IMI-Standpunkt 2005/002

EU-Verfassung: Militarisierung per Vertrag

Pressemitteilung, Straßburg, den 11. Januar 2005, Tobias Pflüger

von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 11. Januar 2005

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In punkto Sicherheits- und Militärpolitik ist die Agenda der luxemburgischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2005 klar: Sie will im ersten Halbjahr 2005 die Militarisierung der EU massiv vorantreiben. Das heißt auch: EU-Kampftruppen (Rapid Reaction Force und Battle Groups) sollen noch schneller einsatzbereit werden. Es geht es um eine massive Aufrüstungsanstrengungen, damit diese Truppen weltweit einsetzbar sind.

Selbst Luxemburg mit seiner kleinen Armee wird sich an den Battle Groups beteiligen.

Die jüngsten enormen Erhöhungen seines Militärhaushalts sind leider ein gutes Beispiel für den derzeitigen Kurs der EU-Regierungen. Es ist, als ob die Aufrüstungsverpflichtung des EU-Verfassungsvertrags schon in die Wirklichkeit umges

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etzt wird. Die Formulierung in Artikel I-41,3 ist in diesem Sinne ja eindeutig. Hier heißt es: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“

Der EU-Verfassungsvertrag muß abgelehnt werden und der Widerstand gegen diesen Vertrag muß verstärkt werden.

Mir ist völlig unverständlich, wie Abgeordnete auf der einen Seite behaupten können, sich für Frieden einzusetzen und zugleich ihre Hände für diese Militarisierung per EU-Verfassungsvertrag heben.

Die luxemburgische Ratspräsidentschaft steht so unter einem schlechten Stern. Tobias Pflüger weiter: „Es ist schon bezeichnend, dass nicht das soziale und zivile Europa Priorität hat, sondern die Durchsetzung der Militarisierung der EU.

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