalb nun offen ankündigten, den Kosovo sogar ohne UN-Zustimmung gegen den Widerstand aus Moskau und Belgrad einseitig anzuerkennen, unterstreicht das Bestreben, Fragen der territorialen Integrität künftig von jeglichem rechtlichen Rahmen zu entkoppeln. Hiermit würde untermauert, dass die Unverletzlichkeit der Grenzen und somit das Souveränitätsrecht, das schwächeren Staaten bislang wenigstens einen gewissen Schutz vor Willkürakten mächtigerer Länder gewährte, fortan keine Gültigkeit mehr besitzt.

Sollte der Ahtisaari-Plan tatsächlich umgesetzt werden, würde mit dem Kosovo darüber hinaus ein völlig neues Gebilde entstehen, weder eigenständig noch integraler Bestandteil eines anderen Staates, sondern eine dauerhaft von der Europäischen Union kontrollierte Kolonie. „Der Kosovo-Plan der UN würde, wenn er sich umsetzen ließe, einen Staat minderer Souveränität schaffen und damit das Ende des UN-Systems souveräner Gleichheit aller Staaten einläuten.“[6] Hiermit wird die wenigstens auf dem Papier existierende formale Gleichheit zwischen den Staaten aufgekündigt und durch klare hierarchische Strukturen ersetzt.

Betrachtet man das Verhalten der Europäischen Union hinsichtlich anderer Regionen, die ebenfalls nach Unabhängigkeit streben, deren Abspaltung aber nicht im Interesse Brüssels liegt, offenbart sich das ganze Ausmaß des gegenwärtigen völkerrechtlichen Amoklaufs in der Kosovo-Statusfrage. Denn offenbar ist es das Ziel, eine Art Beliebigkeitsprinzip einzuführen, indem je nach politischer Opportunität im einen Konflikt das Selbstbestimmungsrecht, im anderen aber die staatliche Souveränität hochgehalten wird. Der Ahtisaari-Plan steht somit nicht zuletzt für eine qualitativ grundlegend neue Bereitschaft in die inneren Belange von Staaten einzugreifen und ist symptomatisch für den immer offensiver vorgetragenen Anspruch, ein „Europäisches Imperium“ zu errichten, das sich anmaßt, losgelöst von jeglichen Rechtsgrundlagen über die Zukunft ganzer Landstriche und ihrer Bevölkerungen zu entscheiden.

Der Ahtisaari-Bericht berücksichtigt weder die Interessen der serbischen noch der kosovo-albanischen Seite. Auch wenn die Positionen beider Konfliktparteien meilenweit auseinander liegen, ohne eine Verhandlungslösung ist eine dauerhafte Beilegung des Konflikts eine Illusion. Statt sich hierfür einzusetzen, wird die Kosovo-Statusfrage als Türöffner missbraucht, das staatliche Gleichheits- und Nicht-Einmischungsgebot endgültig ad acta zu legen und so die Grundlagen für eine völlig neue Dimension europäischer Machtpolitik zu schaffen.

1. Die Kolonisierung des Kosovo

Direkt im Anschluss an den Angriffskrieg der NATO im Jahr 1999 wurde im Kosovo unter dem Deckmantel der Vereinten Nationen ein Besatzungsregime etabliert, das sich von einer klassischen Kolonialverwaltung allenfalls dem Namen nach unterscheidet.

Im Folgenden soll beschrieben werden, wie sich die „internationale Gemeinschaft“ schrittweise die vollständige Kontrolle des Kosovo unter den Nagel gerissen und damit die weiterhin bestehende Souveränität Serbiens über die Provinz faktisch außer Kraft gesetzt hat. Anschließend sollen die Vorschläge des Ahtisaari-Berichts dargestellt werden, die vorsehen, die Provinz auch de jure aus dem serbischen Staatsgebiet herauszulösen, ohne dass sie jedoch vollständig unabhängig werden soll. Denn gleichzeitig ist geplant, die Kolonialverwaltung an die Europäische Union zu übergeben, die dann auch darüber befindet, ob und wann die Provinz sich für eine volle Souveränität qualifiziert.[7] Erst wenn sämtliche Dekrete zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt wurden, soll die Bevölkerung im Kosovo selbst über ihr Schicksal bestimmen können. Allerdings läuft der Ahtisaari-Vorschlag darauf hinaus, dieses volle Selbstbestimmungsrecht zu genau diesem Zeitpunkt durch die zeitgleiche Aufnahme in die Europäische Union wiederum drastisch einzuschränken.

1.1 Kolonialismus unter dem Deckmantel der Vereinten Nationen

Dass der ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates erfolgte Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien im Jahr 1999 völkerrechtswidrig war, wird kaum ernsthaft bestritten.[8] Dennoch schuf die westliche Aggression die Voraussetzungen, auf deren Grundlage anschließend die Souveränität und territoriale Integrität Jugoslawiens durch die Etablierung eines Besatzungsregimes massiv eingeschränkt wurde. Denn obwohl die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 vom 10. Juni 1999 noch ein Bekenntnis zur „Souveränität und territorialen Integrität Jugoslawiens“ enthielt, wurde mit ihr ebenfalls die Einsetzung eines Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs beschlossen und die Zivilverwaltung des Kosovo der UN-Behörde UNMIK unterstellt (der militärische Arm wird von der NATO-Truppe KFOR gestellt). Die Kontrolle und die Souveränität über den Kosovo und damit über einen substanziellen Teil des Territoriums des jugoslawischen Staates, ging auf diese Weise faktisch – wenn auch nicht rechtlich – auf die Vereinten Nationen über: „Belgrad verlor damit effektiv die Herrschaft über Kosovo, auch wenn Resolution 1244 de jure an der territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien festhielt.“ [9]

Das Ziel der UN-Mission im Kosovo war ganz offensichtlich die Errichtung eines Besatzungsregimes, in dessen Rahmen der Provinz das westliche Gesellschafts- und vor allem Wirtschaftsmodell übergestülpt werden sollte, wie Rafael Biermann, Professor an der U.S. Naval Postgraduate School offen einräumt: „Die Mission stand unter einem Leitbild, das in Resolution 1244 nicht explizit genannt ist, doch implizit das Paradigma aller Friedenskonsolidierungsmissionen ist: die Übertragung des westlichen Gesellschaftsmodells auf Kosovo. Zu diesem Gesellschaftsmodell gehören vor allem Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Multiethnizität.“[10]

