Pressebericht - in: Reader zur Tagung "Europa: Militarisierung und Flüchtlingsabwehr" von Connection e.V.

Europa: Militarisierung und Flüchtlingsabwehr

Ein Tagungsbericht

von: Rudi Friedrich / Pressebericht / Dokumentation | Veröffentlicht am: 4. November 2003

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40 TeilnehmerInnen waren nach Frankfurt/M. gekommen, um sich Mitte Oktober auf der Tagung „Europa: Militarisierung und Flüchtlingsabwehr“ zu informieren und zu diskutieren. Anlass war das zehnjährige Bestehen des Vereins Connection. Ganz im Sinne der internationalen Arbeit des Vereins beteiligten sich nicht nur Aktive aus der gesamten Bundesrepublik, sondern auch aus Serbien & Montenegro, der Türkei, Belgien und Frankreich an der Tagung.

Es wurde ein weiter inhaltlicher Bogen gespannt – von der deutschen Militärpolitik, über die militärische Ausrichtung der Europäischen Union (EU), bis hin zur europäischen Flüchtlingspolitik. Diskutiert wurden die verschiedenen Strategien, das Asylrecht zu verschärfen und Flüchtlingen den Zugang zur EU zu verwehren. Es gab großes Interesse, mehr über die Folgen einer interessengeleiteten Politik der Internationalen Gemeinschaft insbesondere im ehemaligen Jugoslawien und der Türkei zu erfahren. Die Beiträge der internationalen AktivistInnen verdeutlichten dabei den Zusammenhang zwischen der Ausgrenzung und Bevormundung ganzer Bevölkerungen und der Schaffung eines Staatenbundes: der Europäischen Union.

Exportprodukt Militär

Nur wenige Tage zuvor hatte das türkische Parlament beschlossen, türkische Militäreinheiten zur Unterstützung der Besatzung im Irak einzusetzen. Coskun Üsterci von den KriegCoskun ÜstercisgegnerInnen Izmir sah damit das Selbstverständnis des türkischen Militärs umgesetzt, eine „zuverlässige Ware beim Export von Sicherheit“ zu sein. Die türkische Armee sehe sich als eine im höchsten Maße erfahrene Truppe, gerade auch durch den Krieg gegen die kurdische Guerilla. Die militärische und zivile Elite in der Türkei wolle den Einsatz des türkischen Militärs im Irak als Möglichkeit wahrnehmen, die strategische Position der Türkei zu stärken. Eine ähnliche Zielrichtung verbinde sich auch mit dem Anliegen, sich der EU anzunähern. Nur auf diesem Hintergrund akzeptiere das Militär Reformen, die zwar eine wichtige Entwicklung für die Türkei darstellten und die Kontrolle der Armee über das politische und gesellschaftliche Leben einschränkten, gleichwohl aber klare Grenzen hätten, so Coskun Üsterci: „Es sind keine wirklich bedeutenden Änderungen, wie uns einige westlich orientierte Politiker und Medien glauben machen wollen. Das Militär besitzt nach wie vor die gesetzlichen und moralischen Möglichkeiten, um seine Macht zu erhalten.“

Das zeigt sich allein schon am Jahresbericht des türkischen Menschenrechtsvereins (IHD): Im letzten Jahr gab es 988 nachgewiesene Folterfälle, 144 politische Morde und außergerichtliche Hinrichtungen, 386 Verfahren gegen Presseorgane. 120 Verfahren sind allein gegen Eren Keskin, stellvertretende Vorsitzende des IHD, anhängig.

AntimilitaristInnen im Zwiespalt

Die Aktiven von antimilitaristischen, Friedens- und Menschenrechtsorganisationen stehen in so manchen Ländern an der Peripherie der EU im Widerspruch. Auf der einen Seite hoffen sie immer wieder auf Chancen im Prozess der Annäherung an die EU, auf die Einhaltung von Menschenrechten, auf die Einhegung nationalistischer Tendenzen oder auf Rechtssicherheit im Gegensatz zu einer durch Korruption und Willkür geprägten Realität. Sie sehen zugleich, dass die EU auch wirtschaftlich große Anziehungskraft hat, die Lebensverhältnisse ungleich stabiler und besser sind – trotz eines großen sozialen Gefälles. Und dennoch: Die Entwicklungen orientieren sich keineswegs an der Maxime, Demokratisierung und Menschenrechte durchzusetzen. Die Politik der EU und der Internationalen Gemeinschaft ist vielmehr darauf ausgerichtet, militärische und wirtschaftliche Interessen voranzutreiben, auch mit militärischen Mitteln. Alles andere, auch durchaus positiv zu Bewertende, ist Nebenprodukt – und wird gerade dadurch in seiner Bedeutung in Frage gestellt.

