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IMI-Analyse 2005/017

Das sicherheitspolitische Programm von CDU/CSU

Vorankündigungen zur Außen- und Militärpolitik der CDU/CSU nach der Bundestagswahl 2005

Michael Haid (14.07.2005)

https://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse-2005-17MH-CDU.pdf

Nachdem die SPD die Landtagswahl in NRW am 22. Mai 2005 verloren hat, kündigte am selben Abend SPD-Parteivorsitzender Franz Müntefering auf Geheiß des Bundeskanzlers Gerhard Schröder an, dass die Regierung für den kommenden Herbst Bundestagswahlen anstrebe. Alle Umfragen sehen derzeit eine Regierungsübernahme durch die CDU/CSU Mitte September als höchst wahrscheinlich an.
Das schleunigst aus der Taufe gehobene außenpolitische Konzept der Union schließt sich nahtlos an die bisherige Politik Schröders an. Es ist vom Willen geprägt, mit ökonomischer Potenz und militärischen Mitteln, einen machtpolitischen Aufstieg Deutschlands zu generieren. Dies ist nicht verwunderlich, da die Militarisierung der deutschen Außenpolitik von der Regierung Kohl begonnen wurde. Zwar erfuhr sie ihre drastische Steigerung durch die rot-grüne Koalition, diese Intensivierung wurde aber von der CDU in einem „parteiübergreifenden Konsens“ innerhalb wie außerhalb des Parlaments stets gestützt.(1)
Vor der Bekanntgabe von Neuwahlen waren die außenpolitischen Positionen der Konservativen kaum erkennbar. Zumindest war ein gemeinsames außenpolitisches Konzept nicht existent, sondern mehrere, unterschiedliche Vorstellungen von einzelnen CDU-Außenpolitikern geisterten durch die Medienlandschaft. Auch das am 11. Juli 2005 präsentierte Regierungsprogramm bringt zum Thema Außen- und Sicherheitspolitik kein Licht ins Dunkel.(2)
Das Programm, welches unter dem Vorsitz des außenpolitischen Sprechers der Union Friedbert Pflüger von der Arbeitsgemeinschaft (AG) Außenpolitik der Bundestagsfraktion in einer Klausurtagung im September 2004 in Münster entworfen wurde, scheint sich durchzusetzen.(3) Die CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidatin Angela Merkel referierte in ihrer Rede auf der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2005 ihre außen- und sicherheitspolitische Prioritätensetzungen in weitgehender Übereinstimmung mit dem Papier Pflügers.(4)
Die Ankündigung von Neuwahlen überraschte den innerparteilich stattfindenden Prozess der Konzeption außenpolitischer Positionen. Der CDU-Bundesvorstand hatte am 21. Februar 2005 eine „Kommission zur inneren und äußeren Sicherheit“ unter Vorsitz des stellvertretenden Parteivorsitzenden Wolfgang Schäuble zur Ausarbeitung eines umfassenden Berichts zur Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt. Über die Inhalte des Berichts sollte erst auf dem Parteitag am 5./6. Dezember 2005 in Karlsruhe abgestimmt und dann das endgültige außenpolitische Grundsatzprogramm formulieren werden.(5)

Neoliberalismus und Militarismus: die zwei Voraussetzungen für Deutschlands machtpolitischen Aufstieg

Im Kern beinhaltet die Rede Merkels vier Bereiche, in denen der Schwerpunkt des künftigen Regierungshandelns liegen wird. Als erstes (Basis-) Ziel wird die Schaffung eines ökonomisch starken Deutschlands genannt und von Merkel folgendermaßen begründet: „Die Wahrheit ist einfach: Wer starkes Wachstum in Europa aufweist, kann erstrangigen Einfluss geltend machen. Deutschlands und Europas Wirtschaftskraft sind auf das engste verknüpft. (…) Die Fähigkeit, deutsche Interessen durchzusetzen, auch militärische Kapazitäten aufzubauen, hängt ganz wesentlich von unserer Wirtschaftskraft ab. Deshalb muss deutsche Politik den Prozess der wirtschaftlichen Reformen entschieden fortsetzen, weil daraus auch die Kraft für außen- und sicherheitspolitischen Gestaltungsraum erwächst.“(6)
Diese Zeilen sind zentral für das Verständnis der zukünftigen Politik Merkels. Sie führt als Grund ihrer geplanten neoliberalen Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der immanenten Verarmung und Perspektivlosigkeit ganzer Bevölkerungsschichten als Vorbedingung für die Steigerung der ökonomischen Potenz Deutschlands an. Befreit von dem „Kostenfaktor“ Mensch diene dann die Wirtschaftskraft Deutschlands als Mittel um europa- und weltweit die deutschen Interessen durchsetzen zu können. Die seit Jahren laufende neoliberale Neuordnung der sozioökonomischen Strukturen der Gesellschaft und ihre fatalen sozialen Auswirkungen stehen in der Auffassung der CDU-Führung in einem direkten Verhältnis zum machtpolitischen Aufstieg und zur Interessendurchsetzung Deutschlands.

