Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Dokumentation und Presseberichte

Prozesserklärung von Claus Schreer und einige Presseberichte zum Freispruch

zu der Beschuldigung der Staatsanwaltschaft München, anlässlich der NATO-Sicherheitskonferenz 2002 verbotene Demonstrationen durchgeführt zu haben

Claus Schreer / Dokumentation / Presseberichte / Münchner Merkur / Süddeutsche Zeitung / Rote Hilfe / Junge Welt / Indynews.net (06.11.2003)

1. Prozesserklärung von Claus Schreer

zu der Beschuldigung der Staatsanwaltschaft München, anlässlich der NATO-Sicherheitskonferenz 2002 verbotene Demonstrationen durchgeführt zu haben

München, 5. November 2003

Bevor ich auf die völlig falsche Darstellung des Sachverhalts und auf die unhaltbaren Beschuldigungen des Staatsanwalts eingehe, muss ich erst nochmal den Anlass für die damaligen Proteste in Erinnerung rufen, und auf die Verbotsverfügung eingehen, die jetzt als Keule benützt wird, um mir Straftaten vorzuwerfen.

Und im Gegensatz zu den Ausführungen des Staatsanwalts kann man meiner Auffassung nach – wenn man die damaligen Vorfälle richtig beurteilt – nur zu dem Schluss kommen: Nicht die Protestaktionen, die damals stattgefunden haben, waren rechtswidrig – sondern Rechtswidrig war der Versuch, der Münchner Bevölkerung einen Maukorb zu verpassen und die Grundrechte auszuhebeln.

Wie notwendig die Proteste gegen die sog. „Sicherheitskonferenz“ in München waren, und wie nötig sie weiterhin sind, wissen wir spätestens seit dem Angriffskrieg gegen Jugoslawien, der gemeinsam von allen NATO-Staaten geführt wurde, der ebenso völkerrechtswidrig war, und der mit ebenso vielen Lügen gerechtfertigt wurde, wie der US-Krieg gegen den Irak.
Bei den NATO-Tagungen in München, das lässt sich sehr leicht nachweisen, geht es nicht im Geringsten um internationale Sicherheit, wie das die Veranstalter behaupten.

Diese Tagungen sind im wahrsten Sinne des Wortes Kriegskonferenzen, wo zwar keine Beschlüsse gefasst werden, wo aber Militärstrategien abgesprochen und Pläne für gemeinsame Kriegseinsätze koordiniert werden. Diese Kriegskonferenzen sind also nicht irgend ein belangloses Ereignis. Hier werden die nächsten Verbrechen vorbereitet und über die internationalen Medien Angriffskriege propagiert. Die Friedens- und Antikriegsbewegung kann dazu nicht schweigen und lässt sich auch nicht zum Schweigen verurteilen.

Folgt man nun aber den Ausführungen des Staatsanwalts, dann ist das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit anscheinend nur ein Gnadenrecht, das je nach Belieben von den staatlichen Behörden gewährt oder auch entzogen werden kann.
Im Strafbefehl gegen mich steht kommentarlos: „Die geplanten Versammlungen sowie jegliche Ersatzveranstaltungen … waren … verboten worden“. Punkt!

Die Verbotsentscheidung war jedoch rechtswidrig und sie war verfassungswidrig.
Die Begründung des Kreisverwaltungsreferats war aus einer Ansammlung von plumpen Unterstellungen, von völlig aus der Luft gegriffenen Erfindungen und Lügen zusammen gezimmert worden.

Das Bayerische Innenministerium verbreitete ganz plötzlich das Märchen, dass 3.000 Gewalttäter auf dem Weg nach München seien, und das KVR übernahm diese Lüge prompt in die Verbotsverfügung – ergänzt durch allerlei Vermutungen von „sich abzeichnender Teilnahme militanter Gruppen“, dass Rechtsverstöße „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten“ seien, und dass mit „massiven Ausschreitungen gerechnet werden“ müsse. Weiterhin hieß es: Vorstellbar sei, „dass die so genannte Genua-Taktik angewandt wird …“ allerdings mit dem Eingeständnis: Zitat: „Konkrete Erkenntnisse liegen jedoch nicht vor“.

Als einzige gesicherte Erkenntnis nennt die Verbotsverfügung, dass „43 überwiegend linksextremistische und autonome Gruppierungen sowie linksextremistische Parteiverbände wie DKP und PDS zum Unterstützerkreis des Aufrufs zählen.“

Geradezu ein Witz, weil mit dieser Begründung so gut wie jede Demonstration in der Bundesrepublik verboten werden könnte.