Stasa Zajovic, Frauen in Schwarz, Belgrad, nannte dafür Beispiele. Ohne Zweifel sei es sehr positiv zu bewerten, dass Milosevic´ vor dem Gerichtshof in Den Haag Stasa Zajoviczur Verantwortung gezogen werde. Zugleich gäbe es aber noch mehr als ein Dutzend Kriegsverbrecher, die in Freiheit in Serbien leben könnten. Innerhalb des Landes habe es keinen Bruch mit den Verbrechen während der Kriege gegeben. Auch die Internationale Gemeinschaft fordere dies nicht wirklich ein. Stattdessen säßen die Kriegsgewinnler in den Reihen der Regierung, ihre Kriegsbeute sei legalisiert worden. Es seien die, die ein Interesse an einer neoliberalen Kapitalisierung der Gesellschaft hätten – eine Politik, die von der Weltbank und der Internationalen Gemeinschaft unterstützt würde – auf Kosten der Bevölkerung in Serbien & Montenegro. Scharf ging sie auch mit einer Reihe ziviler Hilfsorganisationen ins Gericht, die ebenfalls eine interessengeleitete Politik verfolgten oder gar als Vorfeldorganisationen des Militärs agierten.

Abwehr und Angriff

In diesem Kontext steht eine bislang kaum beachtete Debatte auf europäischer Ebene: Über den EU-Verfassungsentwurf sollen weitreichende Regelungen bei den Organen der EU, den Grundrechten, den wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen vereinheitlicht werden. Zwei Aspekte wurden auf der Tagung näher beleuchtet – die militärische Ausrichtung und die Abwehr von Flüchtlingen.

Schon über Jahre wird auf europäischer Ebene eine gemeinsame Flüchtlingspolitik entwickelt. Die Mehrheit der EU-Staaten, so Karl Kopp von Pro Asyl, verstehe dabei untKarl Kopper europäischer Migrations- und Asylpolitik in erster Linie die Bekämpfung von Flucht und Migration, nicht deren Ursachen. So sind gemeinsame Maßnahmen beschlossen worden, die den Fluchtweg nach Europa versperren: Visumspflicht für knapp 130 Staaten, darunter alle Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen, Aufrüstung des Grenzschutzes, Einbeziehung der Transit- und Herkunftsländer in die Flucht- und Migrationskontrolle, Einrichtung von (auch militärisch abgesicherten) Flüchtlingslagern in der Herkunftsregion. Mit der derzeitigen Ausrichtung werde verhindert, dass Flüchtlinge überhaupt Asylanträge stellen könnten. So sei die Zahl der AntragstellerInnen in den vergangenen zehn Jahren auch auf ein Siebtel geschrumpft. Fazit: „Ohne den Abbau der Barrieren und ohne gefahrenfreie Wege für Flüchtlinge nach Europa bleibt selbst ein liberales Asylrecht wirkungslos.“

Schon zu Beginn der Tagung hatte Wolfgang Grenz, amnesty international, am Beispiel der Kriegsdienstverweigerung deutlich gemacht, dass durchaus positive Interpretationen bestehender Menschenrechtspakte zu erreichen seien. Das Ziel, die Kriegsdienstverweigerung wirklich als erklärtes Menschenrecht durchzusetzen, brauche allerdings einen langen Atem.

Rudi Friedrich, Connection e.V., wies demgegenüber darauf hin, dass die im EU-Verfassungsentwurf stehende Formulierung zur Kriegsdienstverweigerung keinerlei Rechtsansprüche für Verweigerer beinhalte. Selbst stark repressive
nationalstaatliche Regelungen seien durch die Formulierung gedeckt. „Hier bleibt die EU weit hinter den international gesetzten Standards zurück. Dies verbaut zudem jede Perspektive für den notwendigen effektiven Flüchtlingsschutz von Verweigerern aus Kriegsgebieten.“

Tobias Pflüger, Informationsstelle Militarisierung (IMI), kritisierte schärTobias Pflügerfstens den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Armee. Die Militarisierung der EU sei in drei Bereichen sehr weit vorangeschritten: Erstens bei der Bildung einer EU-Interventionstruppe mit 60.000 Soldaten, zweitens in Gestalt der schon länger vorhandenen verschiedenen bi- und multinationalen Korps, wie das deutsch-niederländische, das Euro-Korps, das deutsch-dänisch-polnische Korps. Drittens komme eine Stärkung der europäischen Kriegswaffenindustrie hinzu, was explizit mit dem „Konkurrenzkampf mit den Vereinigten Staaten“ begründet werde.

Die Bundeswehr sehe sich damit in der Lage, führte Tobias Pflüger weiter aus, weltweit Einsätze im Namen der EU durchzuführen. Über das Etikett EU würde die Bundesregierung die Möglichkeit nutzen, militärische Einsätze zunehmend mit humanitären Notwendigkeiten zu begründen, obwohl es letztlich um nationalstaatliche Interessen gehe.

Tobias Pflüger wies auch auf die besondere militärpolitische Bedeutung des EU-Verfassungsentwurfes hin. Er beinhalte im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen recht klare Regelungen für eine systematisch zu entwickelnde europäische Militärpolitik, die nationalstaatliche Interessen bündeln solle. Symptomatisch dafür sei z.B. die im Entwurf vorgeschlagene Festlegung, dass militärische Einsätze allein auf Regierungsebene entschieden werden könnten, an allen Parlamenten vorbei. Letztlich werde deutlich, dass „das ‚alte Europa‘ nicht die Intention hat, ‚Friedensmacht‘ zu sein, sondern seine eigenen Interessen sowohl wirtschaftlich als eben auch militärisch durchsetzen will.“ Der EU-Verfassungsentwurf sei eine „Militärverfassung“, die die Mitgliedsstaaten zur Aufrüstung verpflichte.