Die militarisierte Europäische Union und ihre Beziehungen zur Türkei

Das zweite Ziel des CDU-Programms ist eine „handlungsfähige“, sprich militarisierte und mit weltweiter politischer Akteursqualität versehene EU.(7) Diese gewährleiste der Verfassungsvertrag, weshalb dieser gegen jeglichen Widerstand zu ratifizieren sei oder, im Falle der Unmöglichkeit, seien zumindest die außen- und militärpolitischen Bereiche separat zu verabschieden. Mit dieser Auffassung befindet sich die Union im Einklang mit Schröder und Fischer, jedoch nicht in der Frage der Aufnahme der Türkei in die EU.
Die Bundesregierung befürwortet die Vollmitgliedschaft der Türkei einerseits aus geostrategischen Gründen der Sicherung der Energieversorgungswege, andererseits stellt die Türkei mit ihrem Militärpotential eine „Stabilisierungsgröße“ in der Nahostregion dar.(8) Die CDU möchte diese Vorteile zwar für die EU durch die so genannte privilegierte Partnerschaft der Türkei mit der Union sichern, aber keinesfalls eine Aufnahme dieses Staates in die EU zulassen. Seine Begründung findet diese Ansicht in der Auffassung, die Union verliere sonst ihre Handlungsfähigkeit.(9) Präziser formuliert büßt nicht die EU an Handlungsfähigkeit ein, sondern Deutschland.
Die Bundesregierung hatte erst bei den Verhandlungen zum Verfassungsvertrag durchgesetzt, dass die Stimmengewichtung im Europäischen Rat, also die zentrale Instanz der Machtverteilung in der EU, nach der Bevölkerungsgröße bestimmt wird. Deutschland als mit Abstand bevölkerungsreichstem Staat wird deshalb eine herausragende machtpolitische Position in der EU zugewiesen. Für viele Experten einer der allerwichtigsten Gründe für das vehemente deutsche Engagement im EU-Integrationsprozess und bei der Generierung des Verfassungsvertrags.
Ein Vollmitglied Türkei mit heute schon knapp 70 Millionen EinwohnerInnen wird Deutschlands Bevölkerungsgröße in absehbarer Zeit überflügeln. Dies würde Deutschlands eben erst erkämpfte machtpolitische Stellung in der EU in Frage stellen und langfristig relativieren. Der Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises Außenpolitik und Verteidigung Gerd Müller führte im Bundestag folgendes aus: „Bei einem Beitritt wird die Türkei mit 80 Mio. Einwohnern als dann größter Mitgliedstaat in der Europäischen Union mehr als 15 % der Unionsbevölkerung stellen. Die Türkei hätte gem. dem neuen Verfassungsvertrag Anspruch auf 96 Abgeordnete im Europäischen Parlament, würde im Ministerrat mit ihrem Bevölkerungsanteil von 15 % zum zentralen Akteur am Ratstisch. Die politischen Gewichte in den EU-Institutionen würden sich im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten signifikant verschieben. (…) Die EU verliert ihre Identität und Handlungsfähigkeit.“(10) Deshalb unterlegt die CDU ihre Ablehnung der türkischen EU-Mitgliedschaft mit der heuchlerischen Thematisierung der Menschenrechtssituation in der Türkei, sowie mit einer rassistisch geprägten Abgrenzungsrhetorik- und Überzeugungen einer angeblichen christlich- europäischen Identitäts- und Wertegemeinschaft gegenüber der türkischen Kultur.

Die angestrebte Revision der transatlantischen Machtverhältnisse und der Testfall Iran