Ebenso haarsträubend das Argument, dass wir „unüberhörbar in Erscheinung treten“ wollen, und zwar durch das Abspielen von Kriegsgeräuschen.
Und schließlich die dreiste Behauptung, „Bei Versammlungen, die von Claus Schreer angemeldet wurden, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Gewalttaten autonomer Gruppierungen“. Das Kreisverwaltungsreferat weiß selbst am allerbesten, dass das eine glatte Lüge ist.

Ebenso frech wurde von der Polizei behauptet, die Demonstranten hätten angekündigt, die gesamte Innenstadt zu entglasen – die Polizei könne deshalb die öffentliche Sicherheit nicht mehr garantieren.

Wochen später räumte das KVR im Stadtrat ein, dass es derartige Ankündigungen zur Entglasung Münchens zu keinem Zeitpunkt gegeben hat.

Schließlich beruft sich das KVR auf einen Antrag der Polizei, alle Kundgebungen gegen die NATO-Tagung zu verbieten. Andernfalls, so das Polizeipräsidium, könne die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr gewährleistet werden.

Wenn das so ist, werden sich die vom Verfassungsschutz angekündigten 3.000 sog. „gewaltbereiten Chaoten“ gesagt haben, dann bleiben wir lieber zu Hause.

Nun: Entweder war es so, oder alle Horrormeldungen der Verfassungsschützer waren erlogen.

Viel schwerwiegender als all diese haarsträubenden Begründungen ist jedoch die Tatsache, dass dieses Verbot verfassungswidrig war.

Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten, die von niemandem außer Kraft gesetzt werden können – weder von einer städtischen Behörde wie dem KVR, weder von der Polizei, noch vom Oberbürgermeister oder von sonst irgend jemandem.

Genau das jedoch ist geschehen.

Das dreitägige totale Versammlungsverbot für das gesamte Stadtgebiet, die Verhängung des Ausnahmezustands ist nichts anderes als die Aushebelung der Verfassung. München wurde zur grundgesetzfreien Zone erklärt, mit der Folge, dass die Menschen in dieser Stadt drei Tage lang der polizeilichen Willkür ausgeliefert waren – eine Situation, wie wir sie aus Militärdiktaturen kennen.

Auf diese verfassungswidrige Entscheidung stützt ich der Strafbefehl gegen mich. Mit der Verbotskeule sollten unliebsame Meinungsäußerungen unterbunden werden, der legitime Protest von Globalisierungskritikern, von Kriegsgegnern und Pazifisten, der Protest gegen die verbrecherischen Kriegspläne, die im Bayerischen Hof auf der Tagesordnung standen.

Diese politisch motivierte Beseitigung elementarer Grundrechte hat nicht nur in der Antikriegsbewegung und nicht nur in München große Empörung ausgelöst.

Denn: Während für Kriegsgegner die Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden, konnten sich im Bayerischen Hof potenzielle Kriegsverbrecher völlig unbehelligt medienwirksam in Szene setzen.

Konnten von hier aus erstmals die Pläne für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak verkünden, dafür Kriegskoalitionen schmieden und von hier aus ihre Kriegspropaganda weltweit verbreiten.

Und das alles, obwohl nach Art. 26 GG „Handlungen, die geeignet sind, und in der Absicht vorgenommen werden, die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar sind.“

Dazu kommt, dass auch nach Strafgesetzbuch §80a Kriegspropaganda verboten ist. Dort steht: „Wer in einer Versammlung zum Angriffskrieg aufstachelt, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.“

Man sollte annehmen, dass diese Gesetze auch bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft bekannt sind..

Wurde irgend etwas unternommen? Gab es Strafbefehle? Mir ist nichts davon bekannt.

Diese jedes Jahr in München stattfindenden Kriegstagungen sind nichts anderes als verfassungswidrige Versammlungen, die laut Grundgesetz gar nicht stattfinden dürften, die verboten gehören und gegen die wir auch im Februar kommenden Jahres wieder auf die Straße gehen und demonstrieren werden.

Es waren nicht unsere Pressekonferenzen am 1. und 2. Februar (wie die Staatsanwaltschaft behauptet), sondern es war die große Empörung über die Anwesenheit der Kriegstreiber im Bayerischen Hof und der Anschlag auf die Grundrechte für alle Kriegsgegner, diese Empörung war es, die die Menschen an diesem Wochenende auf die Straße getrieben hat.