Diese Analyse wurde von René Burget, Union de Pacifiste de France, bestätigt. Er beschrieb eindringlich die Folgen einer stärkeren Militarisierung im Kontext der René BurgetModernisierung der französischen Armee. So habe inzwischen der Einfluss der Waffenhändler deutlich zugenommen. Sie kontrollierten direkt einen großen Teil der Medien. Mit der Einführung der Berufsarmee habe das Militär auch eine stärkere Rolle in den Schulen erhalten. „Alle jungen Männer und Frauen im Alter von 16 bis 18 Jahren müssen an einem eintägigen Appell teilnehmen, der dazu dient, Jugendliche für die Armee anzuwerben. Wer nicht daran teilnimmt, kann keine staatliche Prüfung ablegen.“ Die Restriktionen setzten sich auch im Militär fort. Wer einmal rekrutiert worden sei, habe kaum noch eine Möglichkeit, das Militär wieder zu verlassen. Frankreich, so Rene Burget, habe die Kolonialkriege nie kritisch hinterfragt und betreibe z.B. in Teilen Afrikas de facto weiter eine Kolonialpolitik, um wirtschaftliche und militärische Interessen durchzusetzen.

Perspektiven

Am Ende der Tagung stand bei den TeilnehmerInnen die Debatte um den EU-Verfassungsentwurf im Vordergrund. Einigkeit bestand darin, dass er bezüglich der militärpolitischen Ausrichtung, verschiedener Regelungen im Grundrechtekatalog und beim Flüchtlingsrecht zu kritisieren sei. Umstritten blieb jedoch die Frage, ob es sinnvoll sei, sich an dem Entwurf zu orientieren und alternative Vorschläge zu entwickeln oder ob eine grundsätzlichere Kritik und Ablehnung notwendig sei? Offen blieb auch die Frage, ob sich an dem vom EU-Konvent entwickelten Vorschlag überhaupt noch etwas ändern ließe?

Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass die bereits umgesetzten Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene auch für die Arbeit der antimilitaristischen und Flüchtlingsgruppen Folgen haben wird.

Der überwiegende Teil der Flüchtlingsgruppen sieht ihren Schwerpunkt in der Unterstützung der Flüchtlinge bei der Auseinandersetzung mit deutschen Behörden, im Asylverfahren usw. Die Kampagne von Pro Asyl „Der Einzelfall zählt !“ greift diesen durchaus richtigen Schwerpunkt auf. Aber angesichts einer Politik, die darauf zielt, Flüchtlingen den Zugang zu verwehren und damit zu verhindern, dass sie Asylanträge stellen können, müssen wir uns die Frage stellen, ob dieser Ansatz ausreicht. Wie können sie den notwendigen Zugang erhalten. Wie können Flüchtlinge unterstützt werden, die in Lager nahe ihres Herkunftslandes gesteckt werden – bewacht von der Bundeswehr, wie im Kosovo-Krieg geschehen?

Antimilitaristische Gruppen, die sich um die Frage der Kriegsdienstverweigerung bemühen, werden sich ebenfalls umstellen müssen. Die Vorstellung, mit der Kriegsdienstverweigerung einen Kriegseinsatz zu erschweren, schien im Golfkrieg 1991 noch plausibel zu sein. Damals verweigerten in Bremerhaven und bei Hanau bis zur Hälfte der Wehrpflichtigen, die in die Türkei verlegt werden sollten – und verhinderten nicht nur ihren Einsatz, sondern auch die Verlegung. Inzwischen setzt die Bundeswehr allerdings auf Freiwillige. Kein Berufssoldat, kein Wehrpflichtiger wird nach Afghanistan, in den Kosovo oder wo auch immer hin geschickt, wenn er oder sie sich nicht zuvor freiwillig dazu bereit erklärt hat. Zudem wurde das Kriegsdienstverweigerungs-Verfahren ab November 2003 so sehr vereinfacht, dass es kaum noch Fälle geben wird, die Beratung benötigen. Hier wäre es z.B. an der Zeit, Ansätze zu entwickeln, um beim Militärpersonal selber kritisches Potential anzusprechen und die inneren Widersprüche aufzugreifen.

Die TeilnehmerInnen der Tagung beschlossen zunächst, ihre Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu verstärken, um die Folgen der EU-Politik stärker ins Bewusstsein zu rücken, ein umfassendes Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in allen Ländern sowie den Schutz von Flüchtlingen einzufordern. Darüber hinaus wurde eine Kampagne angeregt, die die militärpolitische Dimension des EU-Verfassungsentwurfes öffentlich macht und deren Auswirkungen auf die Flüchtlingspolitik verdeutlicht.

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