Merkel nennt als dritten Bereich ihrer außenpolitischen Vorstellungen eine Neuordnung der transatlantischen Beziehungen, wofür es nach ihrer Meinung zwei Voraussetzungen gibt: erstens dürfe die EU sich nicht als Gegengewicht zu den USA verstehen oder glauben, dass eine Gegenposition die europäische Identität stärke. Zweitens müsse im Gegenzug die USA eine starke, handlungsfähige EU befürworten und als gleichberechtigten Partner in Sicherheitsfragen anerkennen.(11)
Der Bundeskanzler wie seine Herausforderin streben eine militarisierte EU an, in der Deutschland als Mitführungsmacht die globalen Akteurshandlungen der Union an der Seite der USA bestimmen können. Darin lässt sich der Grund für die von beiden befürwortete Umstrukturierung der Bundeswehr in eine globale Interventionsarmee sowie deren Aufrüstung zur Kriegsführungsfähigkeit finden. In der Auswahl des Handlungsrahmens, EU oder NATO, in denen sich ihre primäre politische Schwerpunktsetzung vollziehen soll, könnten sich ihre Positionen jedoch signifikant unterscheiden.
In der Gedankenwelt der Unionspolitiker könnte sich der bisherige außenpolitische Imperativ, die bedingungslose Westbindung früherer konservativer Regierungen, nach und nach verabschieden. Während der Bundeskanzler eine eigenständige, zu autonomen Militäreinsätzen fähige, in sicherheitspolitischen Fragen möglichst von der USA unabhängige EU favorisiert und damit hofft, die Union werde als globaler Akteur von der USA akzeptiert (die EU/Kerneuropa- Variante), ist Merkel sich noch nicht endgültig schlüssig, wo sie Deutschland zwischen EU(-Variante) und NATO (-Variante) positionieren soll. Beispielsweise möchte einer ihrer Außenpolitikexperten, Karl Lamers, der zusammen mit Wolfgang Schäuble 1994 das Kerneuropa- Konzept entwarf, die Idee eines Kerneuropa und einer autonom agierenden europäischen Armee in Anlehnung an die EU-Variante fortentwickeln.(12)
Jedoch sprechen die aktuellen Äußerungen der Kanzlerkandidatin für eine Präferenz zugunsten einer militarisierten EU als gleichberechtigte Partnerin neben der USA im Rahmen der NATO (also die NATO/USA-Variante). Im Kern liegen die Differenzen darin verborgen, dass die Bundesregierung die Aufstellung eines autonomen EU-Hauptquartiers zur nötigenfalls von der USA unabhängigen Kriegsführung verfolgt, Merkel hingegen bei den Berlin-Plus-Vereinbarungen vorerst verbleiben möchte. Diese, die EU gegenüber der NATO/USA unterordnenden Vereinbarungen regeln, dass die EU nur militärisch unter Rückgriff auf NATO-Kapazitäten handeln darf, wenn die USA sich dazu entschließen sollte, nicht selbst aktiv zu werden.
Jedoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Mittel zur unabhängigen Kriegsführung der EU bereits im Aufbau begriffen sind (ab dem 1. Januar 2006 soll der Kern des EU-Hauptquartiers zur Planung und Führung von autonomen EU-Kampfeinsätzen zu ersten kleinen Missionen befähigt sein) und die US-Regierung im Jugoslawienkrieg 1999, im Afghanistankrieg seit 2001 und besonders im Irakkrieg seit März 2003 keine Einmischung seitens der EU bzw. ihrer drei Führungsmächte Deutschland, Frankreich und Großbritannien duldeten.
Auf den Prüfstand wird das konservative Politikvorhaben der Machtteilhabe mit der US-Regierung im Weltordnungsgeschehen beim Thema Iran gestellt werden. Die Iranpolitik wurde von Friedbert Pflüger als „nächster gravierender Testfall“(13) für die transatlantischen Beziehungen bezeichnet. Die derzeitig von Angela Merkel bevorzugte NATO-Variante könnte bei einer Nichtkooperation seitens der USA in der Iranpolitik zu einer Präferenzverschiebung zur EU/Kerneuropa-Variante, wie sie von Schröder betrieben wird, führen.
Unplausibel ist dieser Gedankengang nicht. Die USA sehen sich nur von dem Widerstand in Irak davor abgehalten, auch den Iran mit einer Invasion zu überziehen. Sollte eine Situation entstehen, in der die EU-Staaten und die USA gegensätzliche Positionen bezüglich des Umgangs mit dem Iran einnehmen, entstünde eine „Bruchstelle in der Allianz.“(14)
Die jetzigen Außen- und Militärpolitikexperten der Union wurden unter der Regierung Kohl politisch sozialisiert. Damals bot die USA im Rahmen des transatlantischen Bündnisses die einzige Sicherheitsperspektive an. Dies änderte sich in den vergangenen Jahren. Angesichts heutiger möglicher Interessensgegensätze mit den USA, der seit dem Irakkrieg eher negativen öffentlichen Wahrnehmung der US-Außenpolitik und die sich ausgestaltende sicherheitspolitische Alternative Europäische Union könnte es zu einer grundlegenden Neupositionierung der konservativen außenpolitischen Elite kommen.(15)

