Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

[0246] KSK im Kongo / Strafbefehl über 6.000 (!) Euro für IMI-Vorstand Tobias Pflüger

(17.11.2006)

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Online-Zeitschrift „IMI-List“
Nummer 0246 ………. 10. Jahrgang …….. ISSN 1611-2563
Hrsg.:…… Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos)…….. IMI-List-subscribe@yahoogroups.com
Archiv: ……. https://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser Mail finden sich

1) Neue, extrem heikle Informationen zum Bundeswehreinsatz im Kongo (u.a. ist dort das Kommando Spezialkräfte (KSK) im Einsatz!)

2.) Neue Informationen zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von IMI-Vorstand Tobias Pflüger

Zuvor noch mal kurz zur Erinnerung die Einladung zum IMI-Kongress „Krieg im Staat – Staat im Krieg: Wie der neue Kolonialismus den Krieg nach Hause bringt“, der heute beginnt und bis Sonntag geht. Alle Informationen finden sich unter: https://www.imi-online.de/2006.php3?id=1430 und https://www.imi-online.de/download/Kongressflyer06.pdf

1) Brisante Informationen zum Bundeswehr-Einsatz im Kongo

Bei einer Ausschuss-Reise in den Kongo, an der auch IMI-Vorstand Tobias Pflüger teilnahm, kamen mehrere extrem heikle Fakten heraus, u.a., dass dort offenbar dass Kommando Spezialkräfte im Einsatz ist.

Hierzu ein Pressebericht im Neuen Deutschland, der alle Fakten zusammenfasst:

Kongo-Abzug hängt in der Luft
Offenbar Überlegungen für illegale EUFOR-Mandatsverlängerung / KSK bereits vor Ort

Pressebericht in: Neues Deutschland, 16.11.06

von Rene Heilig

Der Chef der EUFOR-Truppe in Kongo, der französische Generalmajor Christian Damay, glaubt nicht, dass der Militäreinsatz fristgemäß am 30. November endet. Das aber verlangen sowohl das UN-Mandat wie ein Beschluss des Bundestages.

Berlin (ND). Damays Stellvertreter, Flottillenadmiral Henning Bess, Kommandeur des Bundeswehr-EUFOR-Kontingents, betont noch immer, dass alle deutschen Abflugpläne sowie der seeseitige Transport für Ende November festgelegt sind. Doch diese Pläne scheint er ohne seinen derzeitigen militärischen Chef gemacht zu haben. Damay betonte gegenüber dem Europa-Linkspartei-Abgeordneten Tobias Pflüger, dass die Amtseinführung des jüngst gewählten kongolesischen Präsidenten nicht vor dem 10. Dezember stattfinden könne. So lange sei sein Verband gefordert, die Sicherheit im Lande zu garantieren.

Auch der Herausforderer vom Ex und vermutlich künftigen Präsidenten Joseph Kabila, Jean-Pierre Bemba, erklärt, er könne „nicht glauben, dass alle Truppen am 30. November abziehen“. Damay ist sicher, auch im Dezember über genügend französische, italienische und deutsche Soldaten verfügen zu können, fasst Pflüger sein Gespräch mit dem General zusammen und betont: „Ein solches Vorgehen wäre illegal und ein Affront wider UNO und Bundestag.“

Die EUFOR-Truppe war – laut UN-Resolution 1671 – zur Sicherung einer freien Wahl in das krisengeschüttelte afrikanische Land geschickt worden. Beteiligt sind 754 deutsche Militärs. Im Kontingent sind laut ND-Information auch 25 KSK-Soldaten Die Geheimtruppe ist ausgebildet, gefährliche Evakuierungen abzusichern.

Offenbar gibt es auch in der Bundesregierung Überlegungen, den EUFOR-Einsatz durch eine besondere Form von Militärhilfe zu strecken. Neben aktuellen Sicherheitsaspekten will man so das gestörte Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und dem vermutlichen Wahlsieger Kabila verbessern. Nach ernstem Zerwürfnis zwischen dem Präsidentschaftskandidaten und dem deutschen Botschafter, Reinhold Buchholz, hat das Auswärtige Amt den Diplomaten zurückgezogen. Ihn ersetzt Michael Klor-Berchthold. Der Kongo-Spezialist war bislang Verbindungsmann zum Einsatzführungskommando der Bundeswehr.

Diese neuen Fakten haben wir zum Anlass genommen, die IMI-Sonderseite zum Kongo mit weiteren Berichten und Analysen zu aktualisieren: https://www.imi-online.de/2006.php3?id=1337

2) Neues in Sachen Immunitätsaufhebung: Strafbefehl über 6.000 (!) Euro, Vorwurf der Körperverletzung de facto fallen gelassen

Nachdem sich im Fall der Immunitätsaufhebung unsers Vorstandsmitglieds Tobias Pflüger sechs Monate nichts getan hat (zu den Hintergründen: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/2089186 /), ist nun während seiner Reise in den Kongo vergangene Woche ein Strafbefehl über 6.000 (!) Euro des Amtsgerichts München eingetroffen.