Mit der Einführung des westlichen Gesellschaftsmodells wurde die UNMIK beauftragt. Ihre zentrale Kompetenz besteht darin, so genannte Anordnungen (regulations) erlassen zu können, deren Inhalte bindend sind. Gleich mit ihrer ersten Anordnung 1999/1 erließ sie eine Art Selbstermächtigungsgesetz: „Alle legislativen und exekutiven Autoritäten mit Blick auf den Kosovo inklusive der Justizverwaltung vereinigt sich auf die UNMIK und wird vom Hohen Repräsentanten ausgeübt.“ Hiermit endete die Souveränität Jugoslawiens über den Kosovo, sie wurde jedoch nicht auf die dortige Bevölkerung bzw. die von ihr gewählte Regierung, sondern auf die UNMIK übertragen. In Anordnung 1999/2 wurde anschließend die vormals gültige Rechtsprechung außer Kraft gesetzt, falls sie den Interessen der Besatzungsbehörde zuwiderlaufen sollte: „Die Gesetze für das Gebiet des Kosovo, die vor den 24. März 1999 datieren, gelten weiter, wenn sie nicht mit [den] augenblicklichen oder künftigen Regulierungen der UNMIK“ kollidieren. In Anordnung 2000/42 gönnte sich die UNMIK das Recht, Verträge mit Nachbarn abzuschließen und Niederlassungen mit Botschaftscharakter einzurichten. Anordnung 2000/47 erklärte das UNMIK- und KFOR-Personal „immun gegenüber der Rechtsprechung von Gerichten im Kosovo“ sowie „immun gegenüber jeder Form von Festnahme und Haft“ durch einheimische Justizorgane. Sukzessive übernahm die UNO somit alle relevanten exekutiven Funktionen und übt damit praktisch die vollständige Souveränität im Kosovo aus.[11]

Allerdings bildet die Resolution 1244 keine rechtliche Grundlage dafür, diese Kolonialbesatzung ad infinitum aufrecht zu erhalten. Noch weniger kann nach bisherigem völkerrechtlichem Verständnis mit ihr eine Abspaltung des Kosovo legitimiert werden, schon gar nicht, wenn diese gegen den Willen Belgrads erfolgen sollte.

1.2 „Die erste Kolonie der Europäischen Union“

Die zentrale Idee des Ahtisaari-Berichts einer eingeschränkten „Unabhängigkeit“ des Kosovo unter internationaler Überwachung, tauchte erstmals in einem Papier des transatlantischen Think Tanks International Crisis Group auf und wird auch von US-amerikanischer Seite unterstützt.[12] Das Bertelsmann-nahe Centrum für angewandte Politikforschung (CAP) schlug darüber hinaus vor, diese Überwachungsfunktion von den Vereinten Nationen auf die Europäische Union zu übertragen und damit den Kosovo in eine EU-Kolonie zu verwandeln.[13] Laut CAP gab dieser Vorschlag den Anstoß für einen im März 2004 von der FDP-Fraktion eingebrachten Bundestags-Antrag, der seinerzeit auch von der CDU/CSU unterstützt wurde. Er plädierte „für einen Status des Kosovo als EU-Treuhandgebiet. Dabei übernimmt die Europäische Union die Kompetenzen für Außenvertretung und Verteidigung, während die Kosovaren mittelfristig schrittweise die Verantwortung für die gesamte innere Verwaltung übernehmen. Die Souveränität des Kosovo geht damit auf die EU über.“[14] Dies wurde wiederum von der prominent besetzten „International Commission on the Balkans“ in ihren Bericht vom März 2005 übernommen. Sie plädierte für eine „Unabhängigkeit ohne vollständige Souveränität“ unter Aufsicht der Europäischen Union, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem letztendlich der Kosovo von der Europäischen Union „absorbiert“ werden würde.[15] Im Klartext: Keine Unabhängigkeit und kein Ende der Besatzung, ohne Beitritt zur Europäischen Union.

Im Wesentlichen wurde dieser Ansatz von Ahtisaari in seinen Vorschlag zur Lösung der Statusfrage übernommen. Zwar sieht sein Bericht vor, dass die Zivilverwaltung künftig von kosovarischen Behörden übernommen wird, allerdings bleibt dabei der nun als International Civilian Representative (ICR) bezeichnete Prokonsul weiterhin die „letzte Autorität“, dem auch künftig das Recht zusteht, „korrektive Maßnahmen zur Nachbesserungen jeglicher Handlungen der Autoritäten des Kosovo zu ergreifen, falls diese nötig sein sollten. […] Dies beinhaltet die Annullierung von Gesetzen oder Entscheidungen der kosovarischen Autoritäten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein.“ Darüber hinaus verfügt der ICR über „die Befugnis, jeden Beamten zu sanktionieren oder vom Amt zu entfernen.“ (Annex IX, Art. 2.1)

Damit thront der ICR göttergleich auf dem Olymp (bzw. auf dem Gjeravica) und kann jederzeit eingreifen, sollte er zu dem Schluss gelangen, dass die kosovarischen Behörden die Vorgaben der „internationalen Gemeinschaft“ nicht hinlänglich implementieren, und zwar ohne dass er gegenüber der dortigen Bevölkerung auch nur im Geringsten rechenschaftspflichtig wäre.[16] Da der ICR mit dem EU-Sondergesandten identisch sein wird (Annex 9, Art. 2.3), wird der Kosovo hiermit endgültig „die erste Kolonie der Europäischen Union.“[17] Schon im April 2006 hatte die EU eine Planungsgruppe (EUPT) eingerichtet, die die Übernahme des Kosovo vorbereiten sollte.[18] Nach gegenwärtigen Planungen werden dem EU-Prokonsul 70 Beamte unterstehen, die die Implementierung der Vorgaben überwachen sollen. Darüber hinaus sollen im Rahmen einer eigenen EU-Mission zwischen 1300 und 1500 Polizisten, Richter und Zollbeamte entsandt werden, deren Aufgabe darin besteht, den kosovarischen Behörden bei der Verwaltung zu assistieren.[19] In den nächsten drei Jahren werden die Kosten der Mission auf schätzungsweise 1.3 bis 1.5 Mrd. Euro veranschlagt.[20] Ehrlicherweise betonte bspws. der SPD-Europaabgeordnete Helmut Kuhne deshalb, es sei angebracht, „das Kind beim Namen zu nennen. Die Lösung, die Ahtisaari vorschlägt, hat man früher ein Protektorat genannt. Von einer wirklichen Unabhängigkeit kann keine Rede sein.“[21] Im Kern wird also lediglich „UNMIKistan“ in „EUMIKistan“ umbenannt.[22]

1.3 Pax Europeana

Nur vage äußert sich der Ahtisaari-Bericht darüber, wie lange der Kosovo unter kolonialer Verwaltung verbleiben soll, indem er angibt, das Mandat ende, wenn die International Steering Group, bestehend aus Frankreich, Deutschland, Italien, Russland, Großbritannien, den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und der NATO zu dem Ergebnis gelange, dass die Vorschläge (Diktate) hinreichend implementiert worden seien. (Annex IX, Art. 5.2)