Die Neuordnung der globalen Machtinstitution des UN-Sicherheitsrats

Das letzte Ziel des CDU-Programms liegt in der Herstellung der Handlungsfähigkeit der UNO.(16) Darunter wird einerseits die Erweiterung des UN-Sicherheitsrats um neue Mitgliedstaaten und andererseits eine Veränderung des Völkerrechts gesehen. Hinter der Unterstützung der Erweiterung des Sicherheitsrats handelt es um das Ziel der Bundesregierung, Deutschland einen ständigen Sitz mit Vetorecht zu verschaffen. Damit wäre Deutschland als eine der Führungsmächte der Welt institutionell verankert. Es könnte eigene politische Vorstellungen und Initiativen auf die Agenda des Sicherheitsrats setzen, wodurch die Chance maßgeblich erhöht würde, seine Interessen global, auch militärisch, durchzusetzen. Ferner wäre die Wahrscheinlichkeit höher die Legitimation der UN für Deutschlands Handeln zu erwerben und der eigenen Überzeugung entgegenstehende Vorschläge anderer Staaten zu verhindern.
Angestoßen wurde diese Idee von der Regierung Kohl. Schröder intensivierte die Bemühungen um einen Sitz, indem er die Bundeswehr zum drittgrößten, vor dem Irakkrieg zum zweitgrößten, Truppensteller für militärische Interventionen weltweit machte und damit den deutschen Anspruch auf einen ständigen Sitz unterstrich. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen lässt keinen eindeutigen Schluss zu, ob die Vertreter der Bundesregierung Erfolg haben werden. Dies lässt sich frühestens am 14.-16. September 2005 sagen, wenn die Staats- und Regierungschefs der UN-Mitgliedstaaten in New York zusammenreffen, um über den Stand der Dinge zu beraten.
Ganz wesentlich bei der UN-Reform ist nicht nur die Sicherheitsratsfrage, sondern auch die so genannte Reform des Völkerrechts, wobei eher von einer Selbstzerstörung des Völkerrechts die Rede sein sollte.(17) Im März 2005 hatte der UN-Generalsekretär Kofi Annan seinen Reformbericht der Vereinten Nationen auf der Grundlage des Berichts der „Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Sicherheit und Wandel“(18) vom 1. Dezember 2004 vorgestellt. In diesem Bericht spricht er sich für die Übernahme der amerikanischen Präventivkriegsdoktrin ins Völkerrecht aus und setzt sich für eine „Verantwortung zum Schutz“ („responsibility to protect“) der internationalen Gemeinschaft bei Menschenrechtsverletzungen ein.(19)
Präventivkriege und deren Legitimation durch die angebliche Verhinderung so genannter humanitärer Katastrophen sind die zwei wichtigsten Säulen, auf denen dieses neue, gerade im Stadium der Etablierung befindliche, Konzept der UN beruht. Dieses Konzept soll die UN wieder als Akteursplattform ins Weltgeschehen zurückbringen. Im Gegenzug wird den westlichen Mächte das Recht verliehen, in Regionen außerhalb ihrer Wohlstandszonen nach eigener Interessenlage militärisch zu intervenieren.
Dieses, für die Menschen in den Armutsregionen der Erde fatale Konzept schrieb sich auch die CDU-Führung auf den Plan. Angela Merkel befürwortete in ihrer Rede vor der Münchner Sicherheitskonferenz ebenfalls die Aufnahme von präventiven Interventionen, sowie von einer Schutzpflicht bei schweren Menschenrechtsverletzungen in Form eines Interventionsrechts Dritter, in das Völkerrecht.(20) Mit dieser Auffassung trägt sie dafür die Mitverantwortung, dass für die Staaten Nordamerikas und der Europäischen Union Tür und Tor für einen hemmungslosen militärischen Interventionismus in Regionen Afrikas und Asiens geöffnet werden. Heuchlerischerweise müssen dabei Menschenrechtsverletzungen als Legitimation herhalten, wo doch Verteidigungsminister Peter Struck in einer Rede öffentlich bekannt gab, dass Interventionen gerade nicht aufgrund von moralischen Erwägungen, sonder nur zur Durchsetzung von deutschen und europäischen Interessen begonnen würden.(21)
Eine zweifelhafte Aufmerksamkeit aufgrund des Rohstoffreichtums, insbesondere der neu entdeckten Erdöl- und Gasvorkommen, erfuhr in letzter Zeit Afrika. Die konservative Umsetzung des UN-Konzepts legte Friedbert Pflüger in einem Artikel in der CDU nahen Fachpublikation „Die politische Meinung“ mit dem Titel „Deutschlands Interessen in Afrika. Entwicklungspolitische Herausforderungen“ dar. „Wir haben ein Interesse an sicheren und wachsenden Wirtschaftsbeziehungen, die zu einer vernünftigen und fairen Nutzung der afrikanischen Rohstoffressourcen beitragen können. (…) Weil Europa nach OECD-Angaben zunehmend Energie aus anderen Regionen importieren muss, müssen wir den afrikanischen Ölreichtum als Potential zur Diversifizierung unserer Bezugsquellen mehr Aufmerksamkeit schenken. Im Augenblick ist unsere Versorgung auf die energiestrategische Ellipse um das Kaspische Meer konzentriert. Anders als wir haben die USA die Bedeutung des afrikanischen Öls bereits erkannt und werden 2015 ein Viertel ihrer Öleinfuhren aus Westafrika bestreiten.“(22)
Sollte die Ausbeutung afrikanischer Rohstoffe in den betreffenden Ländern in Frage gestellt werden, sei es „nicht auszuschließen, dass im äußersten Fall, nach sorgfältiger Abwägung deutscher Interessen und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen, zusammen mit anderen EU-Staaten ein militärischer Einsatz notwendig werden könnte.“(23) Die Infragestellung könnte von bitterer Armut ausgelösten sozialen Konflikten und schwelenden Kriegen und dadurch verursachten Flüchtlingsbewegungen, herrühren. Auslöser von Interventionen könnten aber auch Regierungen sein, die die Kooperation zum Abbau ihrer Rohstoffe und ökonomische Vorschläge der Industriestaaten, ablehnen, sowie die Existenz von bewaffneten Gruppen, die als Terroristen eingestuft werden und andere „Störungen“ mehr, gegen die alle eine andere als die militärische Herangehensweise wünschenswert und Erfolg versprechender wäre.

