Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Pressebericht / in: LAUT 11. Februar 2003

KONSTANTIN WECKER

Aufruf zur Fahnenflucht

LAUT / Dokumentation / Pressebericht (02.03.2003)

Nach einer Demonstration gegen den Irakkrieg ermittelt die Polizei gegen Konstantin Wecker. Er soll Soldaten der Bundeswehr zur Desertion ermutigt haben.

Konstantin Wecker: „Kriegsdienst verweigern und desertieren!“
München (mg) – Die Polizei ermittelt gegen den Liedermacher Konstantin Wecker. Er soll bei einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am vergangenen Wochenende Soldaten zur Fahnenflucht ermutigt haben. Sowohl der Aufruf zur Desertion wie auch die Fahnenflucht selbst ist eine Straftat.

Mit der Aussage „Ich rufe die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die demnächst ihren Dienst in den AWACS-Flugzeugen tun sollen, dazu auf, diesen Kriegsdienst zu verweigern oder zu desertieren“ fiel Wecker bei der Aktion gegen die USA auf. Während die Polizei angeblich noch den genauen Wortlaut ermittelt, bestätigte Weckers Büro gegenüber der Süddeutschen bereits die Aussage. Wecker ermutigte zudem die Demonstranten, seine Aussage nachzusprechen.

Die Protestierenden wiederholten daraufhin den Satz. Bereits am Freitag hatte Tobias Pflüger von der Tübinger Informationsstelle Militarisierung bei einer Kundgebung auf dem Marienplatz diese Worte benutzt. Anschließend hatte die Polizei Pflüger festgenommen. Offenbar kalkulierte auch der Liedermacher eine Anzeige ein: „Jetzt wollen wir mal sehen, ob die Polizei uns alle hier auch festnimmt“, soll er nach unbestätigten Medienberichten gerufen haben.

Anfang des Jahres war Konstantin Wecker mit einer Delegation in den Irak gereist, um sich ein Bilder der Situation dort zu machen. Als Mitglied der Aktion „Künstler für den Frieden“ versucht Wecker, die Folgen eines Irak-Krieges ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rufen: „Die politische Kultur des Westens würde durch einen Irakkrieg umgestülpt“.

Im Fall Pflüger berufen sich Bürgerrechtler mittlerweile auf das Soldatengesetz, in dem „ausdrücklich eine Verweigerung bei Angriffskriegen nicht nur ein Recht, sondern definitiv eine Pflicht“ der Soldaten sei.

Original: http://www.laut.de/vorlaut/news/2003/02/11/04101/index.htm

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de