IMI-Standpunkt 2004/030 - in: Ossietzky 9/2004

Deutsche Marine auf Kriegskurs

"Mecklenburg-Vorpommern" an die Front!

von: Uwe Reinecke | Veröffentlicht am: 4. Mai 2004

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Kanzler Schröder hatte die Bundestagswahl mit dem Versprechen gewonnen, daß sich Deutschland unter seiner Kanzlerschaft nicht am Irak-Krieg beteiligen werde. Den Wahlsieg in der Tasche, redete die rot-grüne Regierung weiterhin gegen den Krieg, tat aber gleichzeitig alles dafür, daß er funktionieren konnte. Friedbert Pflüger, Außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, lobte die Regierung mit den Worten: „Wir hätten im Falle eigener Regierungsmacht jetzt alles genau so gemacht wie die gegenwärtige Regierung. Ich schließe dabei ausdrücklich die Überflugrechte, die deutschen Besatzungen in den AWACS-Flugzeugen, den Verbleib der ABC-Spürpanzer in Kuwait und die Marineschiffe am Horn von Afrika ein. Wir hätten es nur ehrlicherweise „Unterstützung der USA“ genannt.“

Mit einem der in der Öffentlichkeit wenig beachteten Schiffe, die ans Horn von Afrika entsandt wurden, befaßte sich eine im vergangenen Oktober an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gerichtete Petition (Landtagsdrucksache 4/1062), die das Ziel verfolgte, der Deutschen Marine das Recht zu entziehen, einer Fregatte den Namen des Bundeslandes zu geben.

Begründung: Das Land Mecklenburg-Vorpommern bekenne sich doch weiterhin zum Völkerrecht und zum Grundgesetz. Die erwähnte Fregatte habe aber kurz vor Beginn des Irak-Krieges Schiffe der US-Navy beim Transport von Kriegsmaterial in die spätere Kriegsregion „militärisch gesichert“, die Besatzung der Fregatte habe sich also der grundgesetzlich und völkerrechtlich untersagten sowie strafrechtlich zu verfolgenden „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ schuldig gemacht. Dadurch sei die Würde, den Namen des Bundeslandes tragen zu dürfen, verwirkt. Erschwerend komme hinzu, daß die „Mecklenburg-Vorpommern“ im Rahmen der internationalen Operation „Enduring Freedom“ am Horn von Afrika eingesetzt gewesen sei, um den „illegalen Waffentransport“ in der Region zu stoppen. Waffentransporte zur Vorbereitung eines Angriffskrieges seien in jedem Fall als illegal zu werten.

Die „Mecklenburg-Vorpommern“ hätte also die US-Navy auftragsgemäß hindern müssen, Kriegstransporte durchzuführen. Die Besatzungen der US-Navy-Schiffe hätten festgenommen werden müssen. Stattdessen hat die Deutsche Marine unter gröblichster Verletzung des entsprechenden Bundestagsbeschlusses illegale Waffentransporte „militärisch gesichert“.

Der Schweriner Landtag wies die Petition jetzt zurück. Das Bekenntnis zur Kriegsmarine war den vorausblickenden Parlamentariern wichtiger als ein Bekenntnis zum alten Grundgesetz oder gar zum überholten Völkerrecht. Es ist ja auch der Wille der Bundesregierung, das Grundgesetz durch eine EU-Verfassung zu ersetzen, die durch „Weiterentwicklung des Völkerrechts“ Präventiv-Kriege erlaubt. Nach Minister Struck ist „Europa eine Macht im Werden“. Da muß auch die „Mecklenburg-Vorpommern“ an die Front!