Informationsstelle Militarisierung (IMI) - 2003
 


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2.4.2003


Dokumentation / ['solid] - die sozialistische Jugend


Aktion >> Schülerrechte wahrnehmen!


Schüler, die sich während der Schulzeit an Protesten gegen den Krieg beteiligen, müssen sich zwar entschuldigen (Mustertext s. u.), können aber nicht mit Verweisen o. ä. betraft werden!


Seit Beginn des Krieges haben viele Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit die Klassenräume verlassen, um gegen den Krieg zu protestieren. Meistens gab es dafür auch von den Schulleitungen und den Lehrerinnen und Lehrern viel Unterstützung. Es wurden aber auch mehr und mehr Fälle bekannt, nach denen Schulleiter den demonstrierenden Schülerinnen und Schülern mit Sanktionen(Verweise, Nachsitzen) drohten.

Das Verhänge von Sanktionen ist aus zweierlei Gründen nicht
statthaft.

Erstens fordern die Schulgesetze, dass Jugendliche an der Schule dazu befähigt werden sollen, in einer demokratisch strukturierten Gesellschaft zu leben, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und ihre Rolle als Staatsbürger auszufüllen. Dazu gehört es auch, dass Schüler sich mit dem Krieg auseinandersetzen und ihn bewerten und als Schlussfolgerung daraus gegen den Krieg protestieren. Da Schule in der Gesellschaft stattfindet, muss es auch während der Schulzeit möglich sein, das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Das ist schließlich praktisch gelebter Politikunterricht. Letztlich kann es nicht angehen, dass sich in Sonntagsreden immer über die desinteressierte Jugend beschwert wird. Wenn Jugendliche sich dann mit einem politischen Thema auseinandersetzen und auf die Straße gehen ist es dann auch wieder nicht recht.

Zweitens wird gerne juristisch argumentiert. Für die meisten Schüler bestünde Schulbesuchspflicht. Das ist zwar richtig. Doch wird die Schulbesuchspflicht kurzzeitig von dem verfassungsmäßigen Recht auf Versammlungsfreiheit überlagert. Oder anders: Das Grundgesetz ist wichtiger als das Schulgesetz. So hat das auch das Verwaltungsgericht Hannover gesehen, das 1991 einem Schüler Recht gab, der während der Schulzeit gegen den ersten Irak-Krieg protestierte (Az 6 B 823/91): Die Schulbesuchspflicht wird kurzzeitig vom verfassungsmäßigen Recht auf Versammlungsfreiheit überlagert.

Entschuldigen müsst ihr Euch natürlich, wenn ihr den Unterricht versäumt(bzw. eure Eltern müssen das tun, wenn ihr noch nicht volljährig seid). Hier ein Mustertext für eine Entschuldigung:

[Anrede]
ich/mein Sohn/meine Tochter
......................................................................
................ habe/hat am
.................................... mein/sein/ihr Recht auf freie
Meinungsäußerung und das
Versammlungsrecht auf einer Demonstration in
........................................
wahrgenommen.

Ich bitte Sie, mein/sein/ihr Fehlen zu entschuldigen.

Das Verwaltungsgericht Hannover stellte in einem Urteil von 1991
(Az.: 6 B 823/91) fest, dass die Schulbesuchspflicht kurzzeitig nachrangig
gegenüber der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift, ggf. des Erziehungsberechtigten)

--
Jugend gegen Krieg - Tübingen

http://www.friedensplenum-tuebingen.de/jugend


Geschrieben von nora am Mo, 24. März 2003 / Dokumentation





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