Die Bundeswehr im Innern

Das beschriebene CDU-Programm hat nicht nur Auswirkungen im außenpolitischen, sondern genauso im innenpolitischen Bereich. Besonderen Wert legt die Union auf den so genannten Heimatschutz als Teil ihrer hier vorgestellten „Gesamtstrategie Sicherheit“.(24) Dieser umfasst, in Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden und in Bezugnahme auf das neu geschaffene Überwachungsministerium („Department of Homeland Security“) des US-Präsidenten Bush, die Sicherung von wirtschaftlicher und ziviler Infrastruktur durch die Bundeswehr. Das Konzept beinhaltet die militärische Überwachung des Luft-bzw. Seeraums inklusive des darin befindlichen zivilen Verkehrs („Air bzw. Sea Policing“), auch durch die präventive Vernichtung von vermeintlich die Infrastruktur bedrohenden Flugzeugen bzw. Schiffen.
Da sich die Grenze von äußerer und innerer Sicherheit auflöse und die Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus in den vergangenen Jahren extrem gestiegen sei,(25) erarbeitete die Arbeitsgemeinschaft (AG) Verteidigungspolitik der CDU/CSU- Fraktion unter ihrem Vorsitzenden Christian Schmidt nach den Anschlägen in Madrid im März 2004 mit der AG Innenpolitik das Grundsatzpapier „Landesverteidigung und Heimatschutz als Teil des Gesamtkonzepts Sicherheit“.(26) In diesem Papier wird, neben dem Umbau der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee für das Ausland, explizit als zweite Hauptaufgabe der Streitkräfte, der Einsatz der Armee im Innern postuliert.
Die rot-grüne Regierung hatte beim Thema Aufbrechen des Tabus Militäreinsatz im Innern bereits Vorarbeit geleistet. SoldatInnen der Bundeswehr bewachen die militärischen Liegenschaften der US-Armee in Deutschland und leisten dadurch Hilfe bei der Durchführung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der USA im Irak. Im Januar diesen Jahres wurde das so genannte Luftsicherheitsgesetz(27) der Schröder- Regierung im Bundestag verabschiedet, das im Wege der Amtshilfe (der Missbrauch der Amtshilfelegitimation war nötig, sonst wäre eine politisch nicht opportune Grundgesetzänderung unumgänglich gewesen) bei Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen, den Abschuss von Zivilflugzeugen auf Befehl des Verteidigungsministers erlaubt.
Ein Abschussbefehl ist hingegen nach der Auffassung von Verfassungsjuristen mit dem Grundrecht auf Leben und der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde (Art. 2 Abs. 2 und Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar, denn diese Grundrechte verbieten eine Abwägung „Leben gegen Leben“. Das Luftsicherheitsgesetz stützt den Luftwaffeneinsatz auf die Verfassungsnorm der Katastrophenhilfe, die den Einsatz der Bundeswehr bei besonders schweren Unglücksfällen auch innerhalb Deutschlands zulässt (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG). Jedoch wird auch hier bezweifelt, dass es sich bei den Grundgesetzbestimmungen zum Luftwaffeneinsatz im Rahmen der Katastrophenhilfe tatsächlich um einen Fall der Amtshilfe handelt.(28)
War die Legitimierungsweise der Bundesregierung zum Luftsicherheitsgesetz rechtlich zumindest äußerst fragwürdig, eher verfassungswidrig, so steht für das konservative Vorhaben des Heimatschutzkonzeptes fest, dass das Grundgesetz die darin vorgesehenen Einsätze der Bundeswehr kategorisch ausschließt.
Anders als die Sicherung militärischer Objekte ist der Schutz ziviler Objekte eine originäre Aufgabe der Polizei und gehört grundsätzlich nicht zum so genannten Verteidigungsauftrag der Bundeswehr. Außer zur Verteidigung (so steht es zumindest noch im Grundgesetz) dürfen die Streitkräfte aber nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt (Art. 87a Abs. 2 GG). Ein Einsatz im Innern ist zum Schutz ziviler Objekte nur im Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 87a Abs. 3 GG) und im Fall eines inneren Notstandes (Art. 87a Abs. 4 GG) ausdrücklich zugelassen. Die Sicherung ziviler Objekte ist eine Ausübung hoheitlicher Befugnisse und damit ein Einsatz, der nicht im Wege der Amtshilfe (wie noch beim Luftsicherheitsgesetz vorgegeben) nach Art. 35 Abs. 1 des Grundgesetzes geleistet werden kann.(29) Deshalb strebt die CDU/CSU-Fraktion eine Grundgesetzänderung an, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland in Zukunft rechtlich legal durchführen zu können.
Grundsätzlich ist die Bundeswehr ungeeignet für die Abwehr von Terrorakten im Innern. Dafür sind die Zivil-und Polizeibehörden ausgebildet, ausgerüstet und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet. Auch erscheint die Möglichkeit eines Abschusses von gekaperten Flugzeugen wirkungslos, denn eine entführte Maschine vom Frankfurter Flughafen ist schneller ins Frankfurter Bankenviertel gesteuert, als ein Abfangjäger in der Luft wäre.(30)
Eine Realisierung des Heimatschutzkonzeptes würde die Trennung von militärischem und zivilem Bereich, wie sie einen Rechtstaat auszeichnet, einebnen und die föderale Struktur der Bundesrepublik in Frage stellen, da die Gewährleistung der zivilen Infrastruktur eine originäre Aufgabe der Polizei ist und eindeutig in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer fällt.