Und ich betone noch einmal: Nicht die Demonstrationen an diesem Wochenende waren rechtswidrig, sondern die NATO-Kriegstagung, die teilweise brutalen Polizeieinsätze und die 850 Festnahmen.

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass sich deshalb Tausende auf dem Marienplatz versammelt haben, weil wir eine halbe Stunde vorher Pressekonferenzen durchgeführt haben, ist geradezu absurd.

Diese Behauptung verfolgt ausschließlich den Zweck, einen Straftatbestand gegen mich zu konstruieren. Sie offenbart aber auch völlig weltfremde autoritäre Denkstrukturen und Verschwörungsphantasien.

Herr Staatsanwalt, Sie unterstellen den Menschen, die an diesem Wochenende demonstriert haben, dass sie selbst nicht urteilsfähig und nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, dass sie nur auf Kommando reagieren, oder dass sie Aufforderungen nötig haben, um ihre Meinung zu vertreten. Aber: demokratisch engagierte Menschen wissen selbst, was in so einer Situation wie damals zu tun ist.

Herr Staatsanwalt, gehen Sie doch einfach in irgend eine der Münchner Schulen. Fragen Sie die Schülerinnen und Schüler, die damals demonstriert haben und Sie werden sehr schnell feststellen, dass diese jungen Leute selbst gute Gründe hatten, auf die Straße zu gehen.

Eine Münchner Tageszeitung schrieb damals: „Die Münchner wollten sich nicht vorschreiben lassen, was sie zu tun und zu denken haben“. – Genau so war es!
Und nach dem skandalösen Verbot war das auch schon vorher absehbar.

Was ich am Donnerstag und am Freitag gesagt habe, nämlich, „Dass ich davon ausgehe, dass alle, die es für notwendig halten, gegen die NATO-Kriegspolitik zum demonstrieren, dies auch tun werden, und dass sie auf irgendeine Weise von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen werden“.

Das war eine relativ leicht zu treffende Prognose, die jeder Journalist mit etwas Menschenkenntnis genauso gut vorhersagen hätte können. Was daran strafbar sein soll, hat uns die Staatsanwaltschaft bisher nicht verraten.

Noch eine Anmerkung zur Pressekonferenz am Freitag auf dem Marienplatz: Kriminaldirektor Kohl war mit anderen Polizeibeamten während der ganzen Pressekonferenz anwesend. Als ich ihn im Anschluss daran fragte, ob er mich etwa verhaften wolle, erklärte er: Dafür gebe es keine Veranlassung, ich hätte schließlich nichts Strafbares getan. Damit sollte eigentlich die unsinnige Behauptung aus dem Strafbefehl widerlegt sein.

Darin heißt es: Aufgrund der Pressekonferenz am Freitag 1. Februar um 16.45 Uhr auf dem Marienplatz versammelten sich „sukzessive ca. 1.500 Personen auf dem Münchner Marienplatz, die sich mit Sprechchören gegen die gleichzeitig in München stattfindende Sicherheitskonferenz wandten.“

Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings diese Behauptung aufrecht erhalten, dann beantrage ich eine repräsentative Anzahl von DemonstrationsteilnehmerInnen als Zeugen vorzuladen, die darüber Auskunft geben sollen, ob sie von unserer Pressekonferenz überhaupt etwas gewusst haben, ob sie gehört haben, was ich gesagt habe und ob irgend welche Äußerungen für sie der Anlass waren, am Freitag oder am Samstag in der Innenstadt zu demonstrieren.

Ebenso grotesk ist natürlich der Vorwurf im Strafbefehl, dass die Pressekonferenz am Samstag in der Neuhauser Straße der Auslöser für die Proteste an diesem Tag gewesen sein soll.

Um auch dafür einen Straftatbestand zu konstruieren behauptet die Staatsanwaltschaft, dass ich dort „umringt von einer großen Menschenmenge“ Interviews gegeben habe.

Weiter heißt es im Strafbefehl: „Anschließend setzten Sie sich an die Spitze dieser Menschenmange und marschierten geschlossen in Richtung Marienplatz.

