Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2006/048 - in: AUSDRUCK (Juni 2006)

(Un)Freiheit durch Sicherheit: Der schwarz-rote Koalitionsvertrag

Kevin Gurka (12.06.2006)

https://www.imi-online.de/download/KG-Schwarrot.pdf

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist ein rhetorisches „Meisterwerk“, das es versteht, die BürgerInnen zur Bildung von Trugschlüssen zu verleiten. Dabei sollte es die ei-gentliche Aufgabe eines solchen Vertrages sein, Probleme wie Armut, Arbeitslosigkeit, Dis-kriminierung, Hunger und Kriege zu verhindern und zu beseitigen. Die von den drei Parteien vorgelegte Ausarbeitung dient aber vielmehr dazu, der Regierung beinahe unbegrenzten Spielraum in ihrem innenpolitischen Handeln einzuräumen. Als zentrale Merkmale des Koali-tionsvertrags stechen hierbei unter Punkt VIII die Begriffe Freiheit und Sicherheit hervor, mit deren Verknüpfung suggeriert wird, dass das eine ohne das andere nicht möglich sei. Der fol-gende Beitrag setzt sich kritisch mit den Ausführungen über Freiheit und Sicherheit auseinan-der und versucht, die dadurch entstehenden Trugschlüsse offen zu legen.

Innenpolitik: Deutschland – ein sicheres und daher (un)freies Land

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Si-cherheit seiner Bürger zu schützen.“ Diese Prämisse ist dahingehend nicht falsch, da es tat-sächlich Aufgabe des Staates ist sowohl für die Freiheit seiner Bürger, als auch für ihre Si-cherheit zu sorgen. Wichtig ist hierbei aber, dass der Staat auch in der Verantwortung steht, die Sicherheit der Menschen vor willkürlichen staatlichen Übergriffen zu gewährleisten und somit Freiheit zu garantieren. Genau dieser Aspekt wird aber durch die Zielsetzung im Koali-tionsvertrag ausgeblendet und faktisch aufgehoben. Er verleitet zu einem Trugschluss, in dem er behauptet, dass Freiheit ohne Sicherheit nicht denkbar sei und dass beide Werte immer wieder neu – je nach den sich ändernden äußeren Bedingungen – ins Gleichgewicht zueinander gebracht werden müssten. Hiermit erteilt man sich einen Freibrief die Sicherheitsgesetze so anzupassen, dass von der so gerne postulierten Freiheit nicht mehr viel übrig bleibt, außer natürlich der Freiheit, Sicherheitsgesetze – je nach Art der Bedrohung – willkürlich zu erlas-sen.

Dabei ist es immer wieder ein beliebtes Mittel, auf das Gespenst des „islamistischen Terrors“ und der damit verbundenen Gefahr vor Anschlägen hinzuweisen und somit wesentliche Ele-mente der Freiheit auszuhebeln. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Möglichkeit solcher Anschläge kann jedoch keineswegs ausgeschlossen werden. Deshalb bleibt die Bekämpfung des Terrorismus eine sehr wesentliche Aufgabe aller deutschen Sicherheitsbehörden. Die Si-cherheitsbehörden in Deutschland sind gut aufgestellt. Wir werden jedoch die im Grundsatz bewährte Sicherheitsarchitektur wo es nötig ist weiterentwickeln und überprüfen, inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terroris-mus und der Kriminalität entgegenstehen.“ Das heißt im Klartext, dass eben diese Sicherheit – die, wie suggeriert wird, zum Erhalt der Freiheit unabdingbar sei – Freiheit der Bürger vor staatlichen Repressionen per se ausschließt. Weitere Schritte die eine Einschränkung der Frei-heit für die Menschen in diesem Staat zur Folge haben, werden in den folgenden Aussagen deutlich: „Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen die rechtlichen Befugnisse für eine effektive gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus haben. Wir wollen auf der Basis der Vorarbeiten der Innenministerkonferenz schnellstmöglich eine Antiterrordatei schaffen.“ Und: „Eine moderne Sicherheitsarchitektur muss moderne Informationstechnik unter Wah-rung des Datenschutzes [der aber je nach Lage zugunsten der Verbrechensbekämpfung einge-schränkt werden kann] konsequent einbeziehen. Daher wollen wir biometrische Verfahren verstärkt einsetzen (Pässe, Personalausweise, Visa, Aufenthaltstitel) und dazu das Pass- und Personalausweisgesetz novellieren. Wir werden unsere lebenswichtigen Informationsinfra-strukturen schützen und dazu den Nationalen Plan zum Schutz der Infrastrukturen umsetzen.“ Weiter heißt es: „Die DNA-Analyse hat sich als hervorragendes Mittel zur Strafverfolgung und zur Verbrechensaufklärung bewährt. Mit der Gesetzesänderung zum 1. November 2005 wurden die Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren erweitert. Dieses Gesetz wird nach zwei Jahren evaluiert werden. Im Rahmen dessen wird zu prüfen sein, ob die DNA-Analyse aus kriminalpolitischen Gründen ausgeweitet werden muss.“ Somit wird klar, dass mit der Einführung einer Antiterrordatei, biometrischer Verfahren und der Erweite-rung der Anwendung einer DNA-Analyse der Begriff Freiheit nur noch als Farce zu verstehen ist, wenn sie jeglichen Sicherheitsbemühungen weichen muss. Aussagen wie „Freiheit ist oh-ne Sicherheit nicht denkbar“ erscheinen im Zuge solcher Vorhaben nur noch wenig Gültigkeit aufzuweisen, abgesehen davon, dass die Begriffe Sicherheit und Freiheit schon selbst in ei-nem antagonistischen Verhältnis zueinander stehen.

Die Trennung von Polizei und Militär

Die Trennung polizeilicher und militärischer Aufgaben, deren Aufhebung Innenminister Schäuble im Innland lieber heute als morgen, spätestens aber zur WM sehen möchte, scheint für die Große Koalition immer noch ein Ärgernis darzustellen, welches sie nun allzu gerne aus dem Weg geräumt sehen würde. Hilfreich ist auch hier wieder das Schreckensgespenst des internationalen Terrorismus. „Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terro-rismus greifen äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Wir werden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Initiative für ein Seesicherheitsgesetz ergreifen.“

Im Zuge solch vehementer Grundgesetzesänderungsversuche rücken Aussagen wie: „Das Bundeskriminalamt soll zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Präven-tivbefugnisse erhalten“, gerne in den Hintergrund, verlieren aber dennoch nicht an Bedeutung. Solche Präventivbefugnisse dienen nicht der Freiheit der in diesem Staat lebenden Menschen und schon gar nicht ihrer Sicherheit, sondern sie vermindern ihre Freiheit, indem sie die Unsi-cherheit vergrößern, staatlicher Willkür ausgeliefert zu sein. Die Frage lautet daher, Freiheit für wen und Sicherheit vor was. Die Überschrift des Koalitionsvertrages „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit“ erscheint somit als grob irreführend und sollte daher lauten: Gemeinsam gegen die Menschen in Deutschland. Mutig, aber bloß nicht menschlich.

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