Der Anspruch des Staates für die Sicherheit seiner Bevölkerung Sorge zu tragen, suggeriert, dass diese staatliche Verantwortung in erster Linie für das Wohlergehen jedes Einzelnen ausgeübt würde. Tatsächlich ist dies ein Trugschluss. Die militärische Sicherung kommt nur bestimmten zivilen Infrastrukturen zu Gute. Der Schutz von Regierungsgebäuden ist ausschließlich dem Funktionieren der Staatsorgane- und Verwaltungen dienlich. Zudem werden Großereignisse wie bspw. die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und zahlreiche Wirtschaftssektoren wie globale Versorgungsketten, Informationsnetzwerke von Banken, Handelsnetzwerke von Börsen, Verteilernetze von Strom, Wasser und Gas gesichert.(31) Natürlich würde ein Ausfall dieser Objekte viele Menschen negativ betreffen, jedoch wird ihnen die Sicherstellung dieser Dienstleistungen quasi als Nebenprodukt gewährt, die primäre Motivation des Heimatschutzkonzeptes ist die Funktionstauglichkeit staatlicher und wirtschaftlicher Organisationen.
Scheinbar bricht sich eine neue Denkweise der Regierenden Bahn, die die sukzessive Ersetzung von zivilen Protektions- und Regelungsmechanismen des öffentlichen Lebens durch militärische Gewalt befürwortet. Dazu erscheint es notwendig, den Transfer von zivilen Kompetenzen zu Regierungsstellen, insbesondere dem Verteidigungsministerium, zu organisieren. Sogar bei der Polizei stößt dieses Vorhaben der CDU auf Kritik. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg bemerkte in einem Interview hierzu treffend, wie die Bundeswehr im staatlichen Auftrag als eine neue Instanz, zuständig neben der Polizei für die öffentliche Sicherheit, installiert werden soll: „Was die Union will, und das ist der gravierende Unterschied, ist nicht, dass die Bundeswehr dort helfen kann, wo sie nur über spezielle Befähigungen verfügt, sondern die Bundeswehr soll auch hier eine stetige Aufgabe bekommen im Rahmen der Bewachung. Und das würde bedeuten, dass die Bundeswehr einen eigenständigen Auftrag im Bereich der inneren Sicherheit hat. Das ist wirklich eine große Gefahr, was die Union dort beschreitet, weil dies Aufgabe der Polizei ist.“(32)
Das CDU-Grundsatzpapier fordert für die konkrete Umsetzung ihres Konzepts die Einrichtung eines neuen Organisationsbereichs im Verteidigungsministerium mit dem Titel „Landesverteidigung und Heimatschutz“, dessen Aufgabe der Aufbau von bis zu 50 vernetzten „Regionalbasen Heimatschutz“ mit einer Stärke von bis zu 500 SoldatInnen in allen größeren Städten Deutschlands sein soll. Bei einem Einsatz sollen die betreffenden Regionalbasen durch Reservisten auf eine Stärke von bis zu 5.000 Soldaten aufgestockt werden können.
Die „Heimatschutztruppe“ soll zu 80 % aus Wehrpflichtigen und zu 20 % aus Berufs- und Zeitsoldaten als deren Führungspersonal bestehen. Das Papier schlägt weiter vor, dass zusätzlich zum Einsatz der Wehrpflichtigen im Inland diese auch, auf freiwilliger Basis, aber gelockt durch finanzielle Anreize, im Ausland eingesetzt werden könnten.(33)
Bei der Sicherung ziviler Objekte durch deutsche Wehrpflichtige ist als erstes sicherlich an NATO/EU-Staaten zu denken. Jedoch ist mit der Bezeichnung „Ausland“ der Einsatz in anderen Ländern bewusst nicht ausgeschlossen worden. Folglich könnten Wehrpflichtige in Ländern mit sich gewaltbereit gegenüberstehenden Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden. Außerdem könnte sich dahinter der Versuch verbergen, das Verbot der Entsendung von Wehrpflichtigen in einen Auslandseinsatz aufzubrechen, indem diese einen Auslandseinsatz zum zivilen Objektsschutz ausführen, der auch medial, bspw. durch die Aufrechterhaltung von lebenswichtiger Infrastruktur in Katastrophengebieten, der Öffentlichkeit bestens zu verkaufen wäre und die Akzeptanz von Auslandseinsätzen generell, und den Einsatz von Wehrpflichtigen im Speziellen, steigern würde.
Als letzte Anmerkung wäre den Wehrpflichtigen, die innerhalb der aktuellen Bundeswehrstruktur keine realen Funktionen mehr zugeteilt bekamen, eine Aufgabe gegeben, die die Existenz der Wehrpflicht vordergründig rechtfertigen könnte. Hintergründig ist jedem informierten Beobachter klar, dass die Wehrpflicht unter allen Umständen deshalb erhalten wird, weil sie das beste Rekrutierungsfeld für die dringend benötigten Berufs- und Zeitsoldaten für die Interventionsstrategie der Bundeswehr bietet.
Für die Aufstellung der „Heimatschutztruppe“ wäre gegenüber den bisherigen Reformplänen von Peter Struck eine Änderung notwendig. Insgesamt würden 25.000 Soldaten, davon 20.000 Wehrdienstleistende und 5.000 länger dienende Wehrpflichtige, zum auf Interventionen ausgerichteten Bundeswehranteil dazukommen. Die zusätzlichen Kosten für die Heimatschutzorganisation würden, einschließlich finanzieller „Attraktivitätsmaßnahmen“, circa 500 Mio. € jährlich betragen. Die Mehrkosten sollen vor allem aus der von CDU/CSU seit Jahren angekündigten Aufstockung des Vereidigungsetats bezahlt werden.(34)