In Wirklichkeit war die Sache so: Wir hatten zu einer Pressekonferenz um 12.00 Uhr auf dem Marienplatz eingeladen. Aus gutem Grund, weil ich inzwischen wusste, dass ich verhaftet werden sollte, wurden die Medienverteter kurz vor 12.00 Uhr informiert, dass die Pressekonferenz in der Neuhauser Straße stattfindet. Früh um 8.00 Uhr war nämlich ein Polizeikommando in meiner Wohnung erschienen, um mich festzunehmen – sie trafen aber nur meine Frau an.Die angeblich große Menschenmenge, von der die Staatsanwaltschaft spricht, bestand in Wirklichkeit
aus drei Bündnisvertretern, einer Handvoll Journalisten, einigen Zufallspassanten, und einer ziemlich großen Zahl Polizisten

Zur gleichen Zeit, ab 12.00 Uhr, waren aber nach übereinstimmenden Berichten in der Münchner Presse bereits „Tausende Demonstranten auf dem Marienplatz“. Schon um 12.40 Uhr ergingen von Seiten der Polizei die ersten Aufforderungen an die Demonstranten, den Marienplatz zu räumen.

Es gibt also – ebenso wenig wie am Vortag – keinerlei ursächlichen Zusammenhang zwischen unserer Pressekonferenz in der Neuhauser Straße und den gleichzeitig stattfindenden Protesten auf dem Marienplatz. Und erst recht trifft die Beschuldigung im Strafbefehl nicht zu, dass ich eine dieser spontanen Versammlungen „als Leiter durchgeführt“ habe.

Unsere Pressekonferenz am Samstag endete etwa um 12.20 Uhr damit, dass ich erklärte, zum Marienplatz zu gehen, dass ich jedoch sicher sei, vorher verhaftet zu werden – was dann auch geschehen ist. Mit angeblichen Straftaten bei den Pressekonferenzen hatte meine Festnahme logischer Weise nichts zu tun, weil ich ja schon um 8.00 Uhr verhaftet werden sollte, was nur nicht geklappt hatte.

Und: Der angebliche Versammlungsleiter auf dem Marienplatz muss ein Doppelgänger gewesen sein, weil ich ja bereits verhaftet und in der Ettstraße war.

Herr Vorsitzender,

Aufgrund der Tatsache, dass die Proteste gegen die verbrecherischen Kriegsvorbereitungen nicht nur legitim, sondern absolut notwendig waren,
Aufgrund der Tatsache, dass nicht diese Protestaktionen, sondern die Aushebelung der Grundrechte verfassungswidrig war

und aufgrund der unhaltbaren Beschuldigungen

beantrage ich, den Strafantrag der Staatsanwaltschaft zurück zu weisen.

==========================================

2. Pressebericht Münchner Merkur

in: Münchner Merkur, 06.11.2003

Kriminaldirektor entlastet Claus Schreer Freispruch für Bündnissprecher Der entscheidende Satz kam vom früheren Kriminaldirektor Bernd Kohl. An Claus Schreer gerichtet, sagte er im Bezug auf dessen Pressekonferenzen in der Stadtmitte während der Sicherheitskonferenz im Februar 2002: „Ich glaube, wenn Sie nicht gekommen wären, wären die Leute trotzdem gekommen.“ Damit entkräftete Kohl den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im Prozess gegen den 65-Jährigen Sprecher des „Bündnisses gegen die Nato-Sicherheitskonferenz“ vor dem Amtsgericht München. Richter Kai Gräber sprach Schreer frei.

Wie berichtet, hatte der 65-Jährige während der Sicherheitskonferenz Pressetermine abgehalten. Versammlungen hatte das Kreisverwaltungsreferat untersagt, Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof hatten das Verbot bestätigt. Staatsanwalt Martin Hofmann sah aber auch in den Pressekonferenzen einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Denn dabei hätten sich neben Schreer auch Liedermacher Konstantin Wecker und Grünen-Stadtrat Siegfried Benker den Fragen der Journalisten gestellt. „Da es sich um drei Personen“ handelte, die öffentlich ihre Meinungen kundgetan und erörtert hätten, könne man von einer Versammlung sprechen. Verteidigerin Angelika Lex konterte: „Das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage“.

