IMI-Standpunkt 2005/011

Einstellung der Anzeige gegen Rumsfeld Rechtsbeugung


von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 11. Februar 2005

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Es ist schon merkwürdig, dass ausgerechnet einen Tag vor Beginn der Münchener Sicherheitskonferenz die Einstellung der Strafanzeige u. a. wegen der Folter in Abu Ghraib gegen US-Verteidigungsminister, Donald Rumsfeld, bekannt gegeben wurde. Klar ist, dass in den USA keine Ermittlungen gegen die politischen und militärischen Verantwortlichen und Vorgesetzten weder stattfanden noch stattfinden. Mit der Einstellungsbegründung der Bundesanwaltschaft, dass in den Vereinigten Staaten gegen England, Graner und andere – einfache SoldatInnen – ermittelt und ein Strafverfahren geführt werde, macht Nehm sich die Behauptung des Pentagon zu eigen, es hätten nur eine handvoll schwarzer Schafe gefoltert.

Es sieht schon nach geme

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iner Kumpanei aus, wenn jetzt in der Europäischen Union gegen Vorgesetzte dieser Soldaten nicht vorgegangen wird. Als habe es im Irak keine Politik gegeben, die Gefangene dem Schutz der Genfer Konventionen beraubt und Folterpraktiken ausgeliefert hat.

Es bleibt zu hoffen, dass das Center for Constitutional Rights und der RAV Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen werden, dem dann stattgeben werden wird.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als habe hier eine Rechtsbeugung stattgefunden, nur damit Herr Rumsfeld ungestört zur Münchener Sicherheitskonferenz anreisen kann. Gegen diese Koalition der Straflosigkeit und des Krieges werden die Demonstranten heute und morgen in München auf die Strasse gehen.

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