(1) Vgl. Gaus, Bettina: Einsätze in Europa drohen weiter, in: Die Tageszeitung vom 7. Juni 2005, S. 3
(2) Vgl. CDU-Bundesvorstand/CSU-Parteivorstand: Deutschlands Chancen nutzen. Wachstum. Arbeit. Sicherheit. Regierungsprogramm 2005- 2009, Berlin 11. Juli 2005, http://www.cducsu.de/upload/regierungsprogramm.pdf
(3) Vgl. CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Verschiebung des außenpolitischen Koordinatensystems. Zwischenbilanz der rot-grünen Außenpolitik in der 15. Wahlperiode, Ergebnis der Klausurtagung der AG Außenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 5./6. September 2004 in Münster
(4) Vgl. Merkel, Angela: Koordinaten der Außen-und Sicherheitspolitik, Rede auf der 41. Sicherheitskonferenz in München am 12. Februar 2005,
http://www.cducsu.de/section__2/subsection__3/id__889/meldungen_druck.aspx
(5) Vgl. CDU-Bundesvorstand: Einsetzung der Kommission zur inneren und äußeren Sicherheit. Beschluss des Bundesvorstands der CDU Deutschlands vom 21. Februar 2005 in Berlin,
http://www.cdu.de/doc/pdfc/05_02_21_Beschluss_Sicherheitspolitik_Kommission.pdf
(6) Merkel, aaO.
(7) Vgl. Merkel, aaO.
(8) Vgl. Pflüger, Tobias: Europäische Geopolitik. Die EU, die Türkei und die Beitrittsverhandlungen, IMI-Standpunkt Nr. 55, 18. Dezember 2004,
https://www.imi-online.de//2002.php?id=1076
(9) Vgl. Deutscher Bundestag: Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für ein glaubwürdiges Angebot der EU an die Türkei, Drucksache 15/3949, Berlin 19. Oktober 2004, S. 2 ff.
(10) Müller, Gerd: Die Aufnahme der Türkei ist das Ende der politischen Union Europas, Rede in der Türkei-Debatte des Deutschen Bundestags in Berlin am 16. Dezember 2004
(11) Vgl. Merkel, aaO.
(12) Vgl. Nassauer, Otfried, zitiert nach: Winkelmann, Ulrike: Vom Allgäu bis zum Hindukusch, in: Die Tageszeitung vom 7. Juni 2005, S. 3
(13) Pflüger, Friedbert: Außenpolitische Interessen Deutschlands, 15. Februar 2005,
http://www.cducsu.de/section__2/subsection__3/id__894/Meldungen.aspx
(14) Czempiel, Ernst-Otto: Die Position der EU ist schwer erkennbar, Interview in: Die Tageszeitung vom 28./29. Mai 2005, S. 12
(15) Chauvistré, Eric: Ansichten einer Debütantin. Merkels Schwäche im Wahlkampf: Die Außenpolitik, in: Die Tageszeitung vom 3. Juni 2005, S. 4
(16) Vgl. Merkel aaO.
(17) Vgl. Cremer, Uli: Die Natoisierung der UNO. Das UN-Reformpaket des Kofi Annan, AG Friedensforschung der Uni Kassel, 4. Mai 2005,
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/UNO/reform6.html
(18) Vgl. Generalversammlung der Vereinten Nationen: Weiterverfolgung der Ergebnisse des Milleniums- Gipfels. Übermittlungsschreiben des Vorsitzenden der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Sicherheit und Wandel an den Generalsekretär, 59. Tagung, Tagungsordnungspunkt 55, A/59/565, 2. Dezember 2004
http://www.un.org/depts/german/gs_sonst/a-59-565.pdf