Zuvor hatte Hofmann noch erörtert, es habe sich deshalb um eine verbotene Versammlung gehandelt, weil Schreer trotz Verbots eine Pressekonferenz auf dem Marienplatz abgehalten habe und mehr als 1500 Menschen deshalb in die Stadtmitte gekommen seien. Dies allerdings widerlegte schon die Tatsache, dass das „Bündnis gegen die Nato-Sicherheitskonferenz“ die Medien ganz kurzfristig eingeladen hatte und der Termin im Vorfeld nicht veröffentlicht worden war. Zudem hatten sich bereits vor dem anberaumten Termin hunderte von Menschen auf dem Marienplatz eingefunden. Schreer sagte, es bedürfe keiner Aufforderung seinerseits, damit „Tausende beweisen, dass sie sich das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen lassen.“

Es gehe vielmehr darum, dass sich der 65-Jährige an beidem Tagen in einem „unvermeidbarem Verbotsirrtum“ befunden habe, sagte Richter Gräber. Zum einen habe nämlich Kriminaldirektor Kohl, der während der ersten Pressekonferenz die ganze Zeit hinter Schreer stand, zu diesem gesagt, er habe keine strafrechtliche Relevanz erkennen können. Zum anderen habe Angelika Lex an dem Termin teilgenommen, die ihren Mandanten vorher sicherlich beraten habe. Hofmann dazu: „Die rechtliche Auskunft eines Kriminaldirektors Kohl ist nicht relevant und für den Angeklagten nicht erheblich.“ Polizisten seien nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen. „Die juristische Aufarbeitung findet durch uns Studierte statt.“

Bettina Link

==========================================

3. Pressebericht Süddeutsche Zeitung

in: Süddeutsche Zeitung, 06.11.2003

Gericht lässt Staatsanwalt abblitzen

Drei Leute sind noch keine Versammlung

Juristisches Nachspiel der Aktionen gegen die Sicherheitskonferenz endet mit Freispruch für Claus Schreer Von Stephan Handel

Es waren Hunderte von Leuten am 1. und am 2. Februar 2002 auf dem Marienplatz – den Staatsanwalt interessieren davon aber nur drei: „Der Angeklagte“, sagt Martin Hofmann, „war mit Konstantin Wecker und Siegfried Benker gekommen. Drei Leute sind schon eine Versammlung.“ Da müssen die Zuhörer im Gerichtssaal dann aber doch lachen.

Zu lachen hatte am Ende der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht allerdings in erster Linie Claus Schreer – er wurde freigesprochen von den Vorwürfen, während der Sicherheitskonferenz im Februar des vergangenen Jahres gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben: Schreer hatte zunächst zwei Demonstrationen angemeldet. Diese jedoch hatte das KVR nicht zugelassen, wie überhaupt an den Konferenztagen in ganz München ein Versammlungs- und Demonstrationsverbot galt. Die Verbote bestätigten Gerichte bis hinauf zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Also hatte Schreer nicht zu Demonstrationen aufgerufen, sondern zwei Freiluft-Pressekonferenzen angesetzt. Und dadurch, so der Staatsanwalt, habe er eben schon eine Versammlung veranstaltet.

Nach der zweiten Pressekonferenz war Schreer von der Polizei in Unterbindungsgewahrsam genommen und erst nach dem Wochenende wieder freigelassen worden. Die Gewahrsamnahme hatte Kriminaldirektor Bernd Kohl angeordnet, damals Leiter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium. Kohl sagte gestern als Zeuge, die vielen hundert Menschen wären wohl auch zum Marienplatz gekommen, wenn Schreer nicht da gewesen wäre. Außerdem war er nach der ersten Pressekonferenz von Schreer gefragt worden, ob er ihn jetzt festnehme. Nein, soll Kohl gesagt haben – es sei ja nichts Strafbares vorgefallen.

Das, so meinte Staatsanwalt Hofmann im Plädoyer, habe nichts zu bedeuten: „Polizisten sind nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen. Die juristische Aufarbeitung findet durch uns Studierte statt.“ Vielmehr habe das Versammlungsverbot auch die Pressekonferenz betroffen – „die hätte er anmelden müssen“.

Verteidigerin Angelika Lex fand das nachgerade absurd: „Da muss sich die Presse warm anziehen, wenn jede Pressekonferenz eine Versammlung ist und jeder Journalist durch seine Teilnahme eine Ordnungswidrigkeit begeht.“ Schreer habe sich auf das verlassen, was der Polizeidirektor ihm gesagt habe. Außerdem sei auch sie zugegen gewesen und hätte ihren Mandanten davon abgehalten, etwas Strafbares zu sagen.

So ähnlich sah das am Ende auch Richter Kai Gräber: Durch die Auskunft des Polizisten und die Rechtsberatung seiner Anwältin habe sich Schreer in einem „Verbotsirrtum“ befunden, der ihm nicht anzulasten sei, weil er unvermeidbar war – Freispruch unter dem Applaus der Zuhörer und Claus Schreers Ankündigung: „Nächstes Jahr werden wir wieder auf die Straße gehen.“

mm

==========================================

4. Pressebericht Rote Hilfe / REDAKTION INDYNEWS

SiKo 2002: Freispruch für Claus Schreer

Von REDAKTION INDYNEWS

Der Sprecher des Münchner „Bündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz“ 2002 sollte wegen Aufruf zu und Durchführung einer verbotenen Versammlung zu 2400 EUR Strafe verurteilt werden.