Anbei zwei Presseartikel im Schwäbischen Tagblatt und der Jungen Welt, die alles Wesentliche beinhalten:

Pflüger soll 6000 Euro zahlen

Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, 14.11.2006

von Renate Angstmann-Koch

Etwas schlucken musste Tobias Pflüger schon, als er jetzt den Strafbefehl des Amtsgerichts München in Händen hielt. 6000 Euro, 40 Tagessätze zu je 150 Euro, sind auch für einen Europaabgeordneten kein Pappenstiel – zumal für eine Beleidigung, die er abstreitet.

„Arschloch“ und „Arschkopf“ soll Pflüger bei einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 12. Februar 2005 zwei Polizisten aus Wuppertal entgegen geschleudert haben, die Teil einer Kette waren. „Dies konnte von einer Vielzahl umstehender Personen gehört werden“, heißt es in dem Strafbefehl. Ein dritter Polizeibeamter will die beleidigenden Worte mitgekriegt haben und sie bezeugen.

Interessanter findet Pflüger in dem Schreiben zwei andere Aspekte. Zum einen ist keine Rede mehr davon, dass er sich nicht als Europaabgeordneter ausgewiesen habe, als er damals bei der Sicherheitskonferenz nach den Details der Festnahme eines Demonstranten fragte.

Zum anderen wirft ihm die Staatsanwaltschaft auch nicht mehr Körperverletzung, sondern nur noch „versuchte Körperverletzung“ eines Polizisten vor. Von der Verfolgung werde jedoch abgesehen, „weil die zu erwartende Strafe angesichts der in diesem Verfahren verfolgten Taten nicht erheblich ins Gewicht fiele“, heißt es weiter.

Es bleibt also bei der angeblichen Beleidigung. Dabei hatte das Europäische Parlament im Mai wohl nur deshalb die Immunität des Abgeordneten der Linken aufgehoben, weil er der Körperverletzung beschuldigt wurde. Auch der Vorwurf der Beleidigung werde vor Gericht zusammenbrechen, ist der 41-jährige Tübinger überzeugt. Seine Anwältin hat gegen den Strafbefehl postwendend Einspruch eingelegt.

http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/2931810/

„Arschkopf“ wird teuer

Pressebericht in: Junge Welt, 16.November 2006

Der Europaabgeordnete Tobias Pflüger bekam einen Strafbefehl wegen Beleidigung von Polizisten. Er soll 6000 Euro bezahlen

von Nick Brauns

Wegen angeblicher Beleidigung zweier Polizeibeamter soll der Europaabgeordnete Tobias Pflüger 6000 Euro Strafe zahlen. Bei den Protesten gegen die NATO-Sicherheitskonferenz Anfang Februar in München hatte der parteilose Politiker Zugang zu einem aus seiner Sicht willkürlich festgenommenen Demonstranten gefordert. Nachdem ihn die Beamten nicht durch die Absperrung gelassen hätten, habe Pflüger zwei Beamte „Arschloch“ und „Arschkopf“ genannt, heißt es in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Strafbefehl des Amtsgerichts München. Das seien „zwei tateinheitliche Fälle der Beleidigung“, für die Pflüger 40 Tagessätze zu jeweils 150 Euro zahlen müsse. Innerhalb von zwei Wochen kann Pflüger Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

Ursprünglich hatten Polizei und Staatsanwaltschaft noch behauptet, Pflüger habe sich nicht ausgewiesen. Diesen Vorwurf ließ die Staatsanwaltschaft nun völlig fallen. Pflüger gab an, damals selbstverständlich seinen Parlamentarierausweis gezeigt zu haben. Auch vom anfangs zentralen Vorwurf der „Körperverletzung“ rückt die Staatsanwaltschaft offensichtlich ab. Von einer Verfolgung würde abgesehen, da die hierfür zu erwartende Strafe nicht wesentlich ins Gewicht fiele, so Richter Dingerdissen. „Ich weiß von einer Reihe von Kollegen, daß die Zustimmung zur Aufhebung der Immunität nicht unwesentlich vom Vorwurf der Körperverletzung beeinflußt wurde“, meinte Pflüger gegenüber junge Welt. „Insofern bleibt die Frage, ob die Staatsanwaltschaft München hier nicht Falsches vorgetäuscht hat, um ihr Ziel zu erreichen.“ Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München war Pflügers Immunität als Abgeordneter des Europaparlaments von einer Mehrheit der EU-Abgeordneten am 18. Mai 2006 aufgehoben worden.

Für Polizei und Justiz in München ist der engagierte Antimilitarist Pflüger ein rotes Tuch. Bereits während der Sicherheitskonferenz 2003 war Pflüger eine Nacht lang inhaftiert worden, weil er in einer Rede Bundeswehrsoldaten zur Desertion im Falle einer Beteiligung am völkerrechtswidrigen Irak-Krieg aufgerufen hatte. Im folgenden Jahr nahm die Polizei Pflüger erneut fest und verletzte ihn dabei am Hals.

http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/2941037/

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