IMI-Standpunkit 2005/058

Rot-grüne Kriegsunterstützung nun höchstrichterlich bestätigt

Bundesverwaltungsgericht: Deutschland nahm rechtswidrig am Irak-Krieg teil

von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 10. September 2005

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Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung zum Freispruch eines wegen Gehorsamsverweigerung angeklagten Soldaten erklärt, verletzt die Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung der US-geführten alliierten Streitkräfte im Krieg gegen den Irak seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Laut Urteilsbegründung sehen „weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut [und] das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (…) eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen.“

Mit der aktuellen Urteilsbegründung wird meine jahrelang vorgetragene prinzipielle Ablehnung des Krieges gegen den Irak und der deutschen Unterstützung bestätigt: Trotz des vordergründigen Ausscherens Deutschlands aus der Koalition der Willigen, bestand ich immer darauf, dass sehr wohl eine aktive bundesdeutsche Beteiligung an diesem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak stattfindet. Das dies nun drei Jahre später ausgerechnet höchstrichterlich bestätig wird, ist letztlich nur logisch.

Das BVerwG gibt nun in seiner Begründung die gleichen Punkte deutscher Kriegsunterstützung zu bedenken, die auch damals in der Analyse der Informationsstelle Militarisierung (IMI) genannt wurden: Die Erfüllung der an die USA und Großbritannien gemachten Zusagen, „für den Luftraum über dem deutschen Hoheitsgebiet ‚Überflugrechte‘ zu gewähren, ihre in Deutschland gelegenen ‚Einrichtungen‘ zu nutzen und für den ‚Schutz dieser Einrichtungen‘ in einem näher festgelegten Umfang zu sorgen; außerdem hat sie dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen zur ‚Überwachung des türkischen Luftraums‘ zugestimmt. Die IMI Analyse 2002/051 mit dem Titel: „Wir glauben Euch noch nicht“ https://www.imi-online.de/2002.php3?id=159 wandte sich genau gegen jene strittigen Aspekte deutscher Kriegsbeteiligung: „Keine finanzielle Unterstützung, Kein Zurverfügungstellen von Bundeswehr-Truppen für den geplanten Krieg, Keine Truppenunterstützung, Keine Zurverfügungstellung der militärischen Infrastruktur in Deutschland (das schließt nicht nur die deutschen sondern auch die us-amerikanischen Basen wie Spangdahlem, Ramstein, Frankfurt Airport u.a. mit ein) und Veto innerhalb der NATO gegen die Unterstützung eines Irakkrieges.“

Nun wurde also gerichtlich bestätigt, dass diese Handlungen gesetzwidrig waren, wie ein Kommentar des Spiegel zum Urteil feststellt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat gravierende völkerrechtliche Bedenken gegen die Nutzung Deutschlands als Transport-Drehscheibe für die Koalitions-Truppen im Irak. Die Bundesregierung habe sich nicht neutral verhalten.“

Ab 24. Januar 2003 hatte die rot-grüne Bundesregierung auf Bitten der USA bis zu 4.200 Bundeswehrangehörige allein zur Bewachung der US-Basen abgestellt. Bis Dezember 2005 soll dieser Einsatz noch andauern. Zur Zeit sind noch rund 500 deutsche Soldaten im Einsatz. Nun ist es also auch einmal gerichtlich bestätigt worden, dass es hierbei einzig und allein um eine freiwillige und dazu grundgesetzwidrigen Unterstützung und Entlastung für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak ging.