Am heutigen Mittwoch fand im Münchner Justizgebäude die Hauptverhandlung des Einspruchsverfahrens von Claus Schreer gegen den verhängten Strafbefehl statt. Dem Vertreter des ehemaligen „Bündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz“ wurde von der Staatsanwaltschaft – vertreten durch Martin Hofmann, der jüngst im Prozess gegen Martin Löwenberg schon eine (gelinde gesagt) fragwürdige Rechtsauslegung an den Tag gelegt hatte – vorgeworfen, trotz des Verbotes aller Versammlungen gegen die Kriegskonferenz im Februar 2002 zu eben solchen aufgerufen sowie durch zwei Pressekonferenzen verbotene Versammlungen durchgeführt zu haben.

Schreer, der von Anwältin Angelika Lex juristisch vertreten wurde, begann seine Ausführungen zur Sache mit einer Einschätzung der so genannten Sicherheitskonferenz und des damaligen Verbotes jeglicher Meinungsäußerungen.

Dabei legte er Wert auf die Feststellung, dass laut Grundgesetz „Handlungen, die der Vorbereitung eines Angriffskrieges“ dienen, verfassungswidrig, also verboten seien, während das Recht auf freie Meinungsäußerung zu den „unveräußerlichen Menschenrechten“ gehöre, und daher „in keinem Fall in seinem Wesensgehalt angetastet werden“ dürfe. Außerdem führte der 65jährige die Vorstellung der Staatsanwaltschaft, tausende Menschen wären – unmündig – der kurzfristig anberaumten Pressekonferenz auf den Marienplatz gefolgt, ad absurdum.

Er stimmte dem Sachverhalt, am Freitag (02.03.02) und am Samstag (03.02.02) zusammen mit Konstantin Wecker und Anderen Pressekonferenzen am Marienplatz bzw. am Richard-Strauss-Brunnen durchgeführt zu haben, zu, sah darin jedoch (im Gegensatz zur Konferenz im Bayerschen Hof) kein rechtswidriges Verhalten.

Staatsanwalt Hofmann, ein junger „aufstrebender“ Beamter, sah dies freilich anders. Noch bevor der Richter in die Beweisaufnahme eintreten konnte, erklärte Hoffmann, dass für ihn schon nach Schreers Einlassung auf Grund der Tatsache, dass dieser die Pressekonferenzen zusammen mit mindestens zwei weiteren Personen durchgeführt und dabei Statements abgegeben hatte, der Tatvorwurf bewiesen sei, da jede Ansammlung von drei oder mehr Menschen zu einem solchen Zwecke eine Versammlung im Sinne des Gesetzes sei. Im voll besetzten Zuschauer-Bereich brach Gelächter aus.

So leicht wollte es sich der vorsitzende Richter Gräber nicht machen. Er begann die Beweisaufnahme mit der Anhörung des Zeugen Bernd Kohl, damals Polizeidirektor im Staatsschutzdezernat. Dieser jedoch konnte sich an entscheidende Geschehnisse um die Pressekonferenzen, etwa an ein Gespräch mit Schreer, in dem er ihm bestätigte, dass die PK nicht strafrelevant sei, wenn überhaupt „nur dunkel“ erinnern, fügte jedoch hinzu, dass sich dies nur auf einen bestimmten, nicht zur Verhandlung stehenden Paragrafen bezog. Kohl gab auch seine Einschätzung wieder, dass die tausenden DemonstrantInnen vermutlich auch ohne die angekündigte Pressekonferenz zum Marienplatz gekommen wären, und bestätigte damit Schreers Einlassung. Darüber hinaus konnte er zur Pressekonferenz am Samstag nur wenig bis gar nichts sagen, weil er erst später zu Schreers Festnahme gekommen sei. Aus diesem Eingeständnis heraus verwies Kohl auf den zweiten Zeugen, den Polizeibeamten Lindemann, der am Samstag vor ihm auf der Pressekonferenz gewesen sei.