Allerdings betont der Bericht, der Kosovo habe „das Recht, die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen anzustreben.“ (General Principles, Art. 1.5) Hierdurch wird nicht nur der Weg für eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen geebnet, sondern auch für eine Bewerbung um die Aufnahme in die Europäische Union. Auch wenn dies nicht explizit im Ahtisaari-Bericht erwähnt wird[23], deuten dennoch viele Vorschläge zum weiteren Verfahren in dieselbe Richtung: Der Kosovo bleibt solange unter Kolonialverwaltung, bis das westliche Gesellschaftsmodell zur vollen Zufriedenheit Brüssels etabliert wurde. Genau zu dem Zeitpunkt, an dem Brüssel dem Kosovo seine „Europatauglichkeit“ bescheinigt wird und er sich für eine volle Souveränität „qualifiziert“ hat[24], soll diese durch den Beitritt zur Europäischen Union wieder eingeschränkt werden: „Ohne jemals volle Souveränität erlangt zu haben, würde Kosovo mit anderen Westbalkanstaaten in etwa zehn Jahren der EU beitreten.“[25] Hierfür plädiert nicht nur, wie bereits erwähnt, die International Commission on the Balkans, sondern etwa auch das einflussreiche CAP: „Voraussetzung für den Erfolg des Ahtisaari-Vorschlags ist, dass auf Seiten der EU ein klares Engagement besteht, sich für die ‚Europatauglichkeit‘ des Kosovo einzusetzen, damit dieser nicht auf Dauer als Treuhandgebiet der EU stagniert. […] Die Frage nach der vollen völkerrechtlichen Souveränität des Kosovo würde dann in ein [sic!] einigen Jahren wieder auf die Tagesordnung kommen, sollte der Aufbau reststaatlicher [sic!] Institutionen und die Einhaltung von Standards gesichert sein.“[26] Auch das Europäische Parlament betonte die Notwendigkeit, dass der „Verfassungsrahmen […] mit der europäischen Perspektive des Kosovo vereinbar ist.“[27]

„Unabhängig“ und „souverän“ wird das Land also erst, nachdem alle wichtigen Entscheidungen durch die Übernahme des acquis communautaire, des Rechtsbestands der Europäischen Union, im Voraus gefällt und unwiderruflich festgeschrieben wurden. „Mit anderen Worten: In dem Moment, in dem das konditionale Moment aufgehoben würde und das Kosovo theoretisch die uneingeschränkte Unabhängigkeit besäße, würde mit dem Beitritt zur EU genau diese politische Unabhängigkeit wieder eingeschränkt werden. Auf diese Weise würde das Kosovo zwar einen souveränen, aber eben keinen unabhängigen Staat darstellen, da es ein erhebliches Maß an politischen Kompetenzen an die EU delegieren müsste.“[28]

Das folgende Kapitel soll nun zeigen, wie im Rahmen des Besatzungsregimes westliche Wirtschaftsinteressen bedient werden.

2. Die neoliberale Zurichtung des Kosovo

Die „internationale Gemeinschaft“ nutzte ihre weit reichenden Kompetenzen, um tiefe Eingriffe in die ökonomische Struktur des Kosovo vorzunehmen. Im Anschluss an die NATO-Militärintervention wurde im Rahmen des Besatzungsregimes sofort mit dem Aufbau eines Staatswesens begonnen, dem das neoliberale Ordnungsmodell per Dekret und zu Lasten der Bevölkerung übergestülpt wurde.

2.1 Neoliberalismus per UN-Dekret

Schon Kapitel vier des Vertrags von Rambouillet, dessen Ablehnung von jugoslawischer Seite als Anlass für die NATO-Aggression im Jahr 1999 diente, forderte in Artikel I die Einführung der „freien Marktwirtschaft“ und in Artikel II die Privatisierung sämtlichen Staatsbesitzes, womit ein Einfallstor für westliches Kapital geschaffen werden sollte, das bis zu diesem Zeitpunkt weit gehend außen vor geblieben war.

Die im Anschluss an den NATO-Angriffskrieg ins Leben gerufene UNMIK ist in vier Pfeiler aufgeteilt, die von jeweils anderen Internationalen Organisationen geleitet werden. Für den inzwischen abgeschafften Pfeiler I, „Humanitäre Hilfe“, war der UNHCR zuständig. Die Zivilverwaltung im Rahmen des Pfeiler II wurde von den Vereinten Nationen übernommen, während die Demokratisierung und der Aufbau von Institutionen im Rahmen von Pfeiler III in den Aufgabenbereich der OSZE fällt. Den zentralen Pfeiler IV schließlich, der für „Wiederaufbau und ökonomische Entwicklung“ zuständig ist und dem lange der Deutsche Joachim Rücker vorstand, hat sich die Europäische Union gesichert.

Schon mit UNMIK-Anordnung 2001/9 wurde der kosovarischen Bevölkerung eine „Provisorische Verfassung“ oktroyiert, die u.a. bestätigt, dass der UN-Sonderbeauftragte für die Geld- und Wirtschaftspolitik zuständig ist, die generell auf die Einführung der „freien Marktwirtschaft“ abzuzielen habe, was sogar in der Präambel festgelegt wurde.[29] Wie die miserable wirtschaftliche Lage verbessert werden soll, erläuterte der stellvertretende Chef des vierten Pfeilers, Andreas Wittkowsky, ebenfalls ein Deutscher, im UNMIK-Hausblatt „Focus Kosovo“. Seine Rezepte könnten allerdings genauso gut aus der neoliberalen Giftküche des Internationalen Währungsfonds stammen: „Durch die Einführung investor-freundlicher Institutionen hat die UNMIK die Grundlagen für die langfristige Entwicklung des Kosovo geschaffen. Makroökonomische Stabilität wurde dabei primär durch die Einführung des Euro als Gebrauchswährung erreicht und indem dem Haushalt des Kosovo die Möglichkeit verwehrt wird, ein Defizit zu produzieren. […] Mit der Einführung des Euro als stabiler Währung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine Währungsabwertung keine Option mehr.“[30] Neben diesem Verbot, die Wirtschaft mittels keynesianistischer Politik in Gang zu bringen, wurde zudem noch die Verschleuderung der Staatsbetriebe verfügt.

Ermöglicht wird dies wiederum per Dekret in Form von Anordnung 2001/3 („Regulation on Foreign Investment“[31]), deren wichtigste Elemente von Joachim Rücker folgendermaßen zusammengefasst werden: „Wir [haben] sehr viele Regelungen, die fremde Investitionen möglich machen. Es gibt vor allem ein Investitionsschutz-Gesetz, das all die üblichen Rechtsstandards bietet, also Schutz vor Enteignungen, Gewinntransfer usw. Es gibt auch bilaterale Investitionsschutz-Abkommen.“[32] Die Übernahme vormals staatlicher Betriebe durch westliche Konzerne wird über die per UNMIK Anordnung 2002/12 geschaffene Kosovo-Treuhand-Agentur (KTA) abgewickelt, die im März 2007 die nunmehr 24ste Privatisierungsrunde ausrief. Sie kann inzwischen stolz darauf zurückblicken, fast die Hälfte der vormals staatseigenen Betriebe (270 von 592) meist zu einem Spotpreis verscherbelt zu haben. Auf die Frage, ob es denn eine Alternative zum Privatisierungsprozess gäbe, antwortete KTA-Generaldirektor Jasper Dick: „Nein, die sehe ich nicht. […] Ich bin mit ganzem Herzen Kapitalist und was die Frage privaten bzw. öffentlichen Eigentums anbelangt glaube ich an die Ideen von Margaret Thatcher.“[33]

