Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Dokumentation

Verhaftung von Tobias Pflüger ist ein Skandal, erklärt der Bundesgeschäftsführer der PDS, Uwe Hiksch.

Presseerklärung vom 11.02.2003

Uwe Hiksch / PDS / Dokumentation (02.03.2003)

Es ist ein Skandal, dass ein renommierter Friedensforscher wie Tobias Pflüger, der im antimilitaristischen Institut „Informationsstelle Militarisierung e.V.“ eine der zentralen theoretischen Grundlagenarbeiten für die antimilitaristische und pazifistische Friedensbewegung in Deutschland leistet und der bis weit in konservative Kreise als anerkannter Fachmann geschätzt wird, im CSU-regierten Bayern von der Polizei festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt wurde.

Die von Tobias Pflüger in seiner Rede angeführten Tatsachen zur mittelbaren Beteiligung Deutschlands an einem Angriffskrieg sind eine nicht zu leugnende Tatsache:

* Es ist richtig, dass der Aufmarsch für den Irakkrieg auch wesentlich über Deutschland erfolgt. Über die Airbase in Frankfurt am Main, Ramstein und Spangdahlem wurden und werden Kriegsmaterial und Soldaten ins Kriegsgebiet gebracht. Über Vilseck, Mannheim und die Häfen von Emden, Bremen, Bremerhaven, Nordenham u.a. wird ebenfalls Kriegsmaterial in die Golfregion verschickt.
* Es ist richtig, dass die in Deutschland stationierten britischen und US-Truppen in großer Zahl ins Kriegsgebiet geschickt wurden.
* Es ist richtig, dass auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr im Februar 2003 das zentrale (Simulation-) Kriegsvorbereitungsmanöver „Victory Scrimmage“ stattfand.
* Es ist richtig, dass die Bundesregierung – anders als Frankreich und Belgien – innerhalb der NATO kein Veto gegen eine NATO-Kriegsunterstützung eingelegt hat, auch wenn es zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung das Einlegen des Vetos zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
* Es ist richtig, dass ein Drittel der Besatzungen der AWACS Bundeswehrsoldaten sind und diese – nach den bisherigen Verlautbarungen der rot-grünen Bundesregierung im Falle eines Angriffskrieges auf den Irak an Aufklärungsflügen beteiligt werden können – und damit derzeit an der möglichen Zielplanung beteiligen werden.
* Es ist richtig, dass durch die rot-grüne Bundesregierung das derzeitige Bundeswehr-Kontingent der ABC-Abwehrpanzer in Kuwait von bisher 59 auf mindestens 200 Bundeswehrsoldaten aufgestockt wird. Richtig ist auch, dass die Soldaten aus den USA und Tschechien, die in der gleichen Einheit in Kuwait sind, schon für den Kriegseinsatz angefordert worden sind.
* Es ist richtig, dass Bundeswehrsoldaten den Schutz von ca. 100 US-Militäreinrichtungen in Deutschland übernommen haben und so die US-Soldaten freigesetzt wurden, um dadurch eine personelle Entlastung der US-amerikanischen Streitkräfte zu ermöglichen, die für die Vorbereitung des Krieges gegen den Irak gefordert wurden.

Um auf diese Tatsachen aufmerksam zu machen, habe ich mich an einer Blockade vor der US-amerikanischen Militär-Airbase in Frankfurt am Main beteiligt. Wir müssen protestieren, wenn in unserem Land zivile oder militärische Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, welche die Vorbereitung der US-amerikanischen Administration auf diesen völkerrechtswidrigen Krieg möglich machen.

Der inkriminierte Satz von Tobias Pflüger bei seiner Rede in München war: „Ich fordere die Soldaten der Bundeswehr, die demnächst ihren Dienst in den AWACS-Flugzeugen tun müssen, dazu auf, den Kriegsdienst zu verweigern oder zu desertieren.“

Hier hat Tobias Pflüger mit seiner Rede deutliche Zeichen gesetzt, die richtig und notwendig sind. Aus diesem Grunde protestiere ich gegen die nicht zu akzeptierende Festnahme von Tobias Pflüger und kann nur mitteilen, dass ich mich seiner Meinung voll und ganz anschließen kann. Wenn ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg vorbereitet wird, kann es kein anderes Mittel geben als „Nein!“ zu sagen.

Dies hat nichts mit einem Aufruf zu tun, gegen das Gesetz zu verstoßen, sondern ist vielmehr die Aufforderung, das Grundgesetz zu verteidigen. In Artikel 26 Abs. 1 GG wurde von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes bewusst festgeschrieben: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

http://www.pds-online.de/politik/presseerklaerungen/view_html?zid=1177&bs=1&n=17&archiv=1

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