Außer einer weiteren humoristischen Einlage jedoch brachte die Vernehmung Lindemanns auch nichts Belastendes zu Tage. Auch der Polizeibeamte konnte sich allerdings daran erinnern, dass bereits während und parallel zur Samstags-Pressekonferenz „Anhäufungen“ von DemonstrantInnen am Marienplatz waren. Lindemann bekundete stolz, auf Grund „langjähriger Polizeierfahrung“ auch Leute aus „dem linksextremistischen Spektrum“ anhand deren „spezifischer Kleidung“, wie etwa „Strickpullovern“ erkannt zu haben. Auch diese unfreiwillige Satire-Einlage wurde vom Publikum gewürdigt.

Im Ergebnis konnten weder Polizeidirektor Kohl noch dessen Kollege Lindemann erklären, was an den durchgeführten Pressekonferenzen, die beide ohne Kundgebungsmittel, Aufrufen an die Umstehenden oder sonstige „versammlungsleitende Funktionen“ abliefen, strafrelevant gewesen sein sollte.
Nach den wenig zu Tage bringenden Zeugenvernehmungen schloss Richter Gräber die Beweisaufnahme. Einzig Staatsanwalt Hofmann beharrte in seinem Plädoyer weiterhin darauf, dass nach dem Gesetz drei Leute ausreichten, um von einer Versammlung sprechen zu können. Auch die von Bernd Kohl letztlich eingestandene rechtliche „Absicherung“ der Pressekonferenz schien ihn nicht zu interessieren. Von daher sei die Pressekonferenz an jenem Wochenende als „verbotene Versammlungen“ zu werten. Er forderte schließlich 80 Tagessätze á 20 Euro als Strafbefehl.

Schreers Anwältin Angelika Lex dagegen konnte die „Logik“ Hofmanns nicht nachvollziehen und zeigte sich über dessen abenteuerliche Rechtsauslegung, die letztlich auch PressevertreterInnen auf Grund der „Teilnahme an verbotenen Versammlungen“ kriminalisiere, besorgt. Sie wies darauf hin, dass die Beweisaufnahme keinerlei Anhaltspunkte für eine vorliegende Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit ergeben hatte. Ersatzweise plädierte sie dafür, dass Schreer zumindest ein „unvermeidbarer Verbotsirrtum“ zugute gehalten werden müsse, da er aufgrund der Anwesenheit von ihr und der Angaben Kohls im Gespräch am Freitag von der Rechtmäßigkeit der Pressekonferenz ausgehen musste.

Schreer fragte abschließend, was dies für eine Rechtsordnung sei, in der unliebsame, weil kritische Pressekonferenzen verboten seien, wohingegen KriegsstrategInnen unbehelligt Angriffskriege planen und propagieren könnten.
Richter Gräber schließlich würdigte die Anträge und Begründungen der Verteidigung und sprach Claus Schreer frei. Obwohl seiner Ansicht nach die zeitliche und örtliche Nähe zu den ursprünglich angemeldeten Kundgebungen gegen den Bündnissprecher sprächen, müsse bei der PK am Freitag von einem „unvermeidbarem Verbotsirrtum“ ausgegangen werden, der bis zur Pressekonferenz am Samstag fortwirkte.

Abschließend kann gesagt werden, dass am Mittwoch ein seltsam ambitionierter Staatsanwalt nach dem Freispruch von J. Tepperies (PDS München) bereits zum zweiten Mal scheiterte. Ein Staatsanwalt, von dem Dieter Hildebrandt kürzlich aufgrund des harschen Umgangs mit dem KZ-Insassen Martin Löwenberg im Prozess um einen der Naziaufmärsche im vergangenen Winter sinngemäß sagte, dass sich die Offenheit dieses „aufRechten“ Mannes wohl vorrangig auf „den Körperteil, auf dem er sitzt“ beziehe. Fraglich bleibt, ob Hofmann in Berufung gehen wir. Einerseits ist durchaus denkbar, dass sich die Staatsanwaltschaft mit der Pleite dieses Urteils nicht geschlagen geben wird. Andererseits würde mit der Frage, ob eine Pressekonferenz unter freiem Himmel bereits eine Versammlung und damit anzumelden bzw. gegebenenfalls verboten sei, ein Fass geöffnet werden, mit dem sich nicht nur ein Herr Hofmann gründlich die Finger verbrennen könnte.