Trotzdem investierten ausländische Unternehmen zwischen 2001 und 2006 lediglich 775 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund erscheint die Zielsetzung der Investment Promotion Agency of Kosovo (IPAK) überaus ambitioniert, allein in den nächsten beiden Jahren 3.5 Milliarden Euro anlocken zu wollen.[34] Damit dies gelingt ist es entscheidend, die Statusfrage zu lösen, die sich gegenwärtig noch als Hemmschuh erweist. Denn solange der Kosovo zu Serbien gehört, besteht weiterhin die Gefahr, dass die getätigten Investitionen im Nachhinein für illegal erklärt werden könnten. „Ohne eine baldige Entscheidung über die politische Zukunft des Kosovo gibt es aber keine nachhaltige Privatisierung der Industrie und [der] landwirtschaftlichen Betriebe“, so der ehemalige KFOR-Kommandeur Klaus Reinhard.[35] Das Problem besteht also darin, dass „so lange der Status des Kosovo unklar ist, kein Unternehmer im Kosovo investieren wird.“[36] Dennoch freut sich die Weltbank in einer Studie bereits jetzt über erste Erfolge: „es wurde ein Fortschritt in der Implementierung einer liberalen Marktwirtschaft erzielt. Der Kosovo hat eines der liberalsten Handelsregime in der Welt mit Zolltarifen zwischen 0 % und 10 % ohne jede quantitative Beschränkung.“[37]

2.2 Verarmung und Zwangsenteignung unter der Ägide der UNO

Die Folgen der wirtschaftlichen Zwangsjacke waren ebenso vorhersehbar wie dramatisch: Nach einer Studie der Weltbank leben 50% der Menschen im Kosovo in Armut sowie 11% in extremer Armut mit weniger als einem Dollar pro Tag. Darüber hinaus ist die Arbeitslosenrate im Kosovo von 40% im Jahr 2000 auf mittlerweile 70% in die Höhe geschnellt[38], wozu die umfassenden Privatisierungen wesentlich beitragen. Beispielhaft ist hier das Baukombinat Ramiz Sadiku in Pristina, dessen vormals 5000 Menschen umfassende Belegschaft nach der Privatisierung auf 200 geschrumpft ist. Die aus der Arbeitslosigkeit resultierende Armut wird zusätzlich durch massive Lohndrückerei verschärft, die ebenfalls eine Folge des Privatisierungsprozesses ist: „Maximal 10% der Erwachsenen arbeiten noch in öffentlichen Betrieben. Dort wird in aller Regel, wenn keine Privatisierung bevorsteht, noch zwischen 120 und 200 Euro pro Monat bezahlt. Vor der Privatisierung wird meist von korrupten Eliten die Lohnzahlung eingestellt. Die Arbeiter werden damit erpresst sonst nicht übernommen zu werden. Die Übernahme ist allerdings keineswegs gesichert. Nach der Privatisierung sinken nach Gewerkschaftsangaben die Löhne und Gehälter dramatisch. Die Arbeiter genießen keinerlei Kündigungsschutz und erhalten nur Arbeitsverträge zwischen 1 und 3 Monaten.“[39]

Verständlicherweise wächst der Widerstand gegen den Privatisierungsprozess. Dabei tat sich der für den ökonomischen Wiederaufbau lange verantwortliche Joachim Rücker besonders unangenehm hervor. So zum Beispiel als er im Jahr 2005 den Industriegiganten Ferronikel an die Firma Alferon, an der u.a. Thyssen-Krupp beteiligt ist, gegen den Widerstand der Belegschaft verschleuderte. Für seine „Leistungen“ wurde der ehemalige Sindelfinger OB belohnt, indem man ihn Ende 2006 zum Leiter der UNMIK beförderte. Notfalls wird die Privatisierung auch militärisch gegen den Protest der Bevölkerung bzw. der betroffenen Arbeiterschaft durchgesetzt. Das drastischste Beispiel hierfür war sicherlich die auf Anordnung des damaligen UNMIK-Chefs Bernard Kouchner im Jahr 2000 durchgeführte Besetzung von Teilen der Trepca-Mine durch KFOR-Soldaten, bei der u.a. Tränengas und Gummigeschosse eingesetzt wurden. Sie erfolgte gegen den Widerstand der 250 Beschäftigten, die sich gegen die bevorstehende Privatisierung der auf einen Gesamtwert von fünf Milliarden Dollar taxierten Mine zur Wehr setzten.[40]

Wenn Rücker selbstzufrieden angibt, er habe die Grundlagen „für eine funktionierende Marktwirtschaft geschaffen“[41], ist das angesichts der katastrophalen Ergebnisse der neoliberalen Orthodoxie der blanke Hohn. Dennoch sprach sich bspws. die Weltbank für eine – intensivierte – Fortführung des Privatisierungsprozesses aus, dem gegenüber sozialer Grundsicherung Priorität eingeräumt werden müsse.[42] Aufgrund der federführenden Rolle der Europäischen Union ist mit einer Änderung dieser kontraproduktiven Wirtschaftspolitik auch dann nicht zu rechnen, wenn Brüssel die vollständige Kontrolle über die Provinz von der UNMIK übernimmt.

2.3 Brüssel – übernehmen Sie

Ahtisaari selbst betont die Notwendigkeit, „den Privatisierungsprozess fortzuführen“[43] und schlägt hierfür die Bildung einer KTA-Nachfolgeorganisation mit denselben Kompetenzen vor. (Annex VII, Art. 2.1) Darüber hinaus wird dem Kosovo erneut unmissverständlich vorgeschrieben, „eine offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ einzuführen (General Principles, Art. 1.4), was sich auch in der endgültigen Verfassung ebenso wieder finden muss (Annex I, Art. 1.2), wie die Einführung einer unabhängigen Zentralbank. (Annex I, Art. 9.2)

Der Kosovo wird bereits jetzt immer stärker in das engmaschige EU-Netz integriert. Am 1. Januar 2007 trat er, zusammen mit zahlreichen weiteren Ländern der Region, dem „Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen“ (CEFTA) bei, das den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen vorsieht und aufgrund der damit verbundenen Kriterien und Abkommen als Vorbereitung für einen möglichen Beitritt zur Europäischen Union gilt. Für das CAP ist dies allerdings nur ein erster Schritt in die richtige (neoliberale) Richtung: „So bald wie möglich sollte auch der Handel in Dienstleistungen und der Schutz rechtlichen Eigentums gestärkt werden. Die zunehmende Einführung von Binnenmarktregelungen bereitet alle Teilnehmerstaaten auf den EU-Beitritt vor.“ Zudem sei die Öffnung der regionalen Energiemärkte im Rahmen der Energiegemeinschaft Südosteuropa (ECSEE), auch für die EU von Vorteil: „Während die Balkanstaaten staatliche Monopole aufgeben, ergeben sich für die EU-Staaten neue Marktchancen.“[44] Auch das Europäische Parlament „begrüßt die Unterzeichnung von Freihandelsabkommen [und] drängt die Behörden des Kosovo, diese Abkommen umfassend umzusetzen.“[45] So ist also damit zu rechnen, dass der neoliberale Zurichtungsprozess auch unter EU-Flagge ungebremst fortgeführt werden wird, sollte sich hiergegen nicht massiver Widerstand regen.