(19) Vgl. Bericht des Generalsekretärs: In größerer Freiheit. Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle, Vereinte Nationen Generalversammlung, A/59/2005, 21. März 2005,
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/UNO/reform2005.pdf
(20) Vgl. Merkel aaO.
(21) Vgl. Struck, Peter: Rede anlässlich des 15. Forums „Bundeswehr und Gesellschaft“ der Welt am Sonntag am 9. November 2004 in Berlin
(22) Pflüger, Friedbert: : Deutschlands Interessen in Afrika. Entwicklungspolitische Herausforderungen, in: Die politische Meinung Nr. 419/2004, S.69-73, S. 71
http://www.kas.de/db_files/dokumente/die_politische_meinung/7_dokument_dok_pdf_5433_1.pdf
(23) Pflüger, Friedbert: : Deutschlands Interessen in Afrika. Entwicklungspolitische Herausforderungen, in: Die politische Meinung Nr. 419/2004, S.69-73, S. 73
http://www.kas.de/db_files/dokumente/die_politische_meinung/7_dokument_dok_pdf_5433_1.pdf
(24) Vgl. Merkel aaO.
(25) Vgl. Schönbohm, Arne: „Homeland Security“ und europäische Sicherheit. Neue Formen der Terrorbekämpfung, in: Politische Meinung Nr. 415, Juni 2004, S. 67-70, S. 67 f..
(26) Vgl. CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Landesverteidigung und Heimatschutz als Teil des Gesamtkonzepts Sicherheit, 31. März 2004
(27) Vgl. Deutscher Bundestag: Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005, in: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2005, S. 6 ff.
(28) Vgl. Sicher, Mathias G.: Ist das Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig ?, in: Das Parlament Nr. 4, 24. Januar 2005,
http://www.das-parlament.de/2005/04/ThemaderWoche/001.html
(29) Vgl. Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a), Drucksache 15/4658, Berlin, 18. Januar 2005, S. 5
(30) Vgl. Prieß, Helmuth: Die Bundeswehr ist keine Polizei, in: Wissenschaft und Frieden Nr. 2/2004, S. 5
(31) Vgl. Bernnat, Rainer: Herausforderungen einer gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur am Beispiel Homeland Security, in: Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (Hrsg.): Homeland Security: Die Bedrohung durch den Terrorismus als Herausforderung für eine gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur, Reden bei einem Expertengespräch des Berliner Forums Zukunft der DGAP vom 29. April 2004, Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, DGAP-Analyse Nr. 29, Juni 2004, S. 19-25, S. 20
(32) Vgl. Freiberg, Konrad: Innere Sicherheit ist Aufgabe der Polizei. Kritik an Unionsplänen zu Bundeswehreinsätzen, Interview des Deutschlandfunks, 11. Juli 2005,
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/394762/
(33) Vgl. CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Landesverteidigung und Heimatschutz als Teil des Gesamtkonzepts Sicherheit, 31. März 2004, S. 4
(34) Vgl. ebd., S. 5

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