Quellen u.a.: http://indynews.net/muenchen0+M52deffa3849.html
auch: http://www.linkeseite.de/Texte/2003/november/06-9.htm

==========================================

5. Pressebericht junge Welt, 07.11.2003

Freispruch für NATO-Gegner

München: Gerichtliches Nachspiel einer Protestaktion gegen NATO-Sicherheitskonferenz geplatzt

Das Münchner Amtsgericht hat am Mittwoch den Sprecher des Bündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz Claus Schreer vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft sah in einer öffentlichen Pressekonferenz, die Schreer zusammen mit Grünen-Stadtrat Sigi Benker und den Liedermacher Konstantin Wecker am 1. Februar 2002 auf dem Marienplatz abgehalten hatte, eine verbotene Versammlung. Anläßlich der Sicherheitskonferenz im Februar 2002 hatte die Stadt München ein dreitägiges Demonstrations- und Versammlungsverbot für die Innenstadt verhängt. Trotz Verbotes demonstrierten Tausende Kriegsgegner gegen das Treffen der »Weltkriegselite« von Politikern der G8-Staaten, hohen Militärs und Rüstungslobbyisten.

Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Euro gefordert. Schreer habe sich in einem »unvermeidbaren Verbotsirrtum« befunden, sprach Richter Kai Gräber den Bündnissprecher frei. Schließlich habe weder seine Rechtsanwältin noch der damalige Münchner Staatsschutzchef Bernd Kohl, der während der gesamten Pressekonferenz hinter Schreer stand, damals eine strafbare Handlung erkannt. Er glaube, die Leute wären auch ohne die Pressekonferenz gekommen, hatte Kohl damals zu Schreer gesagt. Tatsächlich waren vor Bekanntgabe des Pressetermins bereits Hunderte NATO-Gegner auf dem Marienplatz versammelt.

http://www.jungewelt.de/2003/11-07/015.php

==========================================

6. Einladung

02.11.03 21:47
PRESSEMITTEILUNG zum Prozess gegen Claus Schreer-Mi.05.11, 9.45 Uhr

Von AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-„SICHERHEITSKONFERENZ“

Späte Rache der Justiz
Prozess gegen Claus Schreer – Mittwoch, 5. November, 9.45 Uhr

München, 01.11.2003

PRESSEMITTEILUNG

Späte Rache der Justiz
Prozess gegen Claus Schreer – Mittwoch, 5. November, 9.45 Uhr

Am kommenden Mittwoch, den 5. November findet die Hauptverhandlung zum Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen Claus Schreer wegen Aufrufs und Durchführung verbotener Demonstrationen anlässlich der „Münchner Sicherheitskonferenz“ im Februar 2002 statt:

um 9.45 Uhr, Justizgebäude Nymphenburgerstraße 16, Sitzungssaal A 224

Claus Schreer war damals Anmelder der geplanten Proteste und einer der Sprecher des Demonstrationsbündnisses.
Bekanntlich wurden im Februar 2002 alle Kundgebungen und Demonstrationen gegen die NATO-Militär-Tagung in München verboten. Drei Tage lang wurde für das gesamte Stadtgebiet ein totales Demonstrationsverbot verhängt. Trotz dieser Verbote und trotz massiver Polizeipräsenz ließen sich jedoch tausende Bürgerinnen und Bürger aus München und anderen Städten nicht einschüchtern und demonstrierten gegen die Kriegstagung im Bayerischen Hof und gegen die Aushebelung ihrer Grundrechte.

Jetzt wird Claus Schreer (der am Samstag, den 2. Februar 2002 um 12.30 Uhr von der Polizei festgenommen und bis Sonntag abend in Unterbindungsgewahrsam gehalten wurde) beschuldigt,
* Pressekonferenzen auf dem Marienplatz abgehalten zu haben,
* zur Teilnahme an verbotenen Demonstrationen aufgerufen und
* die spontanen Protestaktionen am 1. und 2. Februar 2002 organisiert und als Versammlungsleiter durchgeführt zu haben.

Laut Strafbefehl vom 1. Juli 2003 beantragt die Staatsanwaltschaft eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.400 Euro (= 80 Tagessätze á 30,00 Euro).

Das Münchner Aktionsbündnis gegen die sogenannte „Sicherheitskonferenz“ am 6./7. Februar 2004 protestiert aufs Schärfste gegen diesen Versuch, die Inanspruchnahme verfassungsmäßiger Grundrechte als Straftaten zu verfolgen und zu kriminalisieren.

i.V. Walter Listl

Claus Schreer ist unter der Telefonnummer 089/16 95 19 erreichbar

Quelle u.a.: http://indynews.net/muenchen0+M53f36f81a3d.html

==========================================

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de