3. Der Ahtisaari-Bericht als Rezept fürs Desaster

Durch eine Umsetzung der Ahtisaari-Vorschläge würde unterstrichen, dass die „internationale Gemeinschaft“ bereit ist, die „Lösung“ der Statusfrage auch gegen den Willen einer oder gar beider Konfliktparteien über deren Köpfe hinweg zu dekretieren, wie Ahtisaari unmissverständlich klar macht: „Es ist meine feste Überzeugung, dass das Potential für eine gegenseitig akzeptierbare Verhandlungslösung über den Status des Kosovo erschöpft ist.“[46]

Da sich einerseits die serbische Seite kategorisch gegen jegliche Form der Unabhängigkeit des Kosovo – ob mit oder ohne internationale Überwachung – ausspricht, anderseits aber auch innerhalb der kosovo-albanischen Bevölkerung der koloniale Charakter des Ahtisaari-Plans und die neoliberale Zurichtung durch die westlichen Staaten ebenfalls auf immer größeren Widerstand trifft, bereiten sich die Europäische Union und die NATO derzeit paradoxerweise auf bewaffnete Auseinandersetzungen mit beiden Konfliktparteien vor.

3.1 Wachsender Widerstand und EU-Aufstandsbekämpfung

Aufgrund der offensichtlichen Tendenz der Besatzungsbehörde, auf die Interessen der Bevölkerung keinerlei Rücksicht zu nehmen, ist die UNMIK bei den Betroffenen inzwischen vollständig diskreditiert.[47] Vor allem auch auf kosovo-albanischer Seite, die ursprünglich die westlichen Besatzer begrüßte, mehrt sich nicht nur der Widerstand gegen die UNMIK, sondern auch gegen die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ahtisaari.

Federführend bei den Protesten gegen die UNMIK ist die Bewegung Vetevensdosje (Selbstbestimmung) um den charismatischen ehemaligen Studentenführer Albin Kurti, dessen Meinung von den westlichen Besatzern, eindeutig ist: „Die UNMIK, die uns Demokratie predigt, ist selbst eine undemokratische neokoloniale Institution. […] Die UNMIK hat die absolute Macht in Kosova, es gibt keine Institution, die nicht von ihr geschaffen und kontrolliert wird. Die Resultate sind klar, wir sind das ärmste Gebiet in Europa. Die UNMIK plündert unser Land aus und sie verweigert uns das Selbstbestimmungsrecht.“[48] Bereits bei den ersten Protesten im August 2005 reagierten die Besatzungsbehörden äußerst repressiv, indem 175 Mitglieder der Gruppe Selbstbestimmung von UNMIK-Polizisten verhaftet wurden. Ende November 2006 demonstrierten über 10.000 Menschen in Pristina, wobei das zentrale UNMIK-Gebäude mit Farbbeuteln beworfen und vereinzelt auch UNMIK-Personal attackiert wurde.[49]

Dabei richtet sich der Widerstand auch zunehmend gegen die Pläne der Europäischen Union, den Kosovo in eine von Brüssel abhängige Kolonie umzuwandeln. Hauptkritikpunkte am Ahtisaari-Plan sind die drastisch eingeschränkte Souveränität und die neoliberale Kolonialverwaltung, die nun unter EU-Flagge fortgeführt werden soll: „Die volle Souveränität wird dabei nicht nur als die Durchsetzung eines ’nationalen Selbstbestimmungsrechtes‘ betrachtet, sondern nicht zuletzt auch als Voraussetzung für eine Verbesserung der miserablen sozialen Lage. Die Aufrichtung eines neuen Protektorats wird nach den enttäuschenden Erfahrungen mit der als ineffizient und autoritär wahr genommenen UN-Übergangsverwaltung UNMIK dagegen auf wenig Gegenliebe stoßen.“[50] Vor diesem Hintergrund organisierte Vetevensdosje zusammen mit anderen Gruppen am 10. Februar 2007 Proteste, bei denen etwa 3000 Menschen gegen den Ahtisaari-Plan demonstrierten. Bei den darauf folgenden Auseinandersetzungen wurden zwei Menschen durch Gummigeschosse getötet und Albin Kurti kurze Zeit später als Initiator der Demonstration festgenommen.[51]

Auch wenn es umstritten ist, ob Vetevensdosje, wie teils von linker Seite betont wird, tatsächlich eine progressive anti-koloniale Bewegung darstellt[52], klar ist, dass mehr und mehr Teile der kosovo-albanischen Bevölkerung bereit sind, sich auch gewaltsam gegen die Besatzung zur Wehr zu setzen. So ist es durchaus möglich, dass die jüngsten Demonstrationen nur Vorboten sich weiter verschärfender Auseinandersetzungen sind. Die Geister, die von den westlichen Staaten, allen voran den USA und Deutschland, mit der Aufrüstung der UCK heraufbeschworen wurden, um den NATO-Angriffskrieg zur Zerschlagung Jugoslawiens durchführen zu können, scheinen sich nun gegen sie zu wenden.[53]

Um die wachsenden Proteste zu deckeln, verbot die UNMIK mit einem Beschluss vom 31. August 2007 zwischenzeitlich sogar Versammlungen von Arbeitern und Gewerkschaftern, in und außerhalb der Betriebe, musste diese Entscheidung aufgrund massiven Widerstands jedoch wieder zurücknehmen.[54] Dennoch bereitet man sich in Brüssel auf zunehmende Auseinandersetzungen vor. Im Rahmen der geplanten EU-Mission soll auch eine 450 Mann starke paramilitärische Antiaufruhreinheit entsandt werden, zu deren Aufgabengebiet laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags folgende Bereiche gehören: „Exekutivbefugnisse in einigen Bereichen der Polizeiarbeit, einschließlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Menschenansammlungen und Unruhen.“[55] Sowohl Ahtisaari selbst als auch der EU-Außenbeauftragte Javier Solana nannten den Job der EU-Truppe noch deutlicher beim Namen: „Aufstandsbekämpfung.“[56]

Trotzdem lässt sich feststellen, dass der Ahtisaari-Bericht zumindest einen Teilerfolg für die kosovo-albanische Seite darstellt: „Was Ahtisaari nun vorgelegt hat, bringt den Kosovo unmissverständlich auf den Weg zur Unabhängigkeit. […] Doch der Text von Ahtisaari berücksich¬tigt die serbischen Anliegen nicht im Geringsten; er ist also kein Kompromisspapier. Der künftige Status des Kosovo wird Serbien aufgezwungen.“[57] So ist die paradoxe Situation entstanden, dass sich die westlichen Besatzungsmächte derzeit sowohl auf gewaltsame Auseinandersetzungen mit der kosovarischen als auch in noch stärkerem Umfang mit der serbischen Seite vorbereiten.

