IMI-Standpunkt 2007/039

Kein öffentliches Geld für militärisches GALILEO-Projekt


von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 8. Mai 2007

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Die EU-Mitgliedsstaaten haben aus gutem Grund bis heute GALILEO als ziviles Projekt dargestellt.

Die privaten Investoren (unter ihnen EADS, Telekom-Tochter T-Systems, Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Bayerische Förderbank LfA u. a.) haben offensichtlich jetzt das bisher geplante Projekt GALILEO in den Sand gesetzt.

Dass nun die EU-Verkehrsminister, mit dem bundesdeutschen Minister Tiefensee an ihrer Spitze, die EU-Steuerzahler für das Projekt bluten lassen wollen, ist nicht einzusehen. Das läuft darauf hinaus, dass das Risiko durch die EU-Mitgliedstaaten, sprich die EU-Steuerzahler, getragen werden soll und die Gewinne aus dem GALILEO-Projekt aber weiterhin privaten Unternehmen zu gute kommen sollen. Das private Betreiberkonsortium mit EADS an der Spitze weigert sich die erhöhten Kosten zu übernehmen und will das gesamte Know How alleine vermarkten. Damit geriet das Projekt in die Krise. Jetzt soll die öffentliche Hand einspringen.

Besonders problematisch ist es, dass nun wieder die militärische Nutzung von GALILEO diskutiert wird. Davon versprechen sich die Befürworter eine bessere Finanzierung. Welchen Sinn hat ein weiteres zivil-militärisches Satellitensystem, neben dem kostenlosen GPS, das statt von den USA von der EU betrieben wird?

Schon heute wird das Projekt GALILEO schleichend immer mehr mit militärischen Anwendungen geplant. GALILEO soll offensichtlich ein weiterer Mosaikstein sein beim Aufbau einer eigenständigen EU-Militärmacht mit eigenständigen EU-Militärstrukturen wie den EU Battle Groups und der Europäischen Rüstungsagentur, nun eben auch im Bereich der Satellitenkommunikation.

Von Anfang an bestand die Lebenslüge GALILEOs darin, dass es angeblich rein zivilen Charakter hätte. Dadurch wollte man Akzeptanz für das Projekt erreichen.

Es ist nicht tragbar, dass die Militarisierung von GALILEO nun auch noch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden soll. Das verstößt zudem de facto auch gegen die geltenden EU-Verträge.