Informationsstelle Militarisierung (IMI) - 2005
 


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5.5.2005


CW 5


CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 5 - 05.05.2005


Die Behauptung: Ständige Verbesserung der EU-Verfassung möglich


Herta Däubler-Gmelin behauptet in einem Interview mit dem Tagblatt ANZEIGER vom 4. Mai 2005, dass die "berechtigte Kritik an einzelnen Punkten" des EU-Verfassungsvertrags nach dessen Ratifizierung bei Vertragsänderungen berücksichtigt werden könnte. "Einführen und ständig verbessern, wäre wirklich die bessere Devise", so die ehemalige Ministerin.

Der Verfassungsvertrag

Das für Vertragsänderungen vorgesehene Verfahren setzt laut Artikel IV-443 (2), (3) erneut einen Verfassungskonvent, anschließend eine Konferenz der Regierungsvertreter und letztendlich die Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten voraus: "Beschließt der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission mit einfacher Mehrheit die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen, so beruft der Präsident des Europäischen Rates einen Konvent von Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission ein. [...] Der Konvent prüft die Änderungsentwürfe und nimmt im Konsensverfahren eine Empfehlung an, die an eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten [...] gerichtet ist. [...] Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind."

Für die von Däubler-Gmelin als realistisch dargestellte, spätere ständige Verbesserung des Verfassungsvertrags ist also eine Zustimmung durch alle 25 bzw. durch die ab 2007 mindestens 27 oder später noch mehr EU-Staaten notwendig. Per Mehrheitsentscheidung der Mitgliedstaaten oder durch ein Bürgerbegehren lassen sich die einmal getroffenen Regelungen nicht ändern. Die Option, dem Vertragsvertrag trotz Bedenken zuzustimmen und sich Verbesserungen für die Zukunft vorzubehalten, erscheint insofern wenig aussichtsreich. Das Kind in den Brunnen zu werfen, um später zu versuchen es, unter schwierigsten Bedingungen zu retten, ist eine merkwürdige politische Perspektive.

Tobias Pflüger





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