3.2 Krieg gegen Serbien?

Die Vorschläge Ahtisaaris werden von serbischer Seite durchgehend mit der Begründung abgelehnt, dass sie mit dem bisherigen Verständnis des Völkerrechts unvereinbar seien: „Es ist klar, dass der Vorschlag Ahtisaaris scheitern wird, da es sich um eine gesetzwidrige Zerstückelung Serbiens handeln würde“, äußerte sich Vojislav Kostunica.[58] Da also mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass die serbische Seite einer wie auch immer gearteten Abspaltung des Kosovo unter keinen Umständen zustimmen wird, kündigte der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) unmissverständlich an, zur Not die Sezession auch gegen den Widerstand Belgrads durchzupeitschen: „[Wenn es] in einer vernünftigen Frist keine Lösung gibt, dann muss der UNO-Sicherheitsrat auch so über den Status des Kosovo entscheiden.“[59] Nachdem Moskau jedoch ebenfalls unmissverständlich verdeutlichte, keiner Entscheidung gegen den Widerstand Belgrads zuzustimmen, meldeten Zeitungen bereits Ende Oktober 2007 unter Berufung auf „zuverlässige Quellen“, die Bundesregierung habe bereits entschieden, den Kosovo auch gegen den Widerstand Serbiens und Russlands und damit sogar ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates einseitig anzuerkennen,.[60]

Gegenwärtig ist vollkommen unklar, wie Serbien auf einen solchen Schritt reagieren würde. Sicher ist jedoch, dass Belgrad einen derart drastischen Eingriff in sein Souveränitätsrecht nicht geräuschlos hinnehmen dürfte. Berichten zufolge kündigte der für den Kosovo zuständige serbische Staatssekretär Dusan Prorokovic an, Serbien erwäge in diesem Fall die Grenzen zu sperren, eine Handelsblockade zu verhängen und eventuell sogar Truppen in die südliche Provinz zu schicken, um die territoriale Integrität wiederherzustellen.[61] Zwar wurden diese Aussagen von der serbischen Regierung umgehend dementiert, die NATO scheint sich gegenwärtig jedoch bereits auf einen neuerlichen bewaffneten Konflikt mit Serbien vorzubereiten. So fand laut BBC in der Adria und in Kroatien zwischen dem 27. September und dem 12. Oktober 2007 das NATO-Manöver „NOBLE MIDAS 07“ statt, an dem etwa 2.000 Soldaten aus zwölf NATO-Staaten, u.a. aus Deutschland, teilnahmen. „Das Manöver, durchgeführt von der NATO Response Force, basiert auf dem Szenario eines militärischen Konfliktes in einer sich abspaltenden Balkanprovinz. Es scheint eine kaum verhüllte Anspielung auf die gegenwärtigen Ereignisse im nahe gelegenen Kosovo zu sein, dessen mehrheitlich albanische Bevölkerung die Unabhängigkeit von Serbien anstrebt“, so der britische Nachrichtensender.[62] Die Drohkulisse wurde noch weiter erhöht, indem zeitgleich auch Albanien Schauplatz zweier Manöver („Cooperative Longbow 2007“ sowie „Cooperative Lancer 2007“) war, bei denen sechs NATO-Mitgliedsstaaten und 16 NATO-Aspiranten teilnahmen.[63] Schon seit Längerem hat die Bundeswehr ihr Kontingent für die Dauer der Statusverhandlungen vorsorglich um 500 Mann erhöht: „Wir befürchten, dass die Lage während der Verhandlungen über die politische Zukunft des Kosovo gefährlicher wird. Deshalb haben wir zusätzlich ein ORF-Bataillon ins Kosovo geschickt“, so Verteidigungsminister Franz Josef Jung.[64] Die Tragweite der westlichen Kosovo-Politik reicht aber weit über ihre konfliktverschärfende Wirkung vor Ort hinaus.

4. Die Statusfrage als Startschuss für das Empire Europa

Mit der vorbehaltlosen Unterstützung des Ahtisaari-Planes signalisiert die „internationale Gemeinschaft“ eindeutig, dass die Unverletzlichkeit der Grenzen eines souveränen Staates nicht mehr sakrosankt ist, auch oder gerade nicht, wenn versucht wird, eine Veränderung mittels gewaltsamer Eskalation herbeizuführen.

Hierbei geht es aber nicht um die Etablierung eines in sich konsistenten neuen Grundprinzips – Selbstbestimmungs- vor Souveränitätsrecht -, sondern darum das geltende Völkerrecht, das schwächeren Staaten bislang zumindest noch einen gewissen Schutz vor Einmischungen mächtigerer Länder gewährt, endgültig ad acta zu legen und durch die Willkür der Großmächte zu ersetzten. Damit wird jedoch – und das dürfte wohl der eigentliche Zweck der Übung sein – ein Einfallstor für die Balkanisierung und Kolonialisierung weiterer peripherer Länder geschaffen. Dieser Vorgang bedeutet zudem eine deutliche Hierarchisierung der Weltordnung, an deren Spitze sich die USA und die Europäischen Union stellen. Dass innerhalb der Europäischen Union immer offener ein „Empire Europa“ und die – moralisch verbrämte – Re-Kolonisierung ganzer Landstriche eingefordert wird, ist die logische Konsequenz aus diesen Bestrebungen.

4.1 Kosovo und das Ende der Souveränität

Obwohl die gegenwärtigen Pläne in die Richtung gehen, den Kosovo selbst ohne Zustimmung der Vereinten Nationen anzuerkennen, wäre bereits eine Abspaltung mit UN-Plazet ein gravierender Einschnitt. Denn bislang galt es als unumstößlicher Grundsatz, dass die territoriale Integrität und Souveränität eines Staates nicht ohne dessen Zustimmung außer Kraft gesetzt bzw. verändert werden darf. Der UN-Sicherheitsrat hat die Aufgabe, den Weltfrieden zu sichern, nicht die militärische „Lösung“ innerstaatlicher Konflikte anzuordnen. Noch weniger verfügt er aber (bislang) über die Kompetenz, im Rahmen von „robusten“ Mandaten nach Kapitel VII der UN-Charta gegen den Willen eines souveränen Staates dessen territoriale Integrität aufzuheben und seine Grenzen zu verändern.[65]

Ohne vollständige Souveränität zu erlangen, sehen Ahtisaaris Vorschläge dennoch vor, dass der Kosovo in die Vereinten Nationen aufgenommen wird. Dies wäre ein bis dato einmaliger Vorgang: nie zuvor wurde einem Gebiet, das sich gegen den Willen des Staates, zu dem es bislang gehörte, für unabhängig erklärt hat, die Aufnahme in die Weltorganisation gewährt.[66] Der hiermit einhergehende Dammbruch wurde von der Zeit treffend zusammengefasst: „Läuft alles nach Plan, würde der UN-Sicherheitsrat […] Ahtisaaris Vorschläge in eine Resolution gießen, auf dass die Europäische Union ein sehr kleines Staatengebilde mit ziemlich großen Problemen unter ihre Fittiche nehmen kann. Für die EU ist das eine Premiere und ein durchaus riskantes Experiment. Ganz nebenbei würde die internationale Staatengemeinschaft damit auch zum ersten Mal die territoriale Souveränität eines Mitgliedslandes, nämlich Serbiens, beschneiden und dem Selbstbestimmungsrecht eines Volkes unterordnen.“[67]

Hierbei handelt es sich um einen massiven Eingriff in das staatliche Souveränitätsrecht, das bislang kleineren Staaten wenigstens ein Minimum an Schutz gegenüber der Willkür der Großmächte bot: „Es lohnt sich daran zu erinnern, dass der Sicherheitsrat nie zuvor dauerhaft Grenzen verändert hat, ohne zumindest den Anschein einer Zustimmung der involvierten Staaten zu haben. Dies explizit so zu tun markiert eine neue Entwicklung im Ausmaß seiner Kompetenzen und der Reichweite seiner Autorität. Der Schritt wird einen weit reichenden Angriff auf das staatliche Souveränitätsrecht bedeuten […] Eine Situation, in der kleinere Länder durch die Entscheidung einer Staatengruppe, die als Sicherheitsrat agiert, ihrer Souveränitätsrechte beraubt werden können, würde fundamentale Auswirkungen auf die Doktrin der souveränen Gleichheit haben.“[68] Die hiermit eingeleitete Re-Hierarchisierung der internationalen Beziehungen zugunsten der Großmächte verstößt aber gegen einen der wichtigsten Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2, Absatz 1): „Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“

4.2 Ein, zwei, viele Kosovos?

Während sich die „internationale Staatengemeinschaft“ stets für den Erhalt der territorialen Integrität Bosnien-Herzegowinas und Kroatiens aussprach, positioniert sie sich in der Kosovo-Statusfrage genau andersherum, eine Kehrtwende von kaum zu überschätzender Tragweite: „Die daraus entstehende politische und völkerrechtliche Inkonsistenz und Opportunität ist nicht nur im Hinblick auf die künftige Statusfrage des Kosovo, sondern angesichts der weltweit bestehenden Unabhängigkeitsbestrebungen für die künftige völkerrechtliche Praxis von entscheidender Bedeutung.“[69]

Sollte sich die Teilung souveräner Staaten in Folge von Konflikten tatsächlich als künftige Praxis etablieren, wird sich dies aber auf zwei Ebenen gewaltverschärfend auswirken. Einerseits bedeutet dies für separatistische Bewegungen, dass die gewaltsame Eskalation die beste Methode zu Erlangung der eigenen Ziele ist: „Es gibt keine Notwendigkeit, eine friedliche Lösung zu erreichen, wenn man sich an den Sicherheitsrat wenden kann, damit er sich auf die eigene Seite gegen einen mächtigen Gegner schlägt. Dies könnte de facto sezessionistische Bestrebungen ermutigen, die Gewalt in einem Konflikt zu intensivieren, damit er als eine Bedrohung des Weltfriedens erachtet wird. Hierdurch könnte dann auf eine territoriale Verwaltung gedrängt und anschließend der Sicherheitsrat darum ersucht werden, den sezessionistischen Wünschen zuzustimmen.“[70] Andererseits dürfte auch auf Seiten der Großmächte die ohnehin hohe Bereitschaft, in regionale Konflikte zugunsten der einen oder anderen Seite einzugreifen und diese anzuheizen, weiter zunehmen, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Grenzziehungen zum eigenen Vorteil zu verändern.

Die Tragweite der Kosovo-Statusfrage zeigt sich nicht zuletzt darin, dass sie einen Präzedenzfallcharakter mit weit reichenden Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Konflikte vor allem im Kaukasus hat[71]: „Vier Gebiete gibt es in der Region, die nach Unabhängigkeit streben: Abchasien und Südossetien in Georgien, Transnistrien in Moldawien sowie Berg-Karabach, um das sich Armenien und Aserbaidschan streiten. […] Der ‚Präzedenzfall Kosovo‘ könnte da leicht als Funke für neues Feuer dienen.“[72] So deutete der russische Präsident Wladimir Putin bereits an, wer dem Kosovo die Unabhängigkeit zuerkenne, werde sie Abchasien oder Südossetien, die sich beide vom westlich orientierten Georgien abspalten wollen, schwerlich verweigern können.[73]

Für die Europäische Union entsteht so das Dilemma, dass der Kosovo auch als Vorbild für separatistische Regionen dienen könnte, deren Abspaltung nicht in ihrem Interesse liegt. Diesem Problem versucht ein Beschluss des EU-Parlaments dadurch vorzubeugen, dass man „betont, dass die Lösung im Kosovo keinen Präzedenzfall im internationalen Recht darstellen wird, da er sich seit 1999 unter UN-Verwaltung befindet [und damit] keinesfalls vergleichbar ist mit der Situation in anderen Konfliktregionen, die nicht unter Verwaltung der Vereinten Nationen stehen.“[74] Diese Begründung ist jedoch wenig überzeugend: „Denn jeder einzelne Sezessionsfall hat immer auch eigene Besonderheiten in seiner Begründung.“[75] Ziel ist es deshalb vielmehr, anhand der Kosovo-Statusfrage einen Präzedenzfall zu schaffen, mit dem die Europäische Union, allenfalls noch in Absprache mit den USA, das alleinige Recht für sich reklamiert, je nach Opportunität darüber zu befinden, wann das Selbstbestimmungsrecht und wann das staatliche Souveränitätsrecht in bestimmten Konflikten greifen soll. Überspitzt formuliert wird der Gleichheitsgrundsatz durch eine Art Beliebigkeitsprinzip ersetzt, das ein Agieren entlang der Interessenlage erheblich vereinfacht.

4.3 Willkür statt Völkerrecht: „Gute“ und „schlechte“ Separatisten

Die doppelten Standards der EU-Politik werden anhand des Verhaltens hinsichtlich zweier Referenden offensichtlich, die beide Ende 2006 abgehalten wurden. Mitte September 2006 stimmten 97,1% der Bevölkerung der moldawischen Teilrepublik Transnistrien für die Unabhängigkeit, die allerdings von der „internationalen Staatengemeinschaft“, nicht anerkannt wird.[76] Kurze Zeit später kam es zu einem weiteren Referendum, diesmal in Südossetien, bei dem ebenfalls eine überwältigende Mehrheit für die Abspaltung von Georgien und die perspektivische Angliederung an Russland votierte.[77] Die offizielle Begründung der Europäischen Union, weshalb das Ergebnis des Referendums nicht anerkannt würde, lesen sich angesichts der Haltung in der Kosovo-Statusfrage wie der blanke Hohn: „Die Europäische Union ist sich darüber im Klaren, dass am 12. November ein ‚Referendum‘ und ‚Präsidentschaftswahlen‘ in der südossetischen Region von Georgien stattgefunden haben. Das ‚Referendum‘ verstößt gegen Georgiens Souveränität und territoriale Integrität im Rahmen seiner international anerkannten Grenzen. […] Die EU bestätigt, dass sie weder das ‚Referendum‘ noch sein Ergebnis anerkennt. Selbiges gilt für die ‚Präsidentschaftswahlen. […] Die Europäische Union unterstützt vehement Georgiens Souveränität und territoriale Integrität innerhalb seiner international anerkannten Grenzen. Die Europäische Union befindet, dass das Referendum und die Wahlen nicht zu einer friedlichen Lösung des Konfliktes beigetragen haben. Sie ruft alle Konfliktparteien dazu auf, existierende Vereinbarungen strikt zu respektieren und sofort an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um zu einer schnellen und transparenten Lösung des südossetischen Konfliktes zu kommen.“[78]

Um es klarzustellen, es gibt zahlreiche gute Gründe, an dem völkerrechtlichen Grundprinzip der territorialen Integrität nicht zu rütteln. Wenn aber ausgerechnet die Europäische Union angesichts ihrer Kosovo-Politik die Prinzipien der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität hochhält, ist das pure Heuchelei. Offensichtlich ist man nicht einmal bereit, eine in sich konsistente Position zu vertreten. Indem zwischen „guten“ und „schlechten“ Separatisten unterschieden und je nach politischer Opportunität im einen Konflikt das Selbstbestimmungsrecht, im anderen aber die staatliche Souveränität hochgehalten wird, wird das internationale Recht durch die Willkür der Großmächte ersetzt. Hierdurch treibt die Europäische Union den schon länger beobachtbaren „Völkerrechtsnihilismus“ (Norman Paech) endgültig auf die Spitze und maßt sich an, bar jeder rechtlichen Grundlage über die Geschicke anderer Länder und ihrer Bevölkerung zu entscheiden. Der Ahtisaari-Plan steht somit nicht zuletzt für eine qualitativ neue Bereitschaft, in die inneren Belange von Staaten einzugreifen. Er ist symptomatisch für den immer offensiver vorgetragenen Anspruch, die Europäische Union müsse endlich eine imperiale Politik verfolgen und sich die Kontrolle ganzer Landstriche und ihrer Bevölkerungen aneignen.

4.4. Empire Europa

Nicht von ungefähr wird mittlerweile die Errichtung eines „Europäischen Imperiums“ immer offener eingefordert, allen voran vom gegenwärtigen Starstrategen Herfried Münkler. Seine Forderung, die Europäische Union müsse sich am Verhalten früherer Imperien orientieren, scheint inzwischen, betrachtet man die gegenwärtigen Entwicklungen, in der Politik angekommen: „Während Staaten an den Grenzen anderer Staaten Halt machen und es ihnen selbst überlassen, ihre inneren Angelegenheiten zu regeln, mischen sich Imperien in die Verhältnisse anderer ein, um ihrer Mission gerecht zu werden.“[79]

Es ist in diesem Zusammenhang geradezu bezeichnend, wenn der Kommentarchef der WELT am SONNTAG, Alan Posener, dessen Kernforderung darin besteht, dass „Europa seine imperiale Bestimmung realisiert“[80], jubilierend anmerkt: „Kaum hätte ich zu hoffen gewagt, dass mein Buch, ‚Imperium der Zukunft‘ schon in Brüssel gelesen wird. Auch hatte ich befürchtet, dass Erweiterungskommissar Olli Rehn wegen seiner von mir zitierten unvorsichtigen Bemerkungen über Europa als ‚benevolent empire‘ von seinen Kollegen Kritik einfangen würde. Aber nein: Kein Geringerer als Jose Manuel Barroso selbst, Präsident der Kommission, hat sich diese Sprachregelung zu eigen gemacht: ‚Europa ist ein Imperium‘. Na bitte.“[81]

5. Ausblick

Im Augenblick (Stand 19.11.2007) ist es schwer vorstellbar, dass die serbische Seite dem Ahtisaari-Bericht zustimmen wird. Anstatt aber weiter zu verhandeln, soll die „Lösung“ des Problems per Dekret durchgesetzt und das staatliche Souveränitätsrecht Serbiens mit Füßen getreten werden. Hierbei handelt es sich wie dargelegt um einen Präzedenzfall von gravierender Tragweite.
Zudem scheint aber Russland ebenso wenig gewillt zu sein, im Sicherheitsrat einer Resolution zuzustimmen, die den Status des Kosovo als integralem Bestandteil Serbiens verändert. Eine solche Resolution wäre aber die Grundvoraussetzung, um dem ganzen Ahtisaari-Plan wenigstens den Anschein der völkerrechtlichen Legalität zu verleihen. Dennoch wird derzeit offen über eine einseitige Anerkennung des Kosovo durch Washington und Brüssel spekuliert.[82] Mit einem solchen „eklatanten Völkerrechtsbruch“[83] würde die „Lösung“ von Konflikten in schwächeren Staaten endgültig der Willkür der Großmächte unterworfen und von jeglichem legalen Verfahren entkoppelt.

Aber selbst wenn es gelingen sollte, Russland für eine derartige Resolution zu gewinnen, eine „Lösung“ der Statusfrage über die Köpfe der Betroffenen hinweg ist illusorisch, zumal wenn dabei auf derart unverschämte Weise die Profitinteressen westlicher Konzerne bedient werden. Sicher klaffen die Vorstellungen der zwei Konfliktparteien extrem weit auseinander, ohne einen Kompromiss, der von beiden akzeptiert wird, ist eine Lösung der Statusfrage aber unerreichbar. Ein Ansatzpunkt könnte die katastrophale Lage der Bevölkerung im Kosovo (und in Serbien selbst[84]) sein, die beide Seiten betrifft und deren Verbesserung an erster Stelle stehen sollte. Dies würde aber die sofortige Beendigung der neoliberalen Zurichtung der Region und massive Unterstützungsleistungen durch die EU erfordern. Da die EU-Staaten an der verheerenden Situation alles andere als unschuldig sind, wäre dies allein schon aus moralischen Gründen dringend geboten. Stattdessen wird der Kosovo zum Spielball westlicher Machtinteressen mit kaum absehbaren Auswirkungen für andere Konfliktregionen, das völkerrechtliche Einmischungs- und Gewaltverbot und die Perspektiven einer auf Gleichheit und Gerechtigkeit basierenden Weltordnung.

Jürgen Wagner ist geschäftsführender Vorstand der Informationsstelle Militarisierung.

Diese Studie entstand mit freundlicher Unterstützung der Rosa-Luxembeurg-